preparatory:AB 111043
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2009-09-14
Wortprotokoll
Der Bundesrat beantragt Ablehnung der Motion und begründet das, kurz gesagt, mit folgenden Überlegungen: Erstens einmal ist das ein sehr detaillierter Mechanismus, den das Parlament in langer, langer Beratung festgelegt hat und den wir jetzt befolgen und ausführen. Nach dem ersten Jahr der CO2-Abgabe hat sich keine Notwendigkeit einer Erhöhung gezeigt. Jetzt, im zweiten Jahr, zeigt sich diese Notwendigkeit; wir würden sonst die Kyoto-Ziele nicht erreichen. Wenn wir die Kyoto-Ziele nicht erreichen, dann kostet uns das auch etwas. Eine Befreiung ist überdies ja möglich für diejenigen, die notwendigerweise viel CO2 produzieren müssen. Sie müssen sich dann einfach auf einem anderen Weg zu einer Reduktion verpflichten; sie können sich aber von der Abgabe befreien und mit uns einen Vertrag machen. Das haben etliche Branchen mit Erfolg gemacht.
Frau Sommaruga hat es gesagt: Sie haben jetzt beschlossen, die CO2-Abgabe nicht mit einer Verzögerung von zwei Jahren zurückzuerstatten, sondern sofort. Wir sind bereit dazu. Ich habe das damals schon zusammen mit der jetzigen Erhöhung angekündigt. Ich wollte diese konjunkturelle Massnahme immer auch ergreifen, gerade damit die jetzige Erhöhung abgefedert werden kann.
Im Nationalrat liegt kein Gegenantrag vor; das ganze Paket könnte zwar morgen noch Schiffbruch erleiden, es sieht aber nicht danach aus. Das heisst also, dass diese Rückerstattung kommt. Es sind immerhin etwa 80 Franken pro Kopf; für eine fünfköpfige Familie macht das etwa 400 Franken aus, die sie zurückerstattet erhält. Das hat [PAGE 887] konjunkturelle Wirkungen. Die Arbeitgeber bekommen das Geld in anderer Form auch zurückerstattet. Die Arbeitskosten für die Unternehmen reduzieren sich um insgesamt 360 Millionen Franken im nächsten Jahr. Die Gebäudesanierung haben Sie selbst erwähnt.
Noch eine Bemerkung: Auch jetzt, in diesen wirtschaftlich schwierigen Zeiten, hat Frankreich soeben eine CO2-Abgabe eingeführt; sie ist nicht wesentlich geringer als diejenige, die wir haben. Es ist also so, dass die Besteuerung von CO2 in anderen Ländern - bei uns ist es keine Besteuerung, bei uns ist es eine reine Lenkungsabgabe - auch eingeführt wird, und es mindert ja dann die befürchtete Einbusse der Wettbewerbsfähigkeit auch, wenn andere Länder das auch machen. Sie wissen, dass die EU diesen Absenkungspfad von 20 Prozent für sich beschlossen hat.
Wir beantragen Ihnen also, die Motion abzulehnen.