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Leumann Helen · Ständerat · 2009-09-14

Leumann Helen · Ständerat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2009-09-14

Wortprotokoll

In der Antwort des Bundesrates vom 19. August 2009 auf meine Interpellation bekennt sich der Bundesrat in verdankenswerter Weise vorerst dazu, dass er bereit ist, die Forschung im Bereich der Pflanzenbiotechnologie einschliesslich der Durchführung von Freisetzungsversuchen auch künftig zu unterstützen. Dieses Bekenntnis zur biotechnologischen Forschung ist zu begrüssen, denn dieser Forschungszweig kann in der Schweiz nur überleben, wenn der Bund bereit ist, die notwendigen guten Rahmenbedingungen zu schaffen.

Angesprochen auf die Rahmenbedingungen für diese Forschung in der Schweiz, welche beispielsweise im Vergleich zu den USA sehr viel schlechter sind, verschanzt sich indessen der Bundesrat in der Antwort hinter einer kritischen Grundhaltung in der Bevölkerung und im Parlament. Hier bestünde eine Alternative darin, dass der Bund aktiv wird und Leadership zeigt, indem er die Erkenntnisse der Biosicherheitsforschung aus den letzten zwanzig Jahren in die Diskussion einbringt und so zur Meinungsbildung beiträgt - das vor allem im Interesse der Forschung, welche für die Schweiz etwas sehr Wichtiges ist. Stattdessen unterstützt der Bundesrat in seiner Botschaft vom 1. Juli 2009 die nicht hinterfragte kritische Haltung der Bevölkerung, indem er selbst eine weitere Verlängerung des Gentech-Moratoriums vorschlägt.

Schliesslich wird in der Antwort des Bundesrates der Aufwand für die Gesuchseingabe der Forscher heruntergespielt. Hier haben die Bewilligungsbehörden einen zu grossen Spielraum, der in der Vergangenheit allzu oft zur Erschwerung der Durchführung von Versuchen geführt hat. Insbesondere lässt das geltende Rechtsmittelsystem die Möglichkeit zu, dass Forschungsprojekte der Pflanzenbiotechnologie jahrelang verzögert werden, ohne dass berechtigte Interessen vorliegen würden. Es ist das zentrale Anliegen der pflanzenbiotechnologischen Forschung an der ETH, dass die Parteirechte bei Freisetzungsversuchen vernünftig gehandhabt werden. Die allgemeine Formel des Verwaltungsrechts zur Begründung des Parteirechts, nömlich "Parteistellung hat, wer mehr betroffen ist als jedermann", belässt im Bereich der Pflanzenbiotechnologie eine enorme Rechtsunsicherheit.

Die heutige Situation ist von einer Popularbeschwerde nicht weit entfernt, was für die pflanzenbiotechnologische Forschung eine denkbar ungünstige Ausgangslage ist. In der anstehenden Revision des Gentechnikgesetzes wäre es nötig, diesen Aspekten eine grosse Bedeutung zukommen zu lassen.

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