Lexipedia

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2009-09-17

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2009-09-17

Wortprotokoll

Ich möchte im Wesentlichen nur kurz wiederholen, was die Mehrheitssprecherin und Kommissionspräsidentin zu diesem Thema einleitend gesagt hat. Es sind nur einige Punkte:

Der erste Punkt, Frau Forster hat es am Ende ihres Votums erwähnt, ist die fiskal- und finanzpolitische Seite. Es ist in der Tat so, dass diese beiden Vorlagen - die zum Ausgleich der kalten Progression und die zur Familienbesteuerung - in dem Jahr, in dem sie zum Tragen kommen, auf der Stufe des Bundes zusammen 860 Millionen Franken Mindereinnahmen verursachen. Diese 860 Millionen sind im Lichte der Tatsache zu sehen, dass sich für das Jahr 2011 schon heute ein Defizit in der Grössenordnung von 4 Milliarden Franken abzeichnet. Deshalb fällt es ins Gewicht, ob solche Beträge in die Finanzplanung einfliessen müssen oder nicht. Ein Jahr später sieht die konjunkturelle Situation eben wieder besser aus, dann können wir das auch besser verkraften. Aus diesen Überlegungen heraus bitte ich Sie, die fiskalpolitischen Aspekte im Auge zu behalten und zu berücksichtigen, dass Mindereinnahmen von 860 Millionen Franken auf andere Weise zu kompensieren wären. Ich habe bis jetzt noch von niemandem, der ein Inkrafttreten auf 2010 befürwortet, gehört, wie man 2011 einen solchen Betrag kompensieren könnte.

Die Berechenbarkeit ist ein grosser Vorteil unseres Landes, nicht nur für den Finanzplatz, sondern auch für den Steuerplatz. Die Berechenbarkeit manifestiert sich darin, dass wir bei Steuerrevisionen nie Schnellschüsse machen, und schon gar nicht rückwirkende Gesetzgebung. Schnellschüsse und rückwirkende Gesetzgebung sind Gift für die Rechtssicherheit, auch für die Rechtssicherheit ausländischer Ansässiger in unserem Land und ausländischer Benutzer unseres Finanzplatzes. Wir sollten unsere Stabilität nicht preisgeben, wir sollten sie behalten. Sie ist ein grosser Vorteil.

Der Kanton St. Gallen kann jetzt sagen, was er will, aber es gibt Hunderttausende von Quellensteuerpflichtigen, und die neuen Tarife und Abzüge müssen vorbereitet werden. Ich möchte den Kanton St. Gallen einmal fragen, wie er das machen will. Die KdK und insbesondere die FDK haben in diesem Punkt eine ganz andere Meinung - eine ganz andere Meinung: Sie sagen, dass es administrativ problematisch sei.

Letztlich ist es so, dass die Kantone mit beiden Vorlagen nicht sehr glücklich sind, weder mit derjenigen zur Familienbesteuerung noch mit derjenigen zur kalten Progression. Dass das Parlament einen eigenen Weg gefahren ist, das entsprach selbstverständlich seinen Rechten, aber es ist, um den Burgfrieden im Land zu erhalten, manchmal gut, wenn man dort, wo es möglich ist, eine Konzession macht. Es bleibt jetzt nur noch das Inkrafttreten übrig; das wäre ein Entgegenkommen an die Kantone - das letzte Entgegenkommen. Materiell haben sie ja eigentlich wenig Gehör gefunden.

Zum Schluss noch dies: Frau Forster sagte, die Wirkung sei im Einzelhaushalt spürbar. Das mag schon sein; wenn er weniger Steuern bezahlen muss, spürt der Steuerpflichtige das selbstverständlich. Aber die konjunkturelle Wirkung ist eben nicht garantiert. Wenn Sie mehr Geld zur Verfügung haben, haben Sie drei Möglichkeiten: Erstens können Sie Schulden zurückzahlen, so Sie solche haben. Zweitens können Sie Vermögen bilden, wenn das Ihr Wille ist. Drittens können Sie konsumieren. Nur das Dritte ist eigentlich konjunkturell wirklich massgebend, aber es ist überhaupt nicht klar, in welchem Ausmass diese 860 Millionen Franken dann konjunkturstützend in den Konsum fliessen würden. Das sind alles Spekulationen. Deshalb, glaube ich, wäre es vertretbar zu sagen: Beide Vorlagen sind materiell bereinigt, beide Kammern des Parlamentes und auch der Bundesrat stehen dazu, aber wir setzen es halt ein Jahr später, nämlich 2011, in Kraft.

Ich bitte Sie in diesem Sinn, der Mehrheit Ihrer Kommission zuzustimmen.