Germann Hannes · Ständerat · 2010-06-09
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-06-09
Wortprotokoll
Nachdem sich die Diskussion jetzt so entwickelt hat, sehe ich mich genötigt, auch noch etwas beizufügen. Ich bin dankbar, Frau Bundesrätin, dass Sie bei der Motion betreffend Rückwirkung und Abschluss von Staatsverträgen Entgegenkommen signalisieren. Damit ist dieser Weg für mich geebnet. Bezüglich Boni-Besteuerung kann ich mich den Kollegen Brändli und Jenny anschliessen: Dort ist entscheidend, dass man wirklich die Leute besteuert, die sich selbst exzessiv bedienen, und nicht generell die Unternehmen. Das Ganze darf am Schluss nicht in einer Unternehmensbesteuerung oder einer Doppel- und Dreifachbesteuerung von variablen Lohnbestandteilen enden. Das darf nicht sein, denn variable Lohnbestandteile sind in x verschiedenen Berufen Anreizsysteme, und zwar sinnvolle Anreizsysteme.
Zur "Too big to fail"-Problematik: Die Minderheit beantragt hier eine in sich durchaus konsistente Änderung des Bankengesetzes. Ich muss Ihnen aber schon sagen: Das können wir nicht mit diesem Vertrag verknüpfen. Man hat ja vonseiten des Bundesrates explizit die Position eingenommen, wonach dieser Vertrag in seiner rechtlichen und wahrscheinlich auch in der zeitlichen Wirkung auf die 4450 Kunden begrenzt ist. Jetzt kommen Sie und wollen plötzlich noch eine Bankengesetzrevision damit verknüpfen.
Wenn Frau Fetz nun sagt, es sei seit der Finanzkrise nichts geschehen, dann muss ich dem wirklich widersprechen. Es ist sehr viel passiert, und zwar in die richtige Richtung. Mit zahlreichen Massnahmen konnte das Risiko- und Schadenpotenzial für den Finanzplatz reduziert werden. Beispielsweise wurde das Eigenkapital erhöht, und auch die Liquiditäten wurden erhöht. Die Grossbanken erfüllen mittlerweile die weltweit höchsten Liquiditätsanforderungen. Wir haben hier den Swiss Finish. Das ist umgesetzt worden, das haben die beiden systemrelevanten Banken aufgebaut. Sie haben zudem Risiken abgebaut und ihre Bilanzen verkürzt. Die Risikopositionen und -konzentrationen sind verringert worden, bei der Credit Suisse beispielsweise per 31. März 2010: Die risikogewichteten Aktiven betragen minus 31 Prozent, und die Bilanzsumme beträgt minus 22 Prozent. Und diese Risiken werden strikte gehandhabt und durch die Aufsicht überwacht und begleitet. Also da ist etwas passiert. Die Kontrollfunktionen sind verbessert worden.
Dann tut sich auch einiges bezüglich Insolvenzrecht und Einlagensicherung. Die Grossbanken übererfüllen momentan die Verpflichtung, indem sie Einlagen zu 125 Prozent mit Schweizer Aktien unterlegen. Da kann man nicht kommen und sagen, es sei nichts gemacht worden. Wir als Regulator können ja nicht ein Gesetz aus dem Boden stampfen. Entscheidend für mich ist, dass diese Sofortmassnahmen eingeleitet worden sind und nachher in ein Gesetz einfliessen können. In der Schweiz werden auch bezüglich Risikoverteilung Verbesserungen erzielt, und zwar durch eine starke Erhöhung von Risikogewichtung, von Engagements gegenüber Banken, nämlich von 20 auf 100 Prozent. Auch organisatorisch hat man bereits Massnahmen getroffen. Und wie gesagt kommt nachher noch das Insolvenzrecht.
Letztlich hören wir ja immer auch von den Eigenkapitalvereinbarungen, die vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht verabschiedet wurden, von Basel II und Basel III: Basel III würde die Sicherheit bei den Banken deutlich erhöhen, was Kapitalqualität, Kapitalanforderungen, schärfere Liquiditätsvorschriften und Risikomanagement betreffe, und wir hätten einen Swiss Finish. In diesem Zusammenhang muss ich Ihnen aber sagen, dass zum Beispiel die USA nicht einmal Basel II umsetzen. Wir müssen die Relationen schon sehen. Niemand in diesem Saal will dem Finanzplatz schaden. Wir wollen die Sicherheit zugunsten des ganzen Systems erhöhen; da ist man sich einig. Aber das muss, wenn wir regulatorisch tätig werden, in diesem Rahmen erfolgen und gewiss nicht als flankierende Massnahme zu diesem begrenzten Vertrag mit den USA. [PAGE 561]
Ich bitte Sie deshalb, den Antrag der Minderheit abzulehnen und nachher bei der Umsetzung Nägel mit Köpfen zu machen. Es ist gut gemeint, Herr Berberat. Wir finden uns gern wieder, wenn es dann am richtigen Ort zur Sache geht.