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Büttiker Rolf · Ständerat · 2009-09-09

Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2009-09-09

Wortprotokoll

Ich beantrage Ihnen heute, am 9. September 2009, den Fehlentscheid bei der AP 2007 zu korrigieren. Das Parlament hat mit der AP 2007 beschlossen, die Zollkontingente beim Fleischimport zu versteigern. Diese Importabgaben - und die Versteigerungserlöse sind solche Importabgaben - haben im Jahre 2008 dem Bund 195,3 Millionen Franken eingebracht. Anders gesagt: Die Vieh- und Fleischwirtschaft wurde mit 195,3 Millionen Franken belastet. Die Vieh- und Fleischwirtschaft wurde also belastet, und wir sprechen, wie Sie gehört haben, nicht über Bagatellen. Nebst den finanzpolitischen Gründen wurde geltend gemacht, das Versteigerungsverfahren fördere den Wettbewerb und die Effizienz in der Fleischwirtschaft. Heute müssen wir sagen, dass das ein Irrtum war. Deshalb erweist sich der Entscheid von 2004, nachdem wir jetzt fünf Jahre Erfahrungen haben, als Fehlentscheid, der korrigiert werden muss.

Ich muss unseren Rat auch daran erinnern, dass wir vor nicht allzu langer Zeit eine Debatte über Kartoffelimporte [PAGE 829] geführt haben. Dort ging es um die genau gleiche Argumentationslinie, und unser Rat hat dort mit grossem Mehr einen ganz anderen Entscheid gefällt, und zwar, eben nicht auf das Versteigerungsverfahren, sondern auf die Inlandleistungen zu setzen.

Das Versteigerungsverfahren hat die Konzentration in der Fleischbranche verschärft; das ist Fakt. Kleine bis mittlere Betriebe sind vom Importgeschäft, das die Grossen jetzt untereinander ausmachen, ausgeschlossen. Die Versteigerungen sind zu kompliziert, zu teuer und zu risikoreich. Das entscheidendste Argument für die kleineren und mittleren Betriebe lautet: Die Versteigerungen sind für das Gewerbe unberechenbar. Das Gewerbe verfügt nicht über die administrativen Apparate und die Kapitalkraft, die ein Versteigerungssystem erfordern würde. Tatsächlich: Mit dem Versteigerungsverfahren ist der Wettbewerb verschärft worden, und zwar in Richtung eines Casinowettbewerbs.

Wir haben uns die Mühe gemacht, die verschiedenen Auktionen, die es in den letzten Jahren gegeben hat, etwas zu analysieren. Ich muss Ihnen sagen, das Resultat ist erschreckend. Es ist noch viel schlimmer gekommen, als wir damals hier in diesem Rat prophezeit haben. Ich kann nicht x Beispiele aufzählen, aber ich gebe Ihnen zwei Beispiele, die das gut illustrieren. Erstes Beispiel: Die gute Wurstwarenfabrikation ist das Markenzeichen der Schweizer Fleischwirtschaft, insbesondere auch des Gewerbes. In den letzten Jahren war das Wurstfleisch knapp, weshalb importiert werden musste. In der Auktion vom 4. Juli 2008 wurden 990 Tonnen Importrechte an Schlachtkörpern von Verarbeitungskühen versteigert, also fast 1000 Tonnen. Ein einziger Bieter hat davon 950 Tonnen für sich beanspruchen können. Das war kein Einzelfall. Am 14. Mai dieses Jahres haben allein die zwei grössten Importeure 99 Prozent der Menge ersteigert. Das Gleiche wiederholte sich kürzlich, am 9. Juli 2009: Zwei Importeure ergatterten 98 Prozent der gesamten Menge. So ist es im Bereich Wurstfleisch. Sie sehen, es hat da richtige Konzentrationen gegeben. Ein paar Grosse, die eben das System beherrschen, die auch gewisse Risiken eingehen können, haben die Sache abgeräumt.

Ich komme zum zweiten Beispiel. In der Schweiz gibt es immerhin rund 400 aktive Betriebe, die Schweine schlachten und verarbeiten. Sie wären interessiert und in der Lage, die Schweinehälften, die wir aufgrund unserer handelsvertraglichen Verpflichtungen - WTO - importieren, zu verarbeiten. Von diesen Betrieben kommen jeweils zwischen 10 und 20 an die importierten Schweinehälften heran - 10 bis 20 von 400! In diesem Jahr haben jeweils nur die zehn grössten Importeure zwischen 98 und 100 Prozent der Importe unter sich aufgeteilt. Auch davor haben wir gewarnt. Ich muss Ihnen sagen, es ist noch schlimmer gekommen, als wir damals prophezeit haben.

