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Graber Konrad · Ständerat · 2010-06-14

Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-06-14

Wortprotokoll

In der Diskussion der letzten zwei Wochen über den GPK-Bericht sind meines Erachtens zwei Punkte nicht berücksichtigt worden: Erstens hat in kaum einem anderen Staat eine parlamentarische Aufsichtskommission so kurze Zeit nach dem Abklingen der Finanzkrise einen solch umfassenden Bericht über den Verlauf der Krise und die zu behebenden Schwachstellen präsentiert. Die GPK haben dies übrigens nicht aufgrund eines Vorstosses getan, sondern sich den Auftrag im Rahmen der Auftragserfüllung im März 2009 auf dem Höhepunkt der Krise selber gegeben. Zweitens kommt die Schweiz relativ gut aus dieser Finanzkrise heraus: mit einigen Blessuren. Dass die Schweiz die Finanzkrise im Quervergleich mit anderen Staaten trotz sehr vieler Fehler relativ gut gemeistert hat - zumindest, wenn man von den finanziellen Auswirkungen ausgeht -, ist eigentlich erstaunlich. Dies wurde uns in der Kommission durch Experten bestätigt. Trotzdem gibt es natürlich nichts zu beschönigen. Auch Glück war im Spiel.

Die Empfehlungen der GPK sind aus meiner Sicht sehr ernst zu nehmen und ohne Verzug umzusetzen. Mit den Postulaten und Motionen werden wir uns politisch noch auseinandersetzen.

Nach einer umfassenden Aufarbeitung auf Behördenseite ist das Gleiche nun von der UBS zu fordern. Erstaunlich ist, dass die Politik ihre Arbeit in kurzer Zeit umfassend erledigt hat. Bei der Wirtschaft vermisse ich das. Die Ergebnisse der bei der UBS bisher - offensichtlich nur bruchstückweise - [PAGE 608] getroffenen Abklärungen sind bis heute nur teilweise an die Öffentlichkeit gelangt. Bei der Kommunikation über die aufseiten der UBS durchgeführten Abklärungen kriegt man beinahe den Eindruck, dass diese auch dem Bankgeheimnis unterstellt seien. Die Politik war schneller als die Wirtschaft, umfassender und transparenter.

Bei der Erarbeitung des Berichtes in der GPK war für mich die Empfehlung 19 zentral; ohne eine Annahme dieser Empfehlung hätte ich dem Bericht nicht zugestimmt. Auch wenn diese Empfehlung, wie vom Präsidenten ausgeführt, nicht zum engeren Kompetenzbereich der GPK gehört, ist sie politisch sehr wichtig.

Die GPK hat - in einem Bild dargestellt - diejenigen kritisiert, die in der Finanzkrise die Strasse gereinigt haben. Sie hat kritisiert, wo die Strasse zu spät, zu wenig oder mit den falschen Putzinstrumenten gereinigt wurde. Eine GPK wie auch eine allfällige PUK können aber diejenigen, die die Strasse verschmutzt haben, nicht in die Pflicht nehmen und schon gar nicht zur Rechenschaft ziehen. Bei den Verursachern der Krise besteht deshalb noch Handlungsbedarf.

Bei der Empfehlung 19 sind für das Parlament zwei Punkte zu berücksichtigen. Es handelt sich zum Teil um Nuancen; diese sind aus meiner Sicht aber entscheidend:

1. Als einzige Empfehlung richtet sie sich an den Bundesrat und die UBS. Damit wird zum Ausdruck gebracht, dass sich die GPK selbstverständlich bewusst ist, dass der Bundesrat hier nicht allein aktiv werden kann; er soll aber die Führung bei der Umsetzung dieser Empfehlung übernehmen. Die Empfehlung spricht bewusst davon, dies "beispielsweise durch ein neutrales Expertengremium" zu tun. In der Kommission sind zwar keine besseren Ideen aufgetaucht, mit dem Wort "beispielsweise" signalisiert die Kommission aber eine gewisse Offenheit für allfällige Alternativvorschläge. Aufgrund der bisherigen Reaktionen in der Debatte im Nationalrat, den Reaktionen vonseiten Bundesrat und UBS sowie den Medienberichterstattungen sind bis heute keine Alternativvorschläge auf dem Tisch. Aus meiner Sicht wären deshalb sehr gute Gründe erforderlich, wenn der Bundesrat und die UBS einen anderen Weg der Aufarbeitung beschreiten möchten.

Dieses Expertengremium ist meines Erachtens nun dringend einzusetzen. Die Bevölkerung will Klarheit. Auch die Eigner der UBS haben anlässlich der Generalversammlung zum Ausdruck gebracht, dass sie Transparenz über die Verantwortlichkeiten fordern. Indem sie die Decharge für die Jahre 2007 und 2008 verweigert haben, brachten sie, die Eigner der Bank, klar zum Ausdruck, dass sie mit den bisherigen Abklärungen und Massnahmen der UBS-Spitze nicht zufrieden sind.

Wenn sowohl die Eigentümer wie auch die Politik verlangen, dass die Hausaufgaben gemacht werden, tut die Bank wohl gut daran, die Forderung von Empfehlung 19 umzusetzen. Das Parlament sollte sich bis auf Weiteres vielmehr herausnehmen, bis Gewissheit besteht, dass diese Empfehlung umgesetzt wird bzw. die entsprechenden Ergebnisse vorliegen.

