Sommaruga Simonetta · Ständerat · 2009-09-09
Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-09-09
Wortprotokoll
Zuerst zur Klärung: Der Ausdruck "nichtprofitorientierte Organisationen" - das hat in unserer Kommission auch zu reden gegeben - ist ein international geklärter Begriff. Man versteht darunter juristische oder natürliche Personen, die öffentliche oder gemeinnützige Zwecke verfolgen. Das ist also nicht das Gleiche wie eine NGO, eine "non-governmental organisation"; NPO sind z. B. Caritas, Fastenopfer, Pro Familia oder Verbände in den Bereichen Tourismus, Natur, Berggebiete, Jugend und Sport.
Noch etwas Grundsätzliches zu diesem ganzen Artikel, bevor ich auf Absatz 1 zu sprechen komme: Es geht hier, im Unterschied zu den Massnahmen in Artikel 2, um die [PAGE 845] Langzeitarbeitslosen, die per definitionem während zwölf Monaten in der Arbeitslosenversicherung sind. Hier besteht eben die Gefahr, dass immer mehr Langzeitarbeitslose ausgesteuert werden und bei der Sozialhilfe der Gemeinden landen. Das kommt den Staat bekanntlich insgesamt viel teurer zu stehen, als wenn man mit der vorgeschlagenen Massnahme Langzeitarbeitslose für eine gewisse Zeit - die Finanzhilfen sind ja auf sechs Monate befristet - nochmals in den Arbeitsprozess aufnimmt.
Der Bund soll also die Möglichkeit erhalten, nichtprofitorientierten Organisationen Finanzhilfen für befristete Anstellungen von arbeitslosen Personen zu gewähren. Damit sollen nach den Vorstellungen des Bundesrates Lohnkosten ganz oder teilweise entschädigt werden. Mit der Befristung soll verhindert werden, dass bestehende Arbeitsplätze abgebaut und durch subventionierte ersetzt werden. Da die geplanten Massnahmen den Vollzug des Zivildienstes konkurrenzieren könnten, will der Bundesrat den Vollzug des Zivildienstes für diese Einsatzbetriebe verbilligen; das regeln wir aber nicht hier in diesem Gesetz.
Diese Massnahme gemäss Artikel 3 und auch Absatz 1 war in Ihrer Kommission insgesamt umstritten. Man störte sich daran, dass nur nichtprofitorientierte Organisationen von dieser Massnahme profitieren können. Gleichzeitig war man sich bewusst, dass man den Wettbewerb nicht verzerren möchte. Deshalb kann man ja nicht in gewinnorientierten Unternehmen befristete Arbeitsplätze finanzieren, denn das würde eben zu diesen Wettbewerbsverzerrungen führen, und das möchte niemand. Man störte sich in der Kommission aber auch daran, dass der Bundesrat für die Entschädigung keine Obergrenze vorgesehen hat. Das hat Ihre Kommission denn auch geändert. Insgesamt aber steht Ihre Kommission hinter dieser Massnahme. Denn Stellen für Langzeitarbeitslose sind nicht einfach zu finden. Wenn solche in NPO vorübergehend zur Verfügung gestellt werden, ist das für alle eine Chance.
Ihre Kommission kommt bei Absatz 1 im Unterschied zum Bundesrat aber mehrheitlich zum Schluss, dass Lohnkosten nicht ganz, sondern eben nur teilweise entschädigt werden sollen. Sie beantragt Ihnen deshalb mit 11 zu 1 Stimmen bei 0 Enthaltungen, nur eine teilweise Entschädigung vorzusehen.