Die Motion, die heute zur Diskussion steht, hat eine Vorgeschichte. Die eidgenössischen Räte, National- und Ständerat, haben die Motion 06.3735 angenommen, die den Bundesrat beauftragte, Vorschläge zu unterbreiten, welche das geltende Importsystem mit seiner Versteigerung der Zollkontingente weiterentwickeln. Das war vor zwei Jahren; das hat der Ständerat gemacht, das hat der Nationalrat gemacht. Wir haben, das gebe ich gerne zu, den Ball für ein neues System dem Bundesrat zugespielt. Die WAK des Zweitrates, also des Nationalrates, schrieb in ihrem Bericht: "Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass das Versteigerungssystem der Zollkontingente für Fleischimporte nicht zufriedenstellend ist und die zahlreichen Probleme mit sich bringt, die der Motionär in seiner Begründung anspricht." Diese Meinung ist in beiden Räten durchgedrungen und damit für mich verbindliche Richtschnur, auch wenn der Bundesrat bzw. die Verwaltung immer wiederholt, die Versteigerung sei das beste aller Systeme für die Zuteilung der Zollkontingente. Die Branche sieht es gerade umgekehrt; die Branche sagt, es sei alles besser als eine Versteigerung.

Die Motion aus dem Jahre 2006 überliess es bewusst dem Bundesrat, Vorstellungen zur Verbesserung des Systems zu entwickeln. Das Parlament stellte mit der Zustimmung zur Motion einzig fest, dass das System in seiner heutigen Form nicht zufriedenstellend funktioniere und Probleme aufwerfe, weshalb der Bundesrat aktiv werden müsse. Der Bundesrat hätte also alle Möglichkeiten gehabt, positiv darauf zu reagieren: von einer Veränderung der Modalitäten der Versteigerung bis hin zur Schaffung neuer Zuteilungskriterien. Ich bedaure es sehr, dass der Bundesrat den Ball nicht aufgenommen und diese Chance nicht genutzt hat.

Heute liegt nun eine neue Motion vor. Wir konnten ja dann nichts anderes machen, als eine neue Motion einzureichen. Wenn ein Bericht erscheint, in dem steht, man bleibe beim Status quo, können wir ja nichts anderes machen, als zu sagen, dass wir keine Versteigerung mehr wollen, und einen Vorschlag machen - Sie haben es in der Motion gelesen -: die Drittellösung.

Der Bericht des Bundesrates als Reaktion auf die von beiden Räten angenommene Motion ist nicht zielführend. Im Klartext lautet der Inhalt des dreissigseitigen Berichtes: Wir machen nichts, wir halten am Status quo fest. Das ist das Gegenteil des Auftrages, der dem Bundesrat vom Parlament erteilt wurde.

Bei einem Agrarfreihandelsabkommen mit der EU würde die Frage der Zuteilung der Zollkontingente im bilateralen Verhältnis obsolet, das stimmt. Der Zeithorizont ist aber, ich möchte es vorsichtig ausdrücken, ziemlich unbestimmt. Vor allem ist dann das Problem im Verhältnis zu Drittländern nicht gelöst - wir haben ja nicht nur Fleischhandel mit den Staaten der EU, sondern auch mit Drittstaaten. Wenn es im Bericht heisst, dass der Bundesrat nach der Umsetzung der Doha-Runde der WTO gewisse Massnahmen prüfen werde, dann interpretieren wir das so, dass ein vom Parlament erteilter Auftrag auf die lange Bank geschoben und schlussendlich in der Schublade landen wird.

Sowohl im Bericht des Bundesrates wie auch in der Antwort auf die Motion steht, der Bundesrat bleibe beim Status quo und er warte auf die WTO und auf Agrarfreihandelsabkommen. Ich muss Ihnen sagen: Für die Basis der Bauernschaft und der Metzgerschaft ist dies natürlich schon ein bisschen ein Warten auf Godot.

