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Imoberdorf René · Ständerat · 2009-09-15

Imoberdorf René · Ständerat · Wallis · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-09-15

Wortprotokoll

Ich bedanke mich zuerst für die Antwort des Bundesrates auf meine Interpellation. Ich muss aber leider feststellen, dass die gestellten Fragen mit der Antwort des Bundesrates in wesentlichen Teilen unbeantwortet bleiben. Der Bundesrat stellt im Rahmen seiner Antwort nicht in Aussicht, in Zusammenarbeit mit den Kantonsregierungen Möglichkeiten für die Unterstützungen der Unternehmungen im Zusammenhang mit der Lösungsfindung bei der SBB-Pensionskasse zu prüfen. Der Bundesrat hält gleichzeitig unmissverständlich fest, dass die Sanierung der Vorsorgewerke von Unternehmen, die der Pensionskasse der Ascoop angeschlossen sind, grundsätzlich Sache der Unternehmen ist. In der Verantwortung stehen somit in erster Linie die Eigentümer.

Fakt ist aber, dass in den meisten Fällen die öffentliche Hand, das heisst Bund, Kantone und Gemeinden, direkt oder indirekt Eigentümer sind. Genauso wie für den Fortbestand der Verkehrs- und Tourismusinfrastruktur trägt somit die öffentliche Hand in weiten Teilen auch die Verantwortung für bisherige Unterlassungen. Zu Recht anerkennt der Bundesrat immerhin seine Mitverantwortung bei 35 Unternehmen, die der Ascoop angeschlossen sind und bei denen der Bund als Eigentümer bzw. Miteigentümer in der Pflicht steht. Ich danke dem Bundesrat, dass er immerhin bereit ist, jene Unternehmen zu unterstützen, an denen er beteiligt ist.

Es ist aber unverständlich, dass sich der Bundesrat nicht über den Finanzierungsmodus auslässt. Das ist irritierend, weil die Mittel in den nächsten neun Monaten fällig sind. Für die Vorsorgewerke jener Unternehmen, die im Mitbesitz des Bundes sind, wäre eine sofortige direkte Ausfinanzierung durch den Bund angezeigt. Denkbar wäre allenfalls eine Darlehensgewährung durch den Bund. Indem der Bundesrat auch bestätigt, dass das vom Bundesamt für Sozialversicherungen genehmigte Sanierungskonzept der Ascoop den Handlungsweg vorgibt, wird auch zum Ausdruck gebracht, dass es bei vielen Unternehmen fünf vor zwölf ist.

Für Unternehmen, die den Bund weder als Aktionär haben, noch vom Bund eine Abgeltung erhalten, ist die Lage sehr schwierig. Im Interesse der Sicherung des Service public und der Tourismusinfrastruktur, insbesondere in den Bergregionen, kann vom Bund im Minimum eine Hilfestellung erwartet werden. Dies kann zum Beispiel in Form von Darlehen geschehen oder in Form von Garantien für Darlehen von Dritten.

Es zeichnet sich ab, dass zahlreiche kleine Transportunternehmen, die nicht nur, aber insbesondere in den Randregionen zur wichtigsten touristischen Basisinfrastruktur gehören, vor dem Ruin stehen. Ich erwarte, dass der Bundesrat bei den Kantonen vorstellig wird. Der Bund, der den Handlungsbedarf vorgibt, muss auch sicherstellen, dass alle Ebenen der öffentlichen Hand - Kantone und Gemeinden - ihren Pflichten nachkommen und dass alle kantonalen Aufsichtsbehörden die gleichen Massstäbe anwenden wie das Bundesamt für Sozialversicherung und das Bundesamt für Verkehr.

Nach wie vor bin ich der Auffassung, dass im Interesse der Sicherung des Service public und der Tourismusinfrastruktur vom Bund eine Hilfestellung erwartet werden kann. Darum ist die Erarbeitung einer spezifischen Vorlage zur Sanierung der bei der Ascoop angeschlossenen Vorsorgewerke wohl unumgänglich.