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Luginbühl Werner · Ständerat · 2010-05-31

Luginbühl Werner · Ständerat · Bern · Fraktion BD · 2010-05-31

Wortprotokoll

Ich würde so weit gehen und sagen, beim NFA handle es sich um ein Jahrhundertprojekt. Es wurde in intensiver Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen gemeinsam erarbeitet. Die Vorarbeiten dauerten insgesamt zehn Jahre. Aus meiner Sicht ist der NFA ein wichtiger Grundpfeiler unseres Föderalismus und auch eine beachtliche Leistung, haben doch Behörden und Bevölkerung der wohlhabenderen Kantone bei der Vorbereitung und in der Volksabstimmung eine Weitsicht und Solidarität gezeigt, die nicht ohne Weiteres erwartet werden durfte.

Anpassungen von Systemen, insbesondere zur Sicherung der längerfristigen Akzeptanz, müssen möglich sein. Das ist selbstverständlich. Dies sollte allerdings aufgrund einer gewissen Erfahrung gemacht werden, und diese Periode muss eine gewisse Länge haben. Zusätzlich braucht es auch eine saubere Analyse. Jetzt ist es natürlich so, dass die vom Motionär geschilderten Effekte tatsächlich eingetreten sind. Da gibt es nichts zu beschönigen. Aber sie treffen nicht nur die Wohlhabenden, die Geberkantone, sie treffen auch die Empfängerkantone. Der Kanton Bern rechnet beispielsweise bei den Steuern mit folgenden Ausfällen aufgrund der Wirtschaftskrise: für 2010 mit 385 Millionen Franken, für 2011 mit 508 Millionen Franken. Im Jahre 2009, dem einzigen Jahr, für das man es ganz konkret schon zeigen kann, betrugen die Ausfälle 214 Millionen Franken. Das mag gegenüber den Kantonen, von denen die Rede war, durchaus etwas abgeschwächt sein. Die Mehreinnahmen in wirtschaftlichen Boomzeiten sind dann aber jeweils auch abgeschwächt, dessen müssen wir uns bewusst sein. In dieser Situation spricht dann niemand von einem Moratorium oder von einer Anpassung nach oben.

Was die Geberkantone meiner Auffassung nach erwarten und verlangen können, ist, dass die Empfängerkantone, was die Ausgaben betrifft, ihre Hausaufgaben machen. Hier kann ich auch am Beispiel des Kantons Bern klar darlegen, dass dieser bei den Ausgaben pro Kopf der Bevölkerung vor zehn Jahren noch über dem schweizerischen Mittel lag; heute liegt er klar darunter, und er liegt auch klar hinter der Mehrheit der Geberkantone. Also wurde hier seitens eines wichtigen Nehmerkantons etwas geleistet.

Ich denke, dass wir auf diesen Bericht und die Analyse warten müssen; wir sollten uns aber auch keine Illusionen machen bezüglich des Wirksamkeitsberichtes. Die Zahlen liegen ja vor, und wir wissen, dass die Disparitäten zwischen den ressourcenstarken und den ressourcenschwachen Kantonen in den vergangenen Jahren trotz NFA angewachsen sind.

Etwas möchte ich halt trotzdem noch sagen, auch wenn man es vielleicht nicht so gerne hört: Immerhin konnten die Kantone Zürich, Schwyz und Zug in der Periode zwischen 2007 und 2011 Steuersenkungen vornehmen, welche die Mehrbelastung durch den NFA deutlich überschreiten.

Ich bin ein überzeugter Verfechter des Steuerwettbewerbs, ich habe diesen bisher auch konsequent verteidigt und mache das auch jetzt. Der NFA ist nach meiner Auffassung aber eine minimale, weitgesteckte Leitplanke, die es braucht, damit dieser Steuerwettbewerb auch akzeptiert wird. Der Steuerbelastungsindex lag im Kanton Zug 2008 etwas unter 60 Prozent, im Kanton Bern lag er in diesem Jahr etwas über 120 Prozent. Bürgerinnen und Bürger sind bereit, gewisse Unterschiede zu akzeptieren, das zeigt ja unsere aktuelle Situation. Aber es gibt Grenzen, und wenn diese überschritten werden, wird einer materiellen Steuerharmonisierung Vorschub geleistet. Ich denke nicht, dass wir beginnen sollten, konjunkturelle Schwankungen in Zukunft in diesem Werk zu berücksichtigen. Es geht nach meiner Auffassung um zu viel, als dass man sich hier einen Schnellschuss leisten sollte.

Darum bitte ich Sie, die Motion abzulehnen.