Bischofberger Ivo · Ständerat · 2010-06-14
Bischofberger Ivo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion · 2010-06-14
Wortprotokoll
Der 362 Seiten starke GPK-Bericht liegt uns seit einiger Zeit vor. Er legt in seinem Inhalt das Resultat der Forderung dar, welche die grosse Mehrheit dieses Parlamentes stellte, nämlich auf der Basis dieser vorliegenden Ergebnisse über das weitere Vorgehen entscheiden zu können; entscheiden zu können, ob unter anderem eine parlamentarische Untersuchungskommission eingesetzt werden muss oder nicht. Hier liegen uns mittlerweile unzweideutig und übereinstimmend die Empfehlungen der GPK-Mitglieder wie auch der Entscheid unseres Ständeratsbüros vor: Nein, es braucht keine PUK! Was es aber braucht, ist eine fundierte Güterabwägung über die nun zu ziehenden Konsequenzen respektive erforderlichen Massnahmen. Es gilt dabei zu beachten, dass die GPK in einer Parforce-Fleissleistung das Verhalten von Bundesbehörden, Bundesrat, Eidgenössischem Finanzdepartement, Finma, Bundesverwaltung und Schweizerischer Nationalbank beleuchtet hat.
Es gilt aber auch zu beachten, dass Fragen rund um die Einflussnahme der UBS auf Aufsichtsbehörde und Bundesrat, dass Fragen rund um die Rolle der UBS bei der Rettungsaktion von über 60 Milliarden Schweizer Franken und dass Fragen rund um die einzelnen Verantwortungsträger der UBS noch einer detaillierten Beantwortung harren. Dabei gilt es vor allem zu beachten, dass in dieser ganzen UBS-Affäre die Fragen der Verantwortlichkeit der Führungsexponenten in den Fokus unserer politischen Entscheidung zu rücken haben. Entsprechend gilt es schliesslich den Weg über Verantwortlichkeitsklagen vonseiten des Bundes auf der rechtlichen Legitimationsbasis von Pensionskasse und AHV konsequent zu verfolgen.
Parallel dazu gilt es, gemäss der Empfehlung 19 des Berichtes den Weg über eine Expertenkommission konkret in Angriff zu nehmen, einer Expertenkommission nicht im Sinne einer Historikerkommission, sprich: Bergier-Kommission, sondern im Sinne eines qualifizierten Expertengremiums, das vor allem aus unabhängigen und ausgewiesenen Juristen zusammengesetzt ist, welche eine UBS nicht vor juristischen und regulatorischen Konsequenzen schützen wollen. Diese Expertenkommission darf ebenso wenig ein Alibigremium sein, um die politische Aufarbeitung oder gar Verantwortlichkeitsklagen zu verhindern. Wenn wir dies beachten, verfügt das Expertengremium auch über die entsprechende Legitimation.
Zum Schluss: Wenn uns während der letzten Tage und vor allem über die Wochenenden vereinzelte Exponenten der Medienschaffenden klarmachen wollten, dass nach der [PAGE 618] Volksmeinung eine PUK die alleinseligmachende Lösung in der ganzen UBS-Affäre sei, dann ist Besonnenheit und kritische Distanz, dann ist überlegtes Handeln angesagt. Die grosse Mehrheit unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger fordert nicht partout eine PUK, davon bin ich zutiefst überzeugt, sondern sie fordert vielmehr, dass in diesem unsäglichen und eines Parlamentes unwürdigen Spiel endlich Ruhe einkehrt und dass das parteipolitische und polemische Hickhack endlich ein Ende findet. Sie fordert, dass wieder auf Konsens und Konkordanz ausgerichtete Sachpolitik gemacht sowie konstruktive politische Arbeit zum Wohl unseres Landes geleistet wird und nicht für die mediale Bühne gearbeitet wird. Lassen wir uns doch nicht, einer Herde blökender Schafe gleich, von diesen selbsternannten Experten durch die Gassen treiben und in diesen unseligen PUK-Chor einstimmen. Die Affäre UBS muss aufgeklärt und die Verantwortlichen müssen für ihr Fehlverhalten zur Rechenschaft gezogen werden. Der Weg dazu führt aber nicht zwingend über eine parlamentarische Untersuchungskommission.