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Bürgi Hermann · Ständerat · 2010-06-17

Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-06-17

Wortprotokoll

Aufgrund der Voten der beiden Vorredner sehe ich mich veranlasst, hier noch einen Kontrapunkt zu setzen, und zwar einen regionalen Kontrapunkt.

Ich kann Ihnen sagen, dass die Ostschweizerische Bürgschaftsgenossenschaft hier eine andere Auffassung vertritt. Wir sind von den Vertretern der Ostschweizerischen Bürgschaftsgenossenschaft darauf hingewiesen worden, dass die Limitenerhöhung das eine sei, dass aber verschiedene andere Fragen auch noch zu klären seien. Ich möchte Ihnen das nicht vorenthalten; es ist nicht auf meinem Mist gewachsen, sondern es sind Fachleute, die das sagen.

Die Ostschweizerische Bürgschaftsgenossenschaft umfasst immerhin 13 Kantone. Es sind das die Kantone Aargau, die beiden Appenzell, Glarus, Graubünden, St. Gallen, Schaffhausen, Schwyz, Thurgau, Tessin, Uri, Zug und Zürich. Das ist ein Wirtschaftsraum von erheblicher Grösse. Es wird explizit darauf hingewiesen, dass die Erhöhung der Limite das eine sei, dass es damit aber eben nicht sein Bewenden habe. Es wird erklärt, man müsste schon Klarheit haben, welche Auswirkungen die Erhöhung der Limite auf die Struktur der Bürgschaftsteilnehmer hätte, nämlich eine Verschiebung von den Klein- zu den Mittelbetrieben. Da seien noch verschiedene Fragen offen, insbesondere die Frage, welche zusätzlichen Anforderungen bezüglich der materiellen Gesuchsprüfung aufzustellen wären. Es komme noch die Frage der Verwaltungskostenanteile hinzu, dann aber auch die Frage, mit welchen Bürgschaftsverlusten bei der erhöhten Limite zu rechnen sei. Man müsste auch mehr Klarheit über die latenten Verlustrisiken haben.

Ich habe nur einige Punkte genannt, die von der Ostschweizerischen Bürgschaftsgenossenschaft vorgebracht werden, um zu sagen: Es ist nicht damit getan, so husch, husch die Limite zu erhöhen, sondern da ergeben sich noch ernsthafte Probleme. Deshalb ist die Bürgschaftsgenossenschaft sehr zurückhaltend.

Ein letzter Punkt: Es wird von der Ostschweizerischen Bürgschaftsgenossenschaft auch gesagt, dass aus ihrer Sicht kein dringender Handlungsbedarf bestehe. Im Einzugsgebiet der Ostschweizerischen Bürgschaftsgenossenschaft seien keine Anzeichen für eine Kreditklemme bei den Banken festzustellen. Es werden auch ordnungspolitische Bedenken angemeldet.

Ich wollte das hier einfach vortragen, damit nicht die Auffassung besteht, bei den Bürgschaftsgenossenschaften herrsche eine Unité de Doctrine. Seitens der Ostschweizerischen Bürgschaftsgenossenschaft wird klar darauf hingewiesen, dass man das nicht als richtig erachtet.

Ich werde mich deshalb dem Antrag der Kommission anschliessen.

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