Schweiger Rolf · Ständerat · 2010-06-09
Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2010-06-09
Wortprotokoll
Ich meine, im Differenzbereinigungsverfahren ist es gerechtfertigt, sich zumindest rudimentär zur Debatte im Nationalrat zu äussern, und zwar insbesondere zu den Bedingungen, die dort mit dem Abkommen verknüpft worden sind. Angesichts der heutigen Fahne realisiere ich, dass ich damit indirekt auch Stellung nehme zu den Anträgen der Minderheit unserer Kommission. Ich versuche, dies möglichst sachlich zu tun.
Zur "Too big to fail"-Problematik darf festgehalten sein, dass allgemeine Übereinstimmung darüber besteht, entsprechende Regulierungen treffen zu wollen und treffen zu müssen. Der Weg dorthin ist vorgegeben, ist richtig. Konkrete Regulierungen und Regelungen sind dann zu treffen, wenn die hiefür erforderlichen Grundlagen durch die Expertengruppe erarbeitet sind. Dann und erst dann ist beurteilbar, welche Massnahmen in welchem Konkretisierungsgrad zu treffen sind. Dass Massnahmen beschlossen werden, ist unstrittig. Aber jetzt schon Gesetzesbestimmungen zu erlassen würde zu diffusen und nichtkonkretisierbaren Texten führen und damit der Sache nicht dienen. Zudem wäre für eine Konkretisierung der Bundesrat, zusammen mit der Finma, zuständig, was angesichts der Bedeutung der "Too big to fail"-Angelegenheit nicht stufenkonform wäre und das Parlament zumindest vorübergehend entmündigen würde.
Zur Angelegenheit der Boni versuche ich, die Situation zu illustrieren, wie sie sich meines Erachtens nach den Beschlüssen des Ständerates zu den uns bekannten zwei Motionen darstellt.
In der Debatte zu diesen Motionen ist von Herrn Kollege Graber gesagt worden, mit der Zustimmung zu den Motionen werde zum Ausdruck gebracht, dass die WAK und die RK ihre Arbeit vollenden sollten. Er hat gesagt: "Wenn wir diesen beiden Motionen zustimmen, heisst dies aber nicht, dass wir mit deren Aussagen" - gemeint sind die Aussagen von Herrn Kollege Zanetti und Frau Kollegin Fetz, die damals gesprochen haben - "bis zum letzten Punkt einverstanden sind. Da braucht es noch Arbeit." Weiter hat Herr Kollege Graber gesagt: "Wenn man heute die beiden Motionen annimmt, eröffnet sich die Möglichkeit, in der Kommission in Kenntnis aller möglichen Modelle eine breite Diskussion zu führen ... Ich bitte Sie also, beide Motionen anzunehmen, damit die Diskussion in der Kommission in aller Breite geführt werden kann."
Ähnlich hat sich auch Herr Bundesrat Merz geäussert: "Ich verstehe das Votum von Herrn Graber, der sich mit dieser Problematik ja intensiv befasst hat, in erster Linie als einen Hinweis darauf, dass wir halt nochmals eine Auslegeordnung machen und uns auch noch einmal mit Artikel 677 des Obligationenrechts befassen sollen. Und wenn wir das tun, dann kommen wir automatisch in den Bereich der Abzocker-Initiative, wie es Herr Ständerat Germann angetönt hat. Deshalb ist der Vorschlag Graber sicher richtig, auch noch die Kommission für Rechtsfragen einzuschalten, weil die Kommission für Rechtsfragen sich mit der Abzocker-Initiative beschäftigt und hier dann eine gewisse Zusammenarbeit nach meiner Einschätzung eben nötig wäre." Zum Schluss hat Herr Bundesrat Merz gesagt: "Wenn Sie diese Motionen heute annehmen, verstehen wir das in erster Linie als einen Auftrag, dass im Anschluss an diese Session erstens ernsthaft die Übereinstimmung zwischen den Motionen gesucht werden muss, die noch voneinander abweichen, und dass zweitens auch die Frage nach dem Weg über das Obligationenrecht zu prüfen ist. Das führt dann auch in Richtung der Abzocker-Initiative. Wenn Sie das so verstehen und wenn das das Zeichen ist, das der Ständerat setzen will, um zu sagen, man wolle jetzt dieses Problem lösen, dann wird der Bundesrat dies auch als Zeichen mitnehmen; dann werden wir zu einer gemeinsamen Lösung Hand bieten ..."
Zusammenfassend meine ich, dass der Nationalrat von diesem Lösungsansatz des Ständerates Kenntnis nehmen sollte. Der Ständerat will eine Auslegeordnung, eine Zusammenarbeit von WAK und RK, und er will einen Einbezug der Abzocker-Initiative und damit des Obligationenrechts prüfen. Worin im Einzelnen diese Lösungen bestehen sollen, ob und wie die Unternehmen oder direkt die Boni-Empfänger zu involvieren sind, ob die zu treffenden Lösungen innerhalb oder ausserhalb der Abzocker-Inititative anzusiedeln sind, das sind Fragen, welche nun umgehend in Angriff zu nehmen sind. Das ist und war der Hintergrund und die Meinung, welche die Mehrheit des Ständerates mit der Zustimmung zu den beiden Motionen zum Ausdruck brachte. Ich meine, dass auch der Nationalrat, und zwar alle Parteien, dies so sehen und zur Kenntnis nehmen sollte, dass der Bundesrat eine weite Palette von Lösungsmöglichkeiten bereits ausgearbeitet hat. WAK und RK des Ständerates werden auf der Basis dieser Palette erst noch Lösungen suchen und dem Rat vorschlagen, dies allerdings möglichst bald.
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