Jenny This · Ständerat · 2009-09-09
Jenny This · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-09-09
Wortprotokoll
Als passionierter "Hündeler" und grosser Tierfreund bin ich enttäuscht, dass hier kein Minderheitsantrag vorliegt, aber die Vorausahnung von Kollegin Fetz trifft wahrscheinlich zu: Dessen Chancen wären hier vermutlich klein.
Wenn ich mir insbesondere die Debatte des Nationalrates zu Gemüte führe, stelle ich fest, dass die Gegner dieser Vorlage so argumentierten, als sitze einem mit dem Tierschutzanwalt niemand anderes als der leibhaftige Teufel im Nacken. Ja, wo liegt denn das Problem? Diejenigen, welche die Vorschriften befolgen, haben überhaupt nichts zu befürchten, und den anderen geschieht es recht. Es kommt dazu, dass viele, welche diese Vorschriften mit Füssen treten, noch Subventionen beziehen; diese Missachtungen werden also noch mit Steuergeldern finanziert, und das geht wirklich nicht. Frau Bundesrätin Leuthard schüttelt den Kopf - ich lebe auf dem Land und kenne die Verhältnisse auf dem Land, und wie gesagt, das ist leider ebenfalls eine Tatsache. Das Schlimmste ist, dass sich die Tiere nicht wehren können: Sie können keine Leserbriefe schreiben, sie können nicht klagen, sie müssen alles über sich ergehen lassen. Es reisst mir manchmal fast das Herz auf, wenn ich sehe, wie Hunde, Kühe, Schafe usw. teilweise gehalten werden. Das ist nie und nimmer zu akzeptieren.
Nun wird von Kollege Bürgi zu Recht argumentiert, die Kantone seien dafür zuständig. Es ist ja geradezu bezeichnend, dass eben die Kantone, von denen man weiss, dass Missstände vorhanden sind, in diesem Bereich nicht aktiv sind. Hand aufs Herz: Der Kanton Zürich, und das ist ja nicht der kleinste Kanton, wendet hier 80 000 Franken auf - 80 000 Franken! - und entlastet damit den Kantonstierarzt massiv. Das wäre eine Investition, die mehr als gerechtfertigt wäre. Ich telefoniere sehr oft mit unserem Kantonstierarzt. Er hat halt schlichtweg nicht die gleichen Möglichkeiten, wie das ein Tierschutzanwalt hätte. In unserem Land, das können wir drehen und wenden, wie wir wollen, hapert es mit dem Vollzug. Verstösse werden in aller Regel schlecht oder gar nicht geahndet. Ich habe es gesagt: Es liegt daran, dass sich die Opfer nicht wehren können; sie können ihre Interessen nicht wahrnehmen.
Der Bundesrat argumentiert, dass die Kantone frei seien, einen solchen Tierschutzanwalt zu bestimmen. Da hat er Recht, aber sie machen es eben nicht, aus irgendwelchen unerfindlichen Gründen. Es ist ja bezeichnend, dass sich so viele Tierhalter so vehement dagegen wehren. Das müsste doch ein Alarmzeichen sein. Wir werden ja auch kontrolliert. Wenn wir auf der Strasse und draussen nichts zu befürchten haben, dann spielt das für uns überhaupt keine Rolle, dann zücken wir den Ausweis und gehen weiter unserer Tätigkeit nach.
Also, ich bin sehr unzufrieden. Das letzte Wort, Kollegin Fetz hat es gesagt, wird das Volk haben. Dann bin ich ja gespannt. Das Volk wird nicht so entscheiden, wie wir hier im Saal entscheiden werden. Mit Tieren lassen sich Emotionen schüren, und die Missstände sind tatsächlich teilweise herzzerreissend.