Janiak Claude · Ständerat · 2009-09-10
Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-09-10
Wortprotokoll
Es geht um die zweimonatige Bedenkfrist bei der einvernehmlichen Scheidung. Diese wurde nach Inkrafttreten des neuen Scheidungsrechtes am 1. Januar 2009 rasch kritisiert. Die nationalrätliche Schwesterkommission hat zunächst einen Bericht der Verwaltung abgewartet. Diese hat vor vier Jahren eine Umfrage bei Personen gemacht, die sich mit Scheidungen befassen, also bei der Anwaltschaft, bei Gerichten. Diese Umfrage hat damals ergeben, dass der überwiegende Teil der Praktiker diese Bedenkfrist ablehnt, dass sie der Meinung sind, dass man auf diese Bedenkfrist verzichten soll. Die Evaluation hat also das Ergebnis gebracht, dass die Praxis diese Bedenkfrist zum grossen Teil auch als Leerlauf empfindet.
Das Gericht muss ohnehin bereits bei der ersten Anhörung feststellen, ob es sich um ein ernsthaftes, wohlüberlegtes Anliegen der Ehegatten handelt. Bei Fällen, in denen Ehegatten vor einer übereilten Scheidung geschützt werden sollten, hat das Gericht durchaus Möglichkeiten, indem es beispielsweise noch einmal einen Termin ansetzen kann. Aber hier geht es um den Fall, dass sich die Parteien geeinigt haben, und man sieht nicht ein, weshalb sie dann noch einmal zwei Monate warten sollten.
Der parlamentarischen Initiative Jutzet ist im Nationalrat von einer grossen Mehrheit Folge gegeben worden; auch das Projekt, das die Verwaltung nachher vorgelegt hat, ist angenommen worden. Sie haben die Stellungnahme des Bundesrates gelesen. Er war mit der ganzen Zielrichtung der parlamentarischen Initiative Jutzet einverstanden. Als das Geschäft aufgegleist wurde, war die Zivilprozessordnung noch nicht verabschiedet. Diese nimmt auch in zwei oder drei Bestimmungen Bezug auf die Bedenkfrist im ZGB. Der Nationalrat hat das eben schon vorher behandelt. Weil die Zivilprozessordnung nun verabschiedet ist und auch in Kraft treten wird, müssen wir jetzt eine Differenz schaffen, da wir die Bestimmungen der Prozessordnung, die zwar noch nicht in Kraft sind, bereits wieder abändern müssen.
Die Kommission ist einstimmig auf dieses Geschäft eingetreten.