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Gutzwiller Felix · Ständerat · 2010-06-09

Gutzwiller Felix · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2010-06-09

Wortprotokoll

Wie Sie natürlich wissen, ist diese Vorlage zum Amtshilfegesuch gestern im Nationalrat in der Gesamtabstimmung mit 104 Nein- zu 76 Jastimmen bei 16 Enthaltungen abgelehnt worden. Wir sind also jetzt in der zweiten Runde.

Ihre APK hat gestern Nachmittag getagt, und sie hat als Erstes eine kurze Auslegeordnung der Situation nach der Debatte des Nationalrates vorgenommen; das insbesondere auch aufgrund eines Ordnungsantrages auf Verschiebung des Geschäftes in unserem Rat zwecks Auslotung von Spielräumen für Verhandlungen und neue Lösungen. Die Meinungen in Ihrer Kommission waren mehrheitlich klar. Wir gingen davon aus, dass es sich um einen Vertrag handelt, der vom Bundesrat völkerrechtlich bindend unterzeichnet ist, dass an diesem Vertrag keine Änderungen möglich sind, dass es also um ein Ja oder ein Nein zu diesem Vertrag geht, dass der Vertrag, soweit das Ergebnis vom Bundesrat ausgehandelt ist, befriedigen kann und dass dieser Vertrag nicht nur für die UBS, sondern für die ganze Volkswirtschaft der Schweiz inklusive des Werkplatzes wichtig ist. Das war die Ausgangssituation, und entsprechend beschloss man einzutreten, nicht zu verschieben. Der Ordnungsantrag wurde dann auch zurückgezogen.

Ich darf in Klammern vielleicht beifügen, dass man in der Zwischenzeit vom Nationalrat hört, dass das Geschäft wohl erst am Montag traktandiert wird, nicht, wie wir der Meinung waren, am Donnerstag, was zumindest im Zeitablauf der Sache etwas entgegenkäme. Jedenfalls waren wir der Meinung, von unserer Seite sollten keine Anträge auf Verschiebung formuliert werden.

Wir besannen uns in der APK zudem mehrheitlich auf die klaren bisherigen Beschlüsse. Sie erinnern sich: Wir haben in diesem Rat klar Ja zur Vorlage zum Amtshilfegesuch gesagt, klar Nein zum fakultativen Referendum. Zudem wollten wir keine Verbindungen mit anderen Themen. Aber es darf erwähnt werden - es wurde auch in der Kommission erwähnt -: Wir haben, wenn auch nicht direkt, juristisch, so doch politisch gewisse Aussagen zu den wichtigen Begleitthemen gemacht: einerseits zur Zukunft der Staatsverträge - das ist das zweite Geschäft in diesem Traktandum -, andererseits zum Thema Boni, indem diese Kammer am Donnerstagnachmittag ja entsprechende Motionen angenommen hat. Auf diese beiden Themen wurde - ich sage es noch einmal - nicht juristisch, in Verbindung mit dem Staatsvertrag, aber doch politisch eingetreten; die beiden Themen waren von verschiedenen Seiten in die Diskussion eingebracht worden.

Die Kommission hat sich zudem wieder kurz vor Augen gehalten, was allenfalls geschehen könnte, wenn man hier Nein sagt. Ich glaube, es ist klar, auch ohne zu dramatisieren, dass sich die US-Seite die Optionen offenhält, um ihre Ziele zu erreichen, dass die Steuerthematik nach wie vor sehr weit oben auf der Agenda der Obama-Administration steht und dass bei einem Nein vermutlich politische, rechtliche und wirtschaftliche Folgen für die Schweiz in Rechnung zu stellen wären. Diese bezögen sich erstens auf die Reputation - es ist immerhin ein völkerrechtlich bindender Vertrag -, zweitens auf einen erweiterten und neuen Rechtsstreit zwischen den USA und der Schweiz, und schliesslich drittens wären die Folgen natürlich wirtschaftlicher Art, wie man sieht, wenn man etwa an das Doppelbesteuerungsabkommen denkt, das noch zu verabschieden und zu ratifizieren ist, oder an die Wiederaufnahmen der Klagen gegen die UBS und allenfalls andere Banken sowie Nadelstiche gegen den Rest der Wirtschaft.

Diese Überlegungen haben dann dazu geführt, dass die APK zur entsprechenden Vorlage wiederum klar Stellung genommen hat; sie ist natürlich eingetreten. Sie hat aufgrund der Auslegeordnung - ich habe es gesagt - keine Verschiebung ins Auge gefasst. Sie hat die Anträge der späteren Minderheiten diskutiert, auf die wir noch zu sprechen kommen; sie haben in ähnlicher Form schon vorgelegen. Diese Minderheitsanträge finden sich wiederum auf der Fahne. Die Kommission hat schliesslich ohne Gegenstimme das Nein zum fakultativen Referendum bestätigt. Insgesamt hat die Kommission mit 9 zu 4 Stimmen Zustimmung zur Vorlage zum Amtshilfegesuch empfohlen und damit auch Ablehnung des fakultativen Referendums und der Minderheitsanträge, die Sie auf der Fahne finden.

Noch kurz ein Satz zum zweiten Geschäft in dieser Gruppe. Es geht dabei um die Rechtsgrundlage für den Abschluss von völkerrechtlichen Verträgen durch den Bundesrat. Ich habe es schon angetönt: Die Kommission hat dieses Thema aufgegriffen, ohne ein Junktim mit diesem Vertrag zu machen, aber doch im Umfeld der politischen Diskussionen. Sie hat eine Kommissionsmotion (10.3354) angenommen, die Sie vorliegen haben. Die Motion beabsichtigt eine Präzisierung der gesetzlichen Grundlage bezüglich der völkerrechtlichen Verträge und deren Abschluss durch den Bundesrat. Sie beabsichtigt auch eine Präzisierung der Abläufe der Genehmigung, insbesondere was die vorläufige Anwendung solcher zukünftiger Verträge betrifft. Sie haben auch die Antwort des Bundesrates zur Kenntnis nehmen können, der bereit ist, die Motion entgegenzunehmen.

Ich darf Ihnen im Namen der APK beantragen, die Amtshilfe entsprechend zu genehmigen und die Motion anzunehmen.

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