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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2009-09-15

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2009-09-15

Wortprotokoll

Ich möchte beim Votum von Herrn Stähelin beginnen und ihn unterstützen; er hat einfach Recht. Es ist ein Systembruch, der hier propagiert und beschlossen wird, man muss das wissen. Es scheint, dass eine Mehrheit diesen Systembruch mitträgt. Er ist nicht fundamental, aber es hat keinen Sinn, das zu verneinen. Der Systembruch besteht eben darin, dass wir ursprünglich mit den Kantonen zwei Abzüge vorgeschlagen haben, nämlich einen Kinder- und einen Betreuungsabzug. Das war die Lösung der Kantone. Dann kam der dritte Tarif ins Spiel, und dann hat man einen dritten Tarif und den anorganischen Abzug vorgesehen. Das ist ein Systemwechsel, das ist so. Ob man jetzt bei dieser Gelegenheit mehr oder weniger weit geht, ist dann eine Frage der Beurteilung; aber es ist so.

Ich stelle mit Befriedigung fest, dass offensichtlich - und das, Herr Niederberger, war damals beim Steuerpaket 2004 eben massgebend - nichts aufgeladen wird im Sinne zusätzlicher Ausfälle, sondern es wird umgeschichtet. Die Summe bleibt bei 600 Millionen Franken, darauf ist mit Bedacht geachtet worden, und das wollen wir respektieren. Es ist einfach eine Akzentverschiebung, die der Nationalrat innerhalb dieser 600 Millionen anstrebt, indem er sich näher bei den tieferen Einkommen bewegen möchte und indem er eben noch mehr mittelständische Familien in den Genuss dieser Vergünstigungen kommen lassen möchte.

Dagegen ist eigentlich nichts einzuwenden, umso weniger weil - das muss ich Ihnen in Erinnerung rufen; hier ist das weniger thematisiert worden, aber im Nationalrat war es ein [PAGE 898] wichtiger Punkt - eine bedeutende Anzahl Nationalrätinnen und Nationalräte nämlich gesagt hat, wir sollten die Fremd- und die Selbstbetreuung gleich behandeln. Das war das grosse Thema. Es sind entsprechende Anträge ernsthaft diskutiert worden. Das würde dann zu Ausfällen führen, die in die Milliarden gehen. Damit hätten wir dann eine Gleichstellung zwischen Selbst- und Fremdbetreuung. Es fällt schwer klarzumachen, dass sich letztlich die heutige Ungerechtigkeit, die zwischen Selbst- und Fremdbetreuung besteht, einfach eine Stufe höher fortsetzen würde, wenn man die zwei Betreuungsarten steuerrechtlich gleich behandeln würde.

Die Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist nämlich heute nicht gegeben. Es ist nicht Sache des Steuerrechtes, bestimmte Familienformen besser- oder schlechterzustellen, sondern es ist davon auszugehen, dass alle Familienformen nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu besteuern sind. Das heisst, dass dieser Unterschied bei einer Gleichstellung einfach eine Stufe höher weiterbestehen würde. Das gilt es zu berücksichtigen.

Was der Nationalrat jetzt beschlossen hat, ist eine gewisse Annäherung an die Familien, die ihre Kinder selbst betreuen; Frau Forster hat es auch gesagt. Damit ist es eine Annäherung an diejenigen, die zwar in der Minderheit geblieben sind, die aber sogar eine Volksinitiative ankündigen und sagen, sie wollten die Diskussion dieses Themas noch weitertreiben und gegebenenfalls mit einer Initiative eine entsprechende Bestimmung ins Steuerrecht integrieren.

In diesem Lichte betrachtet ist es vertretbar, die Gewichtung, wie sie der Nationalrat am Ende gemacht hat, zu übernehmen und in Abwägung all dieser Argumente der Lösung des Nationalrates zuzustimmen.

Ich würde Ihnen in diesem Fall empfehlen, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen.