Büttiker Rolf · Ständerat · 2010-06-17
Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2010-06-17
Wortprotokoll
Nach dem Votum von Herrn Bürgi bin ich gezwungen, etwas zu sagen.
1. Im Schweizerischen Gewerbeverband, der sehr wahrscheinlich der führende Verband und auch am meisten betroffen ist, haben wir diese Geschichte natürlich angeschaut. Es ist zuzugeben, dass in der Romandie - nicht zufällig hat Herr Comte den Antrag gestellt - der Druck, die Limite zu erhöhen, wesentlich grösser ist als in der Deutschschweiz. Die [PAGE 733] welschen Vertreter im Gewerbeverband haben geschlossen und mit Verve und Einsatz dafür gekämpft, dass sich der Gewerbeverband für eine solche Erhöhung ausspricht.
2. Ich habe den Bericht der Kommission und die Stellungnahme des Bundesrates wirklich aufmerksam gelesen. Ich mache ja beruflich Wirtschaftsförderung. Ich muss Ihnen sagen, dass das, was ich da gelesen habe, schon nicht ganz mit allem anderen übereinstimmt. Der Tenor ist jetzt einfach der: So, wie es jetzt ist, ist alles gut; man ist gut versorgt, man kann so weitermachen, die Motion ist abzulehnen. Aber wenn ich z. B. die 16 Gesuche lese, die auf meinem Pult liegen - ich habe sie gestern Abend noch einmal angeschaut -, dann sehe ich, dass es immer wieder dasselbe ist, betreffe es nun Neugründung, Umsiedlung, Investition oder beruflichen Umstieg und Neuanfang: Es gibt Schwierigkeiten bei der Finanzierung.
3. Nun kann man sagen, wer selber anfangen will, muss halt über Eigenmittel verfügen. Aber es werden, wenn jemand selbstständig wird, auch Dinge gemacht, die nicht optimal sind, z. B. ein Einschuss der Pensionskassengelder. Das ist äusserst problematisch, ich würde dem nie mehr zustimmen! Damit fängt es an. Denn von der Hochschule für Wirtschaft in Olten höre ich, dass zwei von drei Selbstständigen scheitern. Dann ist natürlich auch das Pensionskassengeld weg, wenn man es so gemacht hat.
4. Wenn ich den kantonalen Konkurrenzkampf bei einer Neuansiedlung sehe, sehe ich auch, was für Mittel da so eingesetzt werden, um die Finanzierung sicherzustellen - das spielt dann ja auch eine Rolle. Mit Zinsverbilligungen und Steuererleichterungen werden lauter Instrumente eingesetzt und in den kantonalen Kampf der Standorte eingeworfen, die ordnungspolitisch äusserst problematisch sind. Es ist richtig, da gebe ich Herrn Bürgi durchaus Recht, auch im Bürgschaftswesen ist aus liberaler Sicht ordnungspolitisch nicht gerade alles, wie es sein sollte; die reine Lehre ist es nicht. Aber bei den Instrumenten, die ich kenne und die eingesetzt werden, ist aus liberaler Sicht der ordnungspolitische Vorbehalt beim Bürgschaftswesen am erträglichsten.
5. Ich habe als Nichtkommissionsmitglied der UBS-Debatte zugehört. Eines ist so sicher wie das Amen in der Kirche: Die Bankvorschriften inklusive die Kreditvorschriften und die Eigenmittelvorschriften werden in der nächsten Zeit strenger - lassen wir den Zeitraum offen. Das führt natürlich auch bei der Kreditvergabe zu neuen Voraussetzungen, auch das ist so sicher wie das Amen in der Kirche.
6. Die Stellungnahme des Bundesrates und auch die Stellungnahme der Kommission sind meines Erachtens etwas statisch. Ob dann die Voraussetzungen, auch die äusseren Voraussetzungen, z. B. die Zinssatzhöhe, in Zukunft so bleiben, wie es die Kommission geschrieben hat, ist eine andere Frage. Wenn man sagt, man werde dann wieder schauen, muss ich feststellen, dass es dann meistens zu spät ist, wie wir in der Politik wissen. Wir sollten ja auch vorausschauend wirken. Ich möchte da nicht etwas herbeireden, aber irgendwann werden die Zinssätze wieder steigen, auch das ist so sicher wie das Amen in der Kirche.
7. Wenn Sie heute in Produktionsanlagen investieren, braucht es heute schnell sehr hohe Beträge, um überhaupt anzufangen, um Ersatzinvestitionen und Neuinvestitionen vorzunehmen. Demgegenüber haben Sie auch die Vorschriften der Banken, die, Herr Bürgi, eben nicht abnehmen, sondern in Bezug auf Sicherheiten, Formalitäten und andere Bedingungen eher zunehmen. Ich habe es nochmals angeschaut und ausgerechnet: Wenn Sie mit einer Bürgschaft kommen, erhalten Sie auch heute noch von der Bank faktisch einen im Durchschnitt um etwa 2 Prozent tieferen Zins. Das schlägt sich gerade für jemanden, der investieren oder eben neu beginnen will, zu Buche, gibt ihm die Möglichkeit, das eine oder andere zu machen.
Ich habe noch einmal die Evaluation der Neuorganisation des Bürgschaftswesens angeschaut. Im Rahmen des neuen Bundesgesetzes von 2007 haben wir in diesem Saal darüber gesprochen. Ich muss sagen, es ist recht gut herausgekommen, es ist besser herausgekommen, als es damals die Pessimisten ausgemalt haben. Es ist sogar besser herausgekommen, als man damals gesagt hat.
Die Bedeutung dieses Instruments ist erwiesen - ich habe die neusten Zahlen noch einmal angeschaut -, da jährlich mehr als 600 KMU angesprochen und gegen 4000 Arbeitsplätze geschaffen werden. Im Jahr 2009 haben 900 KMU eine Finanzierung bei einer regionalen Bürgschaftsgenossenschaft beantragt. Der Totalbetrag beläuft sich auf 210 Millionen Franken. Nach einer Analyse haben 550 KMU, also etwas mehr als die Hälfte, mit einem Betrag von 100 Millionen Franken, also etwa der Hälfte des Totalbetrags, davon profitieren können. Per 31. Dezember 2009 beanspruchten fast 2000 KMU - das ist die aktuellste Zahl - garantierte Kredite für beinahe 200 Millionen Franken.
Es ist schon so, wie Herr Bürgi gesagt hat: Die Ostschweiz ist nicht dabei. Aber - Herr Comte hat es gesagt - die Bürgschaftsgenossenschaft Mitte, also Bern, Baselland, Basel-Stadt, Jura, Luzern, Nidwalden, Obwalden, Solothurn, und die Bürgschaftsgenossenschaft West, Freiburg, Genf, Neuenburg, Wallis, Waadt, vertreten zwei Drittel der schweizerischen Bürgschaftsgenossenschaften. Sie sind von diesem Instrument voll überzeugt, und sie befürworten die Erhöhung für die KMU.
Ich mache Ihnen beliebt, dem Antrag Comte zuzustimmen und die Limite zu erhöhen.