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Briner Peter · Ständerat · 2010-06-09

Briner Peter · Ständerat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2010-06-09

Wortprotokoll

Der UBS-Staatsvertrag fällt nach dem Entscheid des Bundesverwaltungsgerichtes, der - Sie wissen das - durchaus auch anders hätte ausfallen können, nun in die Kompetenz des Parlamentes. Mit dieser Kompetenz geht die entsprechende Verantwortung einher. Dieser Verantwortung müssen wir uns nun stellen; die Frage ist für mich digital: ja oder nein. Nun, die weiteren wichtigen Fragen - ich nenne sie nicht Nebenschauplätze -, also die Fragen des "Too big to fail" und der exzessiven Boni, müssen geklärt werden. Aber das ist umfassend aufgegleist; ich erinnere Sie an die Ausführungen von Kollege Schweiger, ich erinnere Sie an die Motion der WAK des Nationalrates. Und Sie haben aus der ganzen Diskussion gehört, wie herausfordernd eine solche Regulierung des "Too big to fail"-Problems ist. Schon nur eine sinnvolle Besteuerung der Boni, ohne falsche Anreize zu schaffen, ist schwierig. Wenn es einfache Lösungen gäbe, hätten wir sie ja bestimmt schon gefunden. Sie müssen also seriös erarbeitet werden, und die dafür nötigen Schritte sind eingeleitet. Sie können zeitlich nicht in Verbindung mit diesem Vertrag gebracht werden.

Für mich ist die Zustimmung zu diesem Staatsvertrag ganz klar im Landesinteresse; Sie kennen die möglichen Risiken, die bei einem Nein eintreten könnten. Gestatten Sie mir bei dieser Gelegenheit, noch ein paar Worte zur Motion der APK zu verlieren. Staatsverträge, die gemäss Artikel 7a Absatz 2 RVOG in der Abschlusskompetenz des Bundesrates liegen, gibt es ungefähr 400 pro Jahr. Sie sind meist von untergeordneter Tragweite und werden zuerst - auch das rufe ich in Erinnerung - der APK und dann dem Parlament vorgelegt, ebenfalls jährlich. Das Traktandum führt jeweils nicht zu Schlagzeilen, und die Rednerliste beschränkt sich quasi auf den Pflichtrapporteur der Kommission. Ich habe noch nie erlebt, dass jemand im Rat diese Kompetenz des Bundesrates im konkreten Fall bestritten hätte.

Zu den Abkommen und Mechanismen mit der EU können wir konkret und im Einzelfall im Rat Stellung nehmen. Diese fallen zur Genehmigung ja in die Kompetenz des Parlamentes. Ich denke, wir werden gut beraten sein, wenn wir vom Bundesrat erwarten, diese Anpassung mit Augenmass vorzunehmen, dies nicht nur aus Rücksicht auf unsere eigene Traktandenliste, sondern ganz klar auch aus Rücksicht auf die Gewaltentrennung.