Wie ist vorzugehen? Wir haben in der GPK nicht im Detail besprochen, wie der Ablauf sein soll. Meine Vorstellungen sind wie folgt: Drei Parteien sind vorab involviert: Bundesrat, UBS und Expertengremium. Was sind die einzelnen Aufgaben? Vom Bundesrat wird erwartet, dass er, nachdem die UBS Bereitschaft signalisiert hat, nun das Heft in die Hand nimmt und mit der Spitze der UBS in Gespräche tritt, wie die Empfehlung 19 umgesetzt werden kann. Dabei ist natürlich zentral, dass der Bundesrat eine klare Vorstellung hat und sich sein Vorgehen nicht von der UBS diktieren lässt. Dabei lässt sich der Bundesrat insbesondere vom öffentlichen Interesse an einer schonungslosen Klärung der UBS-internen Vorgänge führen. Abgeleitet davon stehen selbstverständlich auch allfällige Klagen gegen die Organe der Bank im Vordergrund.

Der Bundesrat bezeichnet eine Person, die das Expertengremium leiten soll. Diese Person braucht keine Spezialistin, kein Spezialist zu sein. Die Person muss aber in der Öffentlichkeit ein hohes Vertrauen geniessen, dass sie diese Arbeiten mit der erforderlichen kritischen Einstellung schonungslos, hartnäckig und umfassend angehen wird. Dieser Kopf des Expertengremiums hat dann in der Folge die Möglichkeit, Spezialisten und Experten beizuziehen, um den Auftrag zu erfüllen.

Der Bundesrat formuliert in einer Vereinbarung mit der UBS das genaue Vorgehen, die uneingeschränkte Einsichtnahme in bankinterne Unterlagen und Vorgänge, die detaillierten Kompetenzen des Expertengremiums, die Berichterstattung zuhanden Öffentlichkeit, Bundesrat und UBS, Vertraulichkeitsaspekte, die Wahrung der Interessen der UBS in den USA und die Weiterverwendung der Abklärungen für allfällige Klagen usw.

Vonseiten der UBS wird ein kooperatives Verhalten erwartet, das über die bisherige Absichtserklärung hinausgeht. Sie muss dem Expertengremium vollen Zugang zu allen bankinternen Vorgängen und Informationen verschaffen. Zudem soll die Bank auch die Kosten für die Abklärungen tragen. Wenn das Expertengremium zur Überzeugung gelangt, dass Verantwortlichkeits- oder Strafklagen erforderlich sind, zieht sie solche selber in Betracht oder stützt allfällige Dritte. Vom Expertengremium wird nicht erwartet, wie in gewissen Medien kolportiert wurde, dass es sich um eine historische Aufarbeitung bemüht, sondern um eine inhaltlich und fachlich hochstehende und vor allem bankunabhängige Aufarbeitung. Diese soll insbesondere dazu dienen zu klären, ob zivil- oder strafrechtlich zu verfolgende Sachverhalte vorliegen; dem Bundesrat und der UBS eine Empfehlung abzugeben, ob Klagen einzureichen sind; und sie soll ferner dazu dienen, für allfällige Klagen die materielle Grundlage zu schaffen und schliesslich die Bevölkerung summarisch über die Ergebnisse zu informieren.

Meines Erachtens sollte der Auftrag an dieses Expertengremium - nicht abschliessend - mindestens die Klärung der folgenden Fragen beinhalten: Welches waren die Gründe für die finanziellen Schwierigkeiten der UBS, die letztlich dazu führten, dass die Eidgenossenschaft die UBS durch die Übernahme einer Wandelanleihe von über 6 Milliarden Franken rekapitalisieren musste und die Nationalbank eine Zweckgesellschaft für die Verwertung illiquider UBS-Aktiven im Umfang von 60 Milliarden US-Dollar gründen musste? Wer war in diesem Zusammenhang verantwortlich für die optimistische Einschätzung der Risiken der UBS im US-Hypothekengeschäft? Liegen Pflichtverletzungen der verschiedenen Organe - Verwaltungsrat, Konzernleitung, Revisionsstelle - vor? Wer ist für die strategischen Fehlentscheide, für das betrügerische Verhalten von UBS-Kundenberatern in den USA verantwortlich? Wussten der Verwaltungsrat und die Konzernleitung, die interne und die externe Revisionsstelle etwas davon, bzw. hätten sie etwas wissen müssen? Wie entscheidend war das damalige Entschädigungssystem für die finanziellen Schwierigkeiten der UBS und für die illegalen Machenschaften in den USA?

Diese Aufzählung ist nicht abschliessend, es handelt sich aber wohl um die zentralen Fragen, die sowohl die Öffentlichkeit als auch die Aktionäre interessieren dürften. Wie in Punkt 2 der Empfehlung 19 angetönt, kann das Expertengremium auch auf UBS-interne Unterlagen zurückgreifen, soll sich aber eine eigene, bankunabhängige Meinung dazu bilden.

Die UBS steht nach wie vor in der Kritik; die Volksseele grollt. Die UBS tut deshalb gut daran, sich auf den skizzierten Prozess einzulassen. Eine Bank, die das Vertrauen der Bevölkerung nicht hat, wird nie zur Ruhe und zu ordentlicher Geschäftstätigkeit zurückfinden. Das ist für die UBS jetzt zentral, und Empfehlung 19 ist dazu vermutlich die letzte Chance.

Der Verwaltungsratspräsident und der CEO der UBS haben in einem Brief an den Bundesrat und die beiden GPK mitgeteilt, dass sie die Empfehlungen ernst nehmen und sich darauf einlassen wollen. Bildhaft dargestellt, steht die Bank jetzt also am Penaltypunkt. Anlauf genommen hat sie - die nächsten Monate werden zeigen, ob sie den Penalty versenkt oder verschiesst.

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