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Reimann Maximilian · Ständerat · 2010-06-17

Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-06-17

Wortprotokoll

Das Thema der Offenlegung der Parteienfinanzierung ist in beiden Räten schon wiederholt diskutiert worden, und zwar stets mit dem gleichen Ergebnis: Erstens ist es nicht möglich, eine derartige Offenlegungspflicht effektiv durchzusetzen. Zweitens sind die politischen Parteien auf private Zuweisungen angewiesen. Sind diese mit einer Offenlegungspflicht verbunden, versiegt der Spendenfluss, denn viele Spender wünschen ausdrücklich nicht, dass ihr Name öffentlich mit bestimmten Parteien oder politischen Aktivitäten in Verbindung gebracht wird.

Wir haben im Ständerat diese Diskussion letztmals im Zusammenhang mit meiner parlamentarischen Initiative betreffend die Abzugsfähigkeit von Spenden an politische Parteien geführt. Der Nationalrat hat erst in diesem Jahr in der Frühjahrssession zwei entsprechende Initiativen abgelehnt, nämlich eine parlamentarische Initiative der sozialdemokratischen Fraktion mit dem Titel "Endlich Transparenz in der Schweizer Politik" sowie eine parlamentarische Initiative Hodgers mit dem Titel "Transparenz in der Parteienfinanzierung". Die Ablehnung war deutlich, und zwar jeweils etwa im Verhältnis von zwei zu eins. Es macht folglich keinen Sinn, heute auf unsere jüngsten und klaren Entscheide in beiden Räten zurückzukommen.

Erlauben Sie mir lediglich ein einziges Argument: Von linkspolitischer Seite wird immer behauptet, mit dem Einsatz hoher Mittel könne die öffentliche Meinung beeinflusst - um nicht zu sagen: gekauft - werden. Den Beweis ist man jedoch stets schuldig geblieben. Die jüngste Volksabstimmung vom 7. März 2010 über die Senkung des BVG-Umwandlungssatzes beweist vielmehr das Gegenteil: Auch mit einem sehr hohen Abstimmungskampfbudget konnte jene Volksabstimmung nicht gewonnen werden. Die persönliche politische Überzeugung unserer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger lässt sich nicht erkaufen.

Deshalb bitte ich Sie: Folgen Sie der Mehrheit der Kommission, die mit 7 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen hat, dieser Petition keine Folge zu geben, und lehnen Sie gleichzeitig den Rückweisungsantrag der Minderheit ab.