Germann Hannes · Ständerat · 2010-06-09
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-06-09
Wortprotokoll
Die Minderheit nimmt auf, was Kollege Fournier vorgestern mit Erfolg einbrachte, nämlich die Streichung von Absatz 6. Die Minderheit beantragt also Festhalten.
Ich verstehe zwar, dass heute Morgen die Mehrheit der Kommission die Differenz bereinigen und endlich Ruhe haben wollte, aber es ist wirklich nicht in Ordnung. Wir wissen, wie es zu diesem neuen Artikel 121a gekommen ist: Weder der Bundesrat noch der Ständerat hat ihn vorgeschlagen; er ist vom Nationalrat aufgenommen worden. Es war eine politische Brücke, die gebaut wurde, um auch die SP hinter das Anliegen zu bringen. Das darf man sagen, das ist absolut legitim. Nicht legitim ist die Verletzung des Gebotes der Einheit der Materie; ich habe es bereits ausgeführt. Ich finde, es ist nicht in Ordnung, dass dieser Artikel aufgenommen wird, weil er sich ja nicht an Kriminelle richtet, die auszuschaffen sind. Darum ist für mich das Gebot der Einheit der Materie verletzt. Das ist jetzt aber ein Nebenschauplatz. Die Mehrheit will den Integrationsartikel, und sie wird ihn auch bekommen. Punkto Absatz 6 aber habe ich zwei Einwände:
1. Schauen Sie einmal, was dieser Absatz bringt: "Der Bund überprüft" - was jetzt folgt, ist neu: "in Zusammenarbeit mit den Kantonen und Gemeinden" - "periodisch den Stand der Integration." Das kann man zwar nachvollziehen, doch hat der Bund überall, wo er zuständig ist, die Aufgabe, den Erfolg zu überprüfen. Es ist für mich deshalb eine Floskel, eine Leerformel. Dann heisst es: "Werden die Anliegen der Integrationsförderung nicht erfüllt, so kann der Bund" - was folgt, ist wiederum neu: "nach Anhörung der Kantone" - "die notwendigen Vorschriften erlassen." Wenn man neue Vorschriften erlässt, muss man ohnehin eine Vernehmlassung durchführen. Man ist da also ohnehin in der Pflicht und muss ohnehin eine Vernehmlassung durchführen. Also bewirkt diese Bestimmung gar nichts. Hingegen stellen Sie mit einer Streichung den Integrationsartikel in keiner Weise infrage.
2. Aber, und das muss hier einfach erwähnt werden, das alles ist weder gemeinsam mit den Kantonen und Gemeinden ausgearbeitet worden, noch hat eine Vernehmlassung stattgefunden. Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf hat zwar betont, dass diese Themen im Rahmen der Tripartiten Agglomerationskonferenz (TAK), der ich ja auch angehöre und an deren Sitzungen ich ja auch teilnehme, behandelt werden sollen. Das ist auch richtig und wichtig. Aber umso erstaunlicher ist es, dass die Kantone, die in der TAK federführend sind - sie präsidieren sie ja - uns schreiben, wir würden verfassungswidrig agieren.
Für mich ist klar: Es werden grundlegende Prinzipien unseres föderalen Rechtsstaates missachtet, ja ausgehebelt, und das ist inakzeptabel. Mit dem Antrag, Absatz 6 zu streichen, im Sinne von Kollege Fournier, können wir ein kleines Zeichen an die Kantone senden, dass wir ihre Botschaft verstanden haben, ohne dass wir damit die ganzen Integrationsbestimmungen infrage stellen.
Darum bitte ich Sie: Setzen Sie dieses Zeichen! Sie werden sehen, der Nationalrat wird sich uns anschliessen. Dann ist das Geschäft um fünf vor zwölf oder vielleicht um eins vor zwölf unter Dach und Fach und kann in die Schlussabstimmung gehen.