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Bürgi Hermann · Ständerat · 2009-09-09

Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-09-09

Wortprotokoll

Anders als beim vorangegangenen Geschäft gehe ich mit Ihnen, Frau Bundesrätin, nicht einig. Aber das schadet ja nichts, weil zu viel Harmonie auf die Dauer gefährlich sein könnte.

Jetzt aber zur Sache: Ich habe Sympathie für die Motion Büttiker, es geht mir wie Kollege Maissen. Auch wenn vielleicht die Formulierung noch zu wünschen übriglässt: Es geht hier um ein Problem, bei dem Handlungsbedarf gegeben ist, wie dann auch immer die Lösung aussieht. Das Zustandekommen des jetzt gültigen Systems ist auch von den beiden Kollegen, insbesondere von Kollege Maissen, im Rahmen der AP 2008-2011 dargelegt worden, wenn ich mich richtig erinnere. Wir haben uns dort auch noch über die Kartoffelkontingente unterhalten, das geht in das gleiche Kapitel. Ich bin der Meinung, dass der Vorstoss Büttiker Vorteile bringen würde. Es sind für mich im Grunde genommen drei Gesichtspunkte: [PAGE 831]

1. Es bleibt dabei, dass ein Teil der Zollkontingente weiterhin versteigert werden kann. Damit haben grundsätzlich wiederum alle Zugang zu den Importrechten. Das wird also nicht ausgeschaltet. Wer importieren will, hätte mit dieser Lösung nach wie vor die Möglichkeit; jeder kann ersteigern und Fleischimporte tätigen. Dadurch würde der wichtige wettbewerbspolitische Gesichtspunkt weiterhin erfüllt werden. Durch die Versteigerungskomponente wird der Wert des Importkontingentes weiterhin auch über einen marktwirtschaftlichen Mechanismus bestimmt, und das würde auch weiterhin Transparenz in das System bringen.

2. Durch den Drittel der Zollkontingente, der aufgrund der Inlandleistung zugeteilt werden soll, werden die inländischen Tierhalter und die Schlachtbetriebe honoriert. Das ist auch ein wesentlicher Gesichtspunkt. Von diesem Drittel profitieren diejenigen, welche unter strengen Schweizer Auflagen Fleisch produzieren und schlachten, Arbeitsplätze bereitstellen und Wertschöpfung generieren. Es profitieren also diejenigen, die an das Schweizer Fleisch glauben und auch Investitionen in die Fleischwirtschaft tätigen.

3. Mit dem dritten Drittel der Zollkontingente, der aufgrund der Exportleistung zugeteilt werden soll, kann die Markterschliessung im Ausland aktiv gefördert werden. Angesichts der vom Bundesrat anvisierten aussenwirtschaftlichen Ziele, namentlich des Abschlusses der WTO-Verhandlungen und des Abschlusses von Agrarfreihandelsabkommen, ist es doch fundamental, dass die Fleischwirtschaft die Exportmärkte im Hinblick auf derartige mögliche neue Marktregelungen aktiv, proaktiv bearbeiten und aufbauen kann. Dies muss möglichst rasch und eben vor der anvisierten Marktöffnung erfolgen, damit dann am Tag der Liberalisierung der Eintritt in die Exportmärkte bereits vollzogen ist.

Das sind die drei Pfeiler, die in dieser Motion enthalten sind. Ich bin der Meinung, dass diese drei Pfeiler keine schlechte Lösung sind. Das System ist konform mit wettbewerbspolitischen Vorgaben, es stärkt die Schweizer Fleischwirtschaft und hilft der Fleischbranche zudem, die geplanten Marktöffnungsschritte zu antizipieren. Zudem wird die heutige Zuteilung von Zollkontingentsanteilen beim Rind- und Schaffleisch nach der Anzahl der ersteigerten Tiere ab den öffentlichen Märkten nicht tangiert. Damit werden die für die Preisbildung für Schlachtvieh sehr wichtigen öffentlichen Märkte nicht geschwächt.

Das sind meine Gründe und Überlegungen, weshalb ich das Anliegen von Kollege Büttiker teile, und zwar in dem Sinne, dass wir jetzt mit dieser Motion keine Wortklauberei betreiben sollten. Vielmehr ergeht der Aufruf an den Bundesrat, dieses System zu überdenken und kreativ neue Lösungen zu suchen.