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Frick Bruno · Ständerat · 2010-06-08

Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-06-08

Wortprotokoll

Es ist unbestritten: Die Wohneigentumsförderung ist ein Ziel unserer Bundesverfassung. Wie erreichen wir das Ziel am besten? Indem es insbesondere jungen Familien gelingt, das nötige Eigenkapital zu bilden. Darum geht es: Wie bilden junge Familien genügend Eigenkapital, um ein Eigenheim - eine Wohnung oder ein Haus - erwerben zu können?

Der Bund hat es sich in vielen Bereichen zur Aufgabe gemacht, die Verfassungsziele steuerlich zu fördern. Das ist richtig, auch beim Wohneigentum. Ich erinnere mich an die bald acht Jahre Diskussion in unserem Rat über die Förderung des Wohneigentums, und ich war ein Partisan der ersten Stunde für das Bausparen.

Wen begünstigen wir? Das ist die Frage. Begünstigen und fördern müssen wir den Mittelstand. Nicht wahr, die Reichen brauchen das Bausparen nicht. Jene mit kleinen und kleinsten Einkommen sind kaum in der Lage, viel Eigenkapital bereitzustellen, um ein Haus zu kaufen. Wir müssen daher den Mittelstand in den Fokus stellen, ihn wollen wir fördern, damit er Wohneigentum erwerben kann. Das sind durchschnittliche Verdiener, das sind junge Familien, das sind Ledige nach der Ausbildung, die ihre erste Tätigkeit ausüben. Sparen ist hier möglich. Ich habe oft Kontakt mit jungen Familien, auch beruflich. Wenn beide Partner arbeiten oder wenn ein Alleinstehender gut verdient, ist es ohne Weiteres möglich, jedes Jahr 20 000 oder 30 000 Franken zu sparen, wenn sich diese Leute im Übrigen ein bisschen einschränken und nicht alles Geld ausgeben.

Die Initiativen zum Bausparen, die wir auf dem Tisch haben, halten sich an diese realen Grössenordnungen. Mit diesen Beträgen das Bausparen zu fördern ist richtig. Nun kommt aber das Argument, das auch Herr Berset ausgeführt hat: Braucht es kein Bausparen, weil wir Pensionskassen haben und das BVG den vorzeitigen Bezug von Mitteln erlaubt? Das geht aber an der Sache vorbei. Halten wir uns vor Augen, wann wir bausparen und wann wir BVG-Kapital anhäufen. Bausparen ist in der Regel eine Angelegenheit für Leute zwischen 25 und 40. Zu diesem Zeitpunkt haben junge Leute noch kein Kapital in ihrer Pensionskasse anhäufen können. Daher ist es richtig, dass wir gesellschaftspolitisch zwei Phasen betrachten: das Bausparen für junge Leute, um Wohneigentum zu erwerben, und die Pensionskasse, um den Unterhalt im Alter zu sichern. Das ist die richtige Stufenfolge, die Kaskade der Eigentumsförderung und der Alterssicherung. Beides basiert auf der Eigenverantwortung; jedes zu seiner Zeit.

Es liegen zwei Initiativen auf dem Tisch, die zwar beide in die richtige Richtung gehen, aber auch Mängel aufweisen. Bei der Initiative des Hauseigentümerverbands bereitet es Schwierigkeiten, dass die Vermögenserträge steuerfrei sind. Administrativer Aufwand ist angesagt. Und es ist nicht klar, wie diese Beträge, wenn kein Grundeigentum erworben wird, nachträglich steuerlich erfasst werden. Die Bauspar-Initiative aus dem Kanton Baselland begünstigt die Energieinvestitionen doppelt. Das scheint uns nicht richtig zu sein. Wir haben daher einen Ausweg gesucht und mit dem Bundesbeschluss 3 gefunden, den Ihnen die Minderheit II (David) auf den Tisch legt. Diese Vorlage eliminiert die Schwächen und nimmt die Stärken insbesondere der sogenannten Hauseigentümer-Initiative auf. Daher ist es richtig, wenn wir auf Verfassungsstufe legiferieren, dass wir diese Vorlage umsetzen, denn sie eliminiert die Schwächen der Initiativen.

Herr Niederberger wird seinen Antrag begründen, in dem er eine Rückweisung an die Kommission verlangt - eine neue Phase in der Entwicklung unserer Rechtsetzung. Da wir einverstanden sind, das Bausparen entsprechend den Initiativen zu verwirklichen, haben wir Ihnen den Bundesbeschluss 3 vorgelegt. Wenn Herr Niederberger das nun direkt auf Stufe Gesetz realisieren will - dort gehört es ja schliesslich hin -, dann ist das ein Ausweg. Ich persönlich als Mitglied der Minderheit II habe gar nichts dagegen, wenn die Kommission den entsprechenden Auftrag erhält. Es ist wahrscheinlich zielführend, wenn wir direkt auf Gesetzesstufe regeln können. Daher kann ich dem Antrag Niederberger zustimmen. Er nimmt das richtige Anliegen auf und gibt der Kommission den Auftrag, es auf der richtigen Gesetzgebungsstufe, nämlich im Steuergesetz, umzusetzen.