preparatory:AB 111264
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2010-05-31
Wortprotokoll
Der Bundesrat empfiehlt Ihnen auch, diese Motion abzulehnen.
Es stimmt schon, was im Begründungstext der Motion gesagt wird, nämlich dass die Kosten bei uns im Vergleich mit den USA hoch sind. Aber das hängt wahrscheinlich weniger mit der Transparenz als vor allem eben auch mit den enormen Volumina zusammen, die in den USA über die Tische gehen. Das ist, anders gesagt, eine Frage der Economy of Scale. Aber davon abgesehen ist es wirklich so, dass dieses Kollektivanlagengesetz Elemente enthält, denen wir entnehmen können, dass der Preisgestaltung gebührend Beachtung geschenkt wurde. Sie haben einmal Vorschriften über die Ausgabe- und Rücknahmepreise, Sie haben Vorschriften über die Vergütungen und über die Nebenkosten, Sie haben Vorschriften über die Informationspflichten bezüglich der Kosten, notabene, und Sie haben für den vereinfachten Prospekt, über den wir ja bei der Entstehung des Gesetzes lange diskutiert haben, weitere Vorschriften in Bezug auf die Kostengestaltung. Ich glaube, dass das gesetzliche Gerüst vorhanden ist. Dazu kommt, dass auch der Branchenverband - Herr Ständerat Bürgi hat es gesagt - Richtlinien herausgegeben hat; er ist ja auch daran interessiert, dass dieses Geschäft gut funktioniert. Diese Richtlinien sind auch von der Finma geprüft und anerkannt worden. Man kann also sagen, dass der Detaillierungsgrad in diesem Bereich heute schon so hoch ist, dass es keinen weiteren Gesetzgebungsbedarf gibt.
Dazu kommt letztlich noch Folgendes: Sie können bei gewissen Produkten den Preis eigentlich erst ex post festlegen. Sie wissen ja gar nicht recht, was geschieht, Sie können hier nicht zum Voraus über Preise reden; das wäre dann das Offertwesen, und das Offertwesen unterliegt wieder anderen Gesetzmässigkeiten.
Deshalb glauben wir, dass es keinen Bedarf für zusätzliche Regulierungen gibt, und empfehlen Ihnen, diese Motion abzulehnen.