Imoberdorf René · Ständerat · 2010-06-14
Imoberdorf René · Ständerat · Wallis · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-06-14
Wortprotokoll
Die zwölfköpfige Arbeitsgruppe der beiden GPK hat nach fünfzehn Monaten Arbeit einen detaillierten, differenzierten und, wie ich meine, auch kritischen Schlussbericht über das Verhalten der Bundesbehörden und der Schweizerischen Nationalbank bei der Bewältigung der internationalen Finanzkrise und bei der Übergabe von Kundendaten der UBS an die USA vorgelegt. Die beiden GPK haben den Bericht einstimmig verabschiedet; der Antrag, die Einsetzung einer PUK zu empfehlen, wurde von beiden GPK klar verworfen.
In mehreren Bereichen stellt der Bericht erhebliche Defizite fest, beispielsweise beim Früherkennungs- und Aufsichtssystem, bei der Führung der Krisenbewältigung auf Regierungsebene, beim Informationsfluss innerhalb des Bundesrates, bei der Zusammenarbeit direkt betroffener Departementsvorsteher - gemeint ist hier der Wirtschaftsausschuss - und beim Vertrauen und der Vertraulichkeit unter den Regierungsmitgliedern. Das Vertrauen für die Weitergabe von vertraulichen Informationen war im Bundesrat offensichtlich nicht vorhanden. Die Tatsache etwa, dass die UBS so stark in Schwierigkeiten steckte, dass der Bundesrat einen Rettungsplan auszuarbeiten begann, war eine äusserst brisante Information. Deshalb zog es der Vorsteher des Finanzdepartementes vor, den Bundesrat nicht vollständig zu informieren und die Zahl der unterrichteten Personen so gering wie möglich zu halten. Dass dieser Entscheid mit grösster Wahrscheinlichkeit richtig war, belegt die Reaktion einzelner Mitglieder der Regierung nach der Veröffentlichung des Berichtes der GPK. Sie monierten, sie hätten Stellungnahmen und Mitberichte abgegeben, die im Bericht der GPK nicht berücksichtigt worden seien.
Auch wenn der Bericht der GPK den Finger fast nur auf wunde Punkte legt, darf und muss auch erwähnt werden, dass die Schweizer Behörden im internationalen Vergleich relativ geordnet und zielgerichtet gehandelt haben. Gemäss einem Gutachten von Professor Geiger verdienen die schweizerischen Behörden im internationalen Vergleich im Hinblick auf ihr Krisenmanagement Bestnoten. Während zum Beispiel die amerikanischen, britischen und deutschen Behörden wenig überzeugend agierten und auf die Krise kaum vorbereitet schienen, habe man in der Schweiz ernsthafte Vorbereitungsarbeiten unternommen und einen transparenten, soliden, glaubwürdigen und effizienten Rettungsplan für die UBS vorgelegt.
Ebendiese UBS hat durch ihre waghalsigen Finanzgeschäfte und ihr eklatantes Fehlverhalten im grenzüberschreitenden Geschäft in den USA die ganze Affäre ausgelöst. Darum ist es nun angezeigt, dass wir uns nicht noch einmal über das Instrument einer PUK mit dem Verhalten der Behörden auseinandersetzen, sondern die Vorschläge der GPK prüfen und umsetzen. Die GPK schlagen unter anderem vor, aktienrechtliche Verantwortlichkeitsprozesse von Grossaktionären gegen die Verantwortlichen der UBS durch Bundesgelder zu finanzieren, damit auf dem Rechtsweg die Verantwortlichkeiten der damaligen Führungsspitze für das Fehlverhalten der Bank in den USA abgeklärt werden können.
Damit noch zur Frage "PUK - ja oder nein?" Ich meine Nein, und dies aus folgenden Gründen:
1. Nach dem Parlamentsgesetz ist auch die PUK nicht befugt, richterliche Kontrollen durchzuführen.
2. Die PUK hat auch nicht mehr Informationsrechte als die Geschäftsprüfungsdelegation.
3. Die GPK hat Einsicht in alle Unterlagen erhalten, die auch eine PUK zur Verfügung hätte. Der Bundesrat hat der Arbeitsgruppe alle relevanten Unterlagen zur Verfügung gestellt. Damit würde die Arbeit nur wiederholt, und es könnte kaum etwas Neues ausgewertet werden.
4. Der letzte Grund: Die PUK kann nur die eigenen Institutionen, nicht aber private Unternehmen untersuchen. Damit würden bei einer erneuten Befragung der UBS-Verantwortlichen wohl kaum neue Aspekte ans Tageslicht kommen.