Lexipedia

Lombardi Filippo · Ständerat · 2009-09-14

Lombardi Filippo · Ständerat · Tessin · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-09-14

Wortprotokoll

Il n'est jamais trop tard pour bien faire, et c'est ce que nous avons essayé de faire en revenant sur les résultats de nos travaux qui avaient été menés un peu rapidement au mois de mai dernier.

Tout d'abord, quelle est la différence entre la version de l'article 36a du Conseil national et notre version originale? La divergence que le Conseil national a introduite au début de l'article prévoit:

"Die Kantone legen nach Anhörung der betroffenen Kreise den Raumbedarf der oberirdischen Gewässer fest ..." Diese Anhörung der betroffenen Kreise hat der Nationalrat eingeführt, und das bestreiten wir in unserer Kommission nicht. Wir sind also mit dem Nationalrat einverstanden, dass diese Anhörung stattzufinden hat. In späteren Diskussionen in der Redaktionskommission, mit der Verwaltung und den Juristen hat sich herausgestellt, dass dieser ganze Artikel ein bisschen undurchsichtig geworden ist. Wir sind zum Schluss gekommen, wir könnten es ein bisschen besser einordnen; deshalb mein Einzelantrag, der nichts Substanzielles, sondern eben nur die Form ändert, indem die drei Ziele separat mit den Buchstaben a, b und c erwähnt werden und anschliessend gesagt wird: "Der Bundesrat regelt die Einzelheiten." Das ist die übliche Form.

Was wir in der ersten Fassung gemacht haben, war ein bisschen komisch und wurde in der Übersetzung noch komischer. In unserer ursprünglichen Fassung haben wir nämlich gesagt: "Der Bundesrat legt dafür einen Rahmen fest." Der Nationalrat hat daraus Folgendes gemacht: "Der Bundesrat legt den dafür notwendigen Rahmen fest", also für die Festlegung der Gewässernutzung. Wir waren relativ klar. Der Nationalrat hat das noch ein bisschen kompliziert. Mit der üblichen Formel "Der Bundesrat regelt die Einzelheiten" hätten wir diese Frage besser im Griff. Deswegen schlage ich vor, einerseits, betreffend die Anhörung der betroffenen Kreise, dem Nationalrat zu folgen und anderseits für die Formulierung des Artikels meinen Einzelantrag zu übernehmen.

Nun kommen wir zum schwierigen Teil, zu den landwirtschaftlichen Folgen unserer Revision. Wir wussten bereits bei der ersten Behandlung dieser Vorlage im Plenum, dass die Sorgen der Landwirtschaft in der Kommission nur relativ kurz behandelt worden waren. Aber wir wussten, das habe ich damals auch gesagt, dass der Nationalrat diesem Aspekt mehr Aufmerksamkeit schenken würde. Das war auch der Fall. Der Nationalrat möchte, dass für die Flächen, die für die Revitalisierung zur Verfügung gestellt werden müssen, eine angemessene Entschädigung erfolgt und dass der Verlust an Fruchtfolgeflächen, die in einem anderen Gesetz geregelt sind, allenfalls kompensiert wird.

Wir teilen die Sorgen des Nationalrates grundsätzlich, möchten es aber ein bisschen besser regeln. Mit Unterstützung der Verwaltung haben wir versucht, Formulierungen zu finden, die keine Interpretationsschwierigkeiten bieten und nicht mit anderen Gesetzen kollidieren; deswegen unser Antrag, zwar grundsätzlich dem Nationalrat zu folgen, aber die Formulierung ein bisschen anzupassen.

Ich komme zu den Details: Artikel 36a Absatz 2 in unserer ursprünglichen Fassung lautet: Die Kantone "sorgen dafür, dass der Gewässerraum bei der Richt- und Nutzungsplanung berücksichtigt sowie möglichst naturnah gestaltet und bewirtschaftet wird". Diese Formulierung war für den Nationalrat nicht ganz klar. Es gibt in der Landwirtschaftsgesetzgebung Begriffe, die deutlicher sind; deswegen hat der Nationalrat die Formulierung "... sowie extensiv gestaltet und bewirtschaftet wird ..." gewählt. Das ist die erste Problematik. In diesem Artikel werden nämlich gleichzeitig drei Probleme aufgeworfen:

Erstens geht es um die Definition von "extensiv" statt "möglichst naturnah": Was mit "extensiv" gemeint ist, ist in der Landwirtschaftsgesetzgebung klar umschrieben. Wenn eine Parzelle extensiv bewirtschaftet werden muss, dann hat man Anspruch auf Direktzahlungen. Deswegen haben wir bei diesem Punkt nichts einzuwenden und können uns dem Nationalrat anschliessen.

Zweitens möchte der Nationalrat, dass der Gewässerraum nicht als Fruchtfolgefläche gilt. Um allen zu erklären, was die Fruchtfolgefläche, was die Ackerfläche usw. ist, müsste ich ein mehrstündiges Referat halten. Wir haben in der [PAGE 878] Kommission - mit kräftiger Unterstützung der Verwaltung - versucht, das irgendwie zu verstehen, und auch bei diesem Punkt können wir mit der Fassung des Nationalrates leben. Wir sind einverstanden damit, dass man sagt, dieser Raum gehöre nicht zur Fruchtfolgefläche. Zur Information: Die Fruchtfolgeflächen machen in der Schweiz 44 Prozent der gesamten landwirtschaftlichen Fläche aus, nämlich 438 000 Hektaren. Die Kantone sind gezwungen, die Fruchtfolgeflächen klar zu definieren und zu schützen, weil sie für die Versorgung des Landes strategisch sehr wichtig sind. Deshalb haben wir kein Problem damit, dass man sagt, dieser Raum gehöre nicht zur Fruchtfolgefläche.

Drittens jedoch sagt der Nationalrat hier - wie auch in Artikel 38a Absatz 2 -: "Allerdings sind damit die Vorgaben des Sachplans Fruchtfolgeflächen einzuhalten." Mit dieser Formulierung haben wir ein Problem. Eine solch rigide Formulierung könnte eigentlich die ganze Übung der Renaturierung und Revitalisierung infrage stellen. Man könnte davon nämlich Folgendes ableiten: Wenn diese Fruchtfolgefläche nicht kompensiert worden ist - es kann manchmal schwierig sein, sie zu kompensieren -, dann bleibt die Renaturierung oder Revitalisierung irgendwie blockiert, bis das Problem gelöst ist.

Das Ziel unserer Vorlage ist es aber ja, die Revitalisierungen und Renaturierungen zu fördern und nicht zu verhindern. Deswegen schlagen wir eine andere Fassung vor, die für beide Artikel gilt, also für diesen hier und auch für Artikel 38a Absatz 2. Unsere Fassung lautet: "Soweit möglich ist für einen Verlust an Fruchtfolgeflächen nach den Vorgaben der Sachplanung des Bundes ... über die Raumplanung Ersatz zu leisten." "Soweit möglich ... über die Raumplanung Ersatz ... leisten" - das ist also unsere Formulierung. Sie ist flexibler, sie anerkennt zwar das Problem, setzt aber keine rigiden Grenzen, die dann die Renaturierungen letztlich verhindern können.

Ich ersuche Sie, Ihrer Kommission zu folgen.