Leuthard Doris · Bundesrat · 2009-09-09
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2009-09-09
Wortprotokoll
Die Diskussion hat gezeigt, dass unter den Stellennetzen im Ansatz noch Unterschiedliches verstanden wird. Herr Ständerat Frick hat es so begründet, wie wenn wir uns im ersten Arbeitsmarkt, im ordentlichen Arbeitsmarkt, befänden, aber genau das ist eben nicht der Fall. Im ersten Arbeitsmarkt, im normalen also, gibt es, wenn wir neue permanente Stellen schaffen wollen, das Instrument der Einarbeitungszuschüsse. Dort könnte die Paraplegiker-Stiftung kommen und sagen: "Okay, wir sind auch ein soziales Unternehmen, wir haben Arbeit, wir schaffen eine neue Stelle und geben jemandem, der schon eine längere Zeit arbeitslos ist, eine Chance; aber wir brauchen relativ viel Aufwand, um den anzulernen." Dann kann sie einen Einarbeitungszuschuss beantragen. Die Bedingung dafür aber ist eine Stelle im ordentlichen Arbeitsmarkt, dass es also wirklich eine neue permanente Stelle ist.
Hier sagen wir hingegen, weil wir zum einen den ersten Arbeitsmarkt nicht konkurrenzieren wollen und die betreffenden Leute zum andern während geraumer Zeit keine Beschäftigung im ersten Arbeitsmarkt hatten, dass wir uns auf NPO beschränken; da stehen wir also im gemeinnützigen Bereich. Wir sind derzeit mit den Kantonen am Abklären, ob allenfalls Gemeinden, Spitäler hierunter subsumiert werden könnten. Hier handelt es sich um ein Beschäftigungsangebot für eine befristete Dauer, für die sich eine NPO dafür entscheidet, einer langzeitarbeitslosen Person eine Chance zu geben. Diese hat damit erstens den Vorteil der Beschäftigung und einer Struktur, und zweitens kann sie sich nachher bewerben mit dem Vorteil, dass sie sagen kann, sie habe jetzt beispielsweise sechs Monate Erfahrung im Betrieb x. Das erhöht die Möglichkeiten dieser Person, einen ordentlichen Arbeitsplatz zu finden.
Ich glaube, das muss wirklich auseinandergehalten werden; wir sind hier im Bereich einer vorübergehenden Schaffung von zusätzlichen Arbeitsplätzen.
Herr Hess, es ist natürlich so gedacht, dass dieses Unternehmen die Finanzhilfe maximal sechs Monate lang erhalten würde. Die Befristung auf sechs Monate scheint uns richtig zu sein. Sie entspricht auch den übrigen Finanzhilfen, die wir bereits heute im Arbeitslosenversicherungsgesetz kennen.
Zur Crux dieser Situation: Sie haben ja, wie Frau Sommaruga richtig gesagt hat, in Absatz 1 die teilweise Entschädigung schon beschlossen; das hat auch Herr Gutzwiller zu Recht erwähnt. Das bedeutet, dass der Bund somit niemals die vollen Lohnsummen - plus alles, was dazugehört - übernehmen kann. Damit haben Sie eigentlich den Grundsatz beschlossen. Wenn Sie jetzt noch einen Schritt weiter gehen und diese Finanzhilfe deckeln, dann nimmt uns das enorm viel Flexibilität. Wir haben mit je 4500 Franken für 8000 Personen gerechnet; dann kommt noch der Verwaltungsaufwand dazu. Es kann durchaus sein, dass es in der Regel mit 3000 Franken machbar ist; das kann ich Ihnen aber einfach nicht garantieren. Nach Rücksprache mit all diesen NPO ist diese Annahme eher kritisch zu beurteilen. Wenn Sie die Finanzhilfe bei 3000 Franken deckeln, dann nehmen Sie uns einfach Flexibilität. Ich bin mit dem Grundsatz der teilweisen Entschädigung einverstanden; aber wenn Sie jetzt daruntergehen, dann führt das wirklich zu einer massiven Einschränkung des realistischen Angebots von solchen NPO, die wir am Markt erreichen. Deshalb würde ich Ihnen davon abraten.
Ich möchte noch zuhanden von Herrn Gutzwiller bestätigen, dass Absatz 4 so gemeint ist, dass die Finanzhilfen höchstens während sechs Monaten ausgerichtet werden. Wenn sich eine NPO entscheiden würde, eine Person noch ein, zwei Monate länger zu beschäftigen, so müsste sie das einfach ohne diese staatliche Finanzhilfe tun.