Deshalb müssen wir mit der heute vorliegenden Motion nachdoppeln. Wir wollen damit drei Dinge erreichen: Erstens muss unterstrichen werden, dass das Parlament bereits festgestellt hat, dass das Versteigerungsverfahren nicht zufriedenstellend ist. Zweitens soll klargemacht werden, dass parlamentarische Aufträge nicht schubladisiert werden dürfen, wie es mit der Motion aus dem Jahr 2006 und dem Bericht geschehen ist. Drittens geben wir bei aller Flexibilität die Richtung der Reform vor; wir waren ja gezwungen, einen Vorschlag zu machen. Wir nehmen damit in Kauf, dass wir Kompromisse eingehen müssen, was in der Antwort des Bundesrates auch prompt ausgenützt wird. Aber es ist klar - das gebe ich gerne zu -: Solange Zollkontingente zugeteilt werden müssen, hat jedes System Vor- und Nachteile. Es geht darum, die Nachteile und Mängel der Versteigerung zu minimieren.

Ich komme noch auf zwei, drei Argumente in der Antwort des Bundesrates zu sprechen. Ich kann ihr vor allem in zwei Punkten nicht folgen: Die Wiedereinführung der Schlachtungen zur Bemessung einer Inlandleistung, sagt der Bundesrat, sei infolge der Konzentration nicht sinnvoll. Es ist schon ein bisschen zynisch, wenn man das zum heutigen Zeitpunkt sagt. Die Versteigerung hat die Konzentration gefördert, und jetzt will man nicht mehr davon abrücken, mit dem Argument, es sei ein Leistungssystem, das nur noch wenigen Unternehmen nützen würde.

Sodann nimmt der Bundesrat vorweg, dass die Berücksichtigung von Exportleistungen von der WTO als Exportsubvention beurteilt und damit verboten würde. Es spricht jedoch niemand von einer Exportsubvention, wir wollen eine solche nicht. Es geht in erster Linie darum, Importrechte zu erwerben, was wohl auch dann WTO-konform ist, wenn sie mit Exportleistungen verknüpft werden. Es ist nicht einzusehen, weshalb die WTO eine solche Verknüpfung negativer beurteilen sollte als den verkappten Zoll, den die Versteigerung der Importrechte darstellt. Wenn man Importrechte mit Versteigerungen vergeben will, dann ist das ja nichts anderes [PAGE 830] als ein verkappter Zoll. Ganz abgesehen davon nimmt die Neigung der WTO, Kritik an einzelstaatlichen Massnahmen zu üben, deutlich ab, wie man kürzlich in der Wirtschaftspresse lesen konnte.

Ich gebe gerne zu, dass es der Quadratur des Zirkels gleichkommt, das richtige System der Zuteilung von Zollkontingenten zu finden.

Zum Fazit:

1. Wir sind uns alle einig, dass die Versteigerung einer besseren Lösung weichen muss.

2. Die Motion ist mit den Bauern abgesprochen; eine gleichlautende Motion ist auch im Nationalrat seitens der Bauern eingereicht worden, mit über fünfzig Mitunterzeichnern.

3. Ich muss sagen, dass der Bundesrat mit der ersten Motion Büttiker 06.3735 die Chance gehabt hätte, eine neue, bessere Lösung vorzuschlagen. Diese Chance ist leider nicht genutzt worden.

4. Wenn Sie der Motion zustimmen, geht sie in die WAK des Nationalrates, die den Text der Motion - das steht so im Reglement -, auch auf Antrag des Bundesrates, ändern kann. Ich gebe gerne zu - ich habe das auch angetönt -, dass die Drittelslösung, die vorgeschlagen wird, nicht ganz einfach ist; vielleicht ist sie nicht das Gelbe vom Ei. Zuhanden der Materialien sei deshalb gesagt, dass ich natürlich jederzeit, mit meiner Branche und mit den Bauern, einer anderen, besseren Importlösung durchaus zustimmen könnte.

Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit, und ich danke Ihnen dafür, dass Sie für dieses heikle Problem Verständnis haben. Ich gebe gerne zu, dass ich unterdessen im Ständerat auch etwas älter geworden bin und dass ich deshalb jetzt auch etwas Altersmilde walten lasse. Das hängt aber damit zusammen, dass dies eine eher traurige Geschichte ist. Die Resignation der Betroffenen in der Branche in dieser Frage hat auch auf mich etwas abgefärbt; das muss ich Ihnen zum Schluss jetzt auch noch sagen.