Sommaruga Simonetta · Ständerat · 2009-09-09
Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-09-09
Wortprotokoll
Zu Absatz 5: Der Bundesrat wollte vorschreiben, dass ein Arbeitgeber, der das Arbeitsverhältnis nach der Probezeit und bis drei Monate nach Beendigung der gewährten Finanzhilfe aus anderen als wirtschaftlichen Gründen kündigt, den Beitrag des Bundes zurückerstatten muss. Ihre Kommission beantragt Ihnen, diesen Absatz zu streichen.
Die Kommission ist der Meinung, dass die normalen Kündigungsregeln gelten sollen und der Arbeitgeber die Finanzhilfe erhalten soll, solange er die Person beschäftigt. Man könne ohnehin davon ausgehen, dass es nicht zu einer leichtfertigen Kündigung komme, da während der Einarbeitungszeit für den Arbeitgeber ja Kosten entstünden. Also hat er auch kein Interesse an einer frühzeitigen oder leichtfertigen Kündigung. Falls es aber mit der Zusammenarbeit wirklich nicht klappen sollte, dann müsse der Arbeitgeber die Möglichkeit haben, ein Arbeitsverhältnis aufzulösen, ohne deswegen noch sanktioniert zu werden.
Mit 6 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen beantragt Ihnen die Kommission, Absatz 5 zu streichen. Es gibt keinen Minderheitsantrag.