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Reimann Maximilian · Ständerat · 2010-06-14

Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-06-14

Wortprotokoll

Braucht es eine PUK, oder braucht es keine? Das ist heute die matchentscheidende Frage bei uns, und darüber kann man in guten Treuen geteilter Meinung sein. Sicher ist: Je näher man am Ball ist, umso besser kann man sich ein persönliches Bild über die Lage machen, und näher am Ball ist, wer in der GPK-Arbeitsgruppe im Einsatz war, aber auch, wer den Bericht als GPK-Mitglied anlässlich unserer Sitzung in Thun eingehend studiert und diskutiert hat. Ich gehöre zur letztgenannten Gruppe, und aus dieser Warte ist für mich die Antwort klar: Wir brauchen keine PUK.

Warum bin ich und warum ist mit mir die überwiegende Mehrheit der GPK-Mitglieder - aus unserem Rat im Verhältnis 8 zu 1 - zu dieser Erkenntnis gekommen? Weil es für die Einsetzung einer PUK einfach keine überzeugenden Argumente mehr gibt. Wer anderer Meinung ist und noch zusätzlichen Aufklärungsbedarf hat, den würde ich zwar bei diesem Ansinnen unterstützen, aber es muss die GPK sein, in erster Linie natürlich die Arbeitsgruppe selber, die zusätzliche Abklärungen vornimmt, und die zusätzlich zu klärenden Fragen und Probleme müssen begründet sein. Dann mache ich mit.

Damit noch ein Wort zum Bericht selber, wobei ich mich auf zwei Schwachstellen beschränken möchte: Die erste Schwachstelle - über sie wurde allerdings heute schon sehr gut gesprochen - orte ich in der Empfehlung 19, insbesondere in der Forderung der GPK betreffend UBS-interne Transparenz. Sicher ist der Kern dieser Empfehlung angebracht; da gehe ich mit Herrn Kollege Graber einig. Aber diese Empfehlung konnte am Ende der sonntäglichen Sitzung in Thun nicht mehr à fond durchdiskutiert werden und steht nun doch etwas oberflächlich im Raum. Ich meine insbesondere die Kostengarantie des Bundes bei Klagen gegen UBS-Verantwortliche. Da wurde nicht gerade das Ei des Kolumbus gefunden. Aber bedenken Sie, dass es sich hier lediglich um eine Empfehlung an den Bundesrat handelt; es ist nicht mehr, aber auch nicht weniger. Bei Verantwortlichkeitsklagen und dergleichen sollte doch auch die Frage im Zentrum stehen, wer denn geschädigt ist. Das ist sicher [PAGE 610] nicht der Bund. Dank UBS-Krise und cleverem Wertschriftenmanagement der Pflichtwandelanleihe hat er 1,4 Milliarden Franken verdient.

Es ist sicher auch nicht die Schweizerische Nationalbank; auch sie wird mit einem Gewinn aus der Übernahme toxischer UBS-Papiere herauskommen, darüber konnten wir uns schon in der GPK ein Bild machen. Massiv geschädigt sind hingegen die Aktionäre, auch die Pensionskassen des Bundes, von bundeseigenen Betrieben, die AHV usw. Aber die Aktionäre haben doch gehandelt, und zwar mit der Verweigerung der Decharge-Erteilung an die UBS-Verantwortlichen des Top-Krisenjahres 2007. Ich glaube, das ist die grösste Strafe, die man gegenüber der damaligen Führungscrew aussprechen konnte. Das war die Rote Karte. Verantwortlichkeitsklagen mit oder ohne Bundesgarantie ändern daran nichts und wären in Sachen Schadenersatz höchstens ein Tropfen auf den heissen Stein.

Die zweite Schwachstelle ist für mich - sie zeigte sich im Anschluss an die Veröffentlichung des GPK-Berichtes - die dürftige, ja an Wirrwarr grenzende Reaktion des Bundesrates bzw. einzelner Bundesräte. Damit bestätigt das Regierungskollegium förmlich die ihm im Bericht gemachten Vorwürfe betreffend Krisenmanagement usw.

Damit komme ich zu folgenden beiden Schlussfolgerungen: Sollte sich erstens effektiv zusätzlicher Abklärungsbedarf zeigen, würde ich mich in der GPK ohne Verzug entsprechend dafür einsetzen. Vor allem gilt es zweitens den Blick nun aber nach vorn zu richten, auf die Vorstösse und Empfehlungen der Kommission und auf die Reaktion, die Stellungnahme des Bundesrates darauf. Hier müssen wir nun mit starker Hand dafür sorgen, dass die Forderungen und die Erkenntnisse der Kommission nicht im leeren Raum verpuffen.

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