Stähelin Philipp · Ständerat · 2010-05-31
Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-05-31
Wortprotokoll
Ich habe in zwei Punkten durchaus ein gewisses Verständnis für die Motion Kuprecht. Indirekt sage ich damit bereits, dass ich ihr nicht zustimmen kann. Mit seinen Ausführungen über die zeitliche Verzögerung zwischen den Bemessungsjahren und den Ausgleichszahlungen legt Kollege Kuprecht den Finger natürlich auf einen wunden Punkt. Wenn er in der Begründung schreibt: "Während sich die NFA-Belastung auf die Verhältnisse in den Jahren 2004, 2005 und 2006 bezieht und weit zurückliegt, fallen die konjunkturbedingten Steuereinbrüche verzugslos an", dann hat er damit Recht. Das ist ein gewisser Schwachpunkt. Aber wir haben das durchaus diskutiert; das sage ich auch zu Kollege Bruno Frick. Ich erinnere mich noch sehr genau an die Diskussionen zu diesem Punkt in der Kommission. Ich muss Ihnen sagen: Aus welcher Richtung kam hier schlussendlich die Forderung, möglichst weit zurückzugreifen? Es sind in etwa die gleichen Kantone gewesen, deren Vertreter sich hier darüber beklagen. Ich habe damals, in jener Situation, Verständnis gehabt; da ging es bei diesen Kantonen stetig nach oben. Jene Jahre, die weit zurücklagen, waren für die Geberkantone natürlich noch die besten. Jetzt hat sich das zum Negativen gewandelt. Wie gesagt, ich hätte lieber eine raschere Berechnung, ich hätte lieber eine rascher vorliegende Bemessungsgrundlage; man kann aber die Regeln nicht mitten im Spiel ändern. Das ist halt leider so.
Ich verweise Sie auch auf die Begründung, die vom Bundesrat gegeben worden ist. Es ist so, dass die Daten zur Berechnung des Ressourcenpotenzials, sprich die Steuerdaten, offenbar nicht in allen Kantonen rechtzeitig präsentiert werden können. Ich frage jetzt nicht, in welchen Kantonen dies der Fall ist. Wir haben das via Finanzkontrolle im letzten Jahr abgeklärt. Am Ende der ganzen Liste steht natürlich ein Kanton, dessen Vertreter hier auch bei den Mitunterzeichnern figuriert. Das muss man schon auch wissen. Ich bin sehr, sehr für eine raschere Abwicklung. Das würde das Problem ja zu einem guten Teil lösen. Aber noch einmal: Man kann nicht mittendrin die Spielregeln ändern.
Ein zweiter Punkt betrifft den Härteausgleich. Der Härteausgleich ist mir immer gegen den Strich gegangen. Ich wäre hier gerne dabei gewesen, den Härteausgleich vollends zu streichen. Er wurde insbesondere getragen - ich muss etwas vorsichtig sprechen - von einer Landesgegend, bei der mindestens die Vertreter zweier Kantone hier auch wieder bei den Mitunterzeichnern figurieren. Ich wäre auch heute noch sofort dabei, den Härteausgleich etwas rascher auslaufen zu lassen. Aber ich habe etwas Mühe, wenn jetzt beklagt wird, hier würde kein Härteausgleich fliessen für Kantone, welche eben zu den ressourcenstarken gehörten und über dem Schnitt lägen. Das geht am Schluss eben auch nicht auf. Das muss ich leider so feststellen.
Ich sehe die Probleme, habe ein gewisses Verständnis, aber das Verständnis bezieht sich nicht auf den Antrag. Und der Antrag, Frau Fetz, zielt eben nicht auf den Einbezug der Wasserzinsen. Da haben Sie bereits zu Ihrer Interpellation 10.3091 gesprochen. Dafür hätte ich auch noch Verständnis. Aber er zielt schlicht und einfach auf ein Moratorium, auf ein Moratorium bei den Auszahlungen selbstverständlich. Hier, meine ich, sollten wir nicht zu diesem Mittel greifen. Das würde langfristig Sand ins Getriebe bringen. Man kann dann nicht erwarten, dass, wenn ein solches Moratorium käme, die Zusammenarbeit zwischen den Kantonen - und auch das war und ist ein Teil der NFA-Vorlage - noch klappen könnte. Das wäre Sand im Getriebe, ich betone das noch einmal. So weit sollten wir es nicht kommen lassen.
Ich bitte Sie, die Motion nicht anzunehmen.