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Stähelin Philipp · Ständerat · 2010-06-17

Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-06-17

Wortprotokoll

Mit der vorliegenden Motion wird der Bundesrat beauftragt, sämtliche Regulierungen in seinem Zuständigkeitsbereich so weit wie möglich zu vereinfachen sowie die Massnahmen und Vorschriften der einzelnen Departemente von einer zentralen Stelle aus zu koordinieren. Die Motion stammt aus dem [PAGE 730] Jahre 2007 und wurde vom Nationalrat im September des letzten Jahres mit 97 zu 52 Stimmen angenommen.

Die Motion schliesst an das Projekt "Vereinfachung des unternehmerischen Alltags" und den dazugehörigen Bericht des Bundesrates vom 18. Januar 2006 an. Sie will die Initiative des EVD durch eine Überprüfung und Vereinfachung der Regulierungen sämtlicher Departemente der Bundesverwaltung weiterführen. Kurz gesagt soll der administrative Verkehr, insbesondere jener mit den KMU, vereinfacht werden. Der Bundesrat hat die Motion zwar zur Ablehnung empfohlen, hat sich aber bereiterklärt, bei einer Annahme durch den Nationalrat die Entgegennahme des Anliegens in Form eines Prüfungsauftrages zu beantragen. Damit hat er grundsätzlich die Stossrichtung der Motion anerkannt. Er hat aber, wie uns in der Kommission gesagt wurde, die Absicht, die bestehenden Regulierungen eher im Rahmen von Einzelprojekten anzugehen. In seiner Antwort auf die Motion vom 21. November 2007 schreibt der Bundesrat: "Anlässlich der Verabschiedung der Botschaft zur formellen Bereinigung des Bundesrechtes am 22. August 2007 hat sich der Bundesrat auch mit der Frage befasst, ob eine weiter gehende, d. h. materielle Überprüfung des Bundesrechtes angezeigt sei. Eine derartige Überprüfung würde auch das Anliegen der vorliegenden Motion erfüllen."

In der Zwischenzeit ist nun exakt in diesem Sinne und unter Bezugnahme auf die bundesrätliche Botschaft zur formellen Bereinigung des Bundesrechtes meine Motion "Materielle Entrümpelung des Bundesrechtes" von beiden Räten angenommen worden. Damit kann in diesem Rahmen ohne weiteren Aufwand auch die Umsetzung des vorliegenden Anliegens an die Hand genommen werden. Es handelt sich dabei, die Kommission ist sich dessen bewusst, in dem Sinne um eine Sisyphusarbeit, als es sich gewissermassen um eine immerwährende Aufgabe handelt. Immer wieder müssen Bewilligungsverfahren und Abläufe in der Verwaltung überprüft werden. Deshalb kann auch ein weiterer Prüfungsauftrag nicht genügen, sondern die Arbeit muss im geschilderten Rahmen direkt angegangen werden. Die Kommission hat deshalb mit Mehrheitsbeschluss die Annahme der Motion einer Änderung in einen Prüfungsauftrag vorgezogen.

Ihre Kommission hat bei dieser Gelegenheit auch vom Bericht des Bundesrates "Widerspruchsverfahren oder kürzere Fristen. Administrative Entlastung im Bereich Bewilligungen" vom 16. Dezember 2009 Kenntnis genommen. Dieser Bericht wurde in Erfüllung zweier Vorstösse, des Postulates Wicki 06.3888 und des Postulates der CVP/EVP/glp-Fraktion 06.3732, erstellt. Diese hatten den Bundesrat aufgefordert zu prüfen, wie und in welchen Fällen die Bewilligungsverfahren in Widerspruchsverfahren umgewandelt werden können. Der durchaus aufschlussreiche Bericht kommt zum Resultat, eine Umwandlung von Bewilligungs- in Widerspruchsverfahren habe Vorteile, eigne sich aber nicht für alle Gesuche; es komme darauf an, ob ein Widerspruchsverfahren sinnvoll eingesetzt werden könne oder nicht; es werden ferner Zweifel geäussert, ob das Ziel der Beschleunigung der Verfahren erreicht werden könne. International seien Widerspruchsverfahren nicht die Regel, in geeigneten Fällen könne aber auch das Widerspruchsverfahren zur Anwendung gelangen. Der Bundesrat werde allerdings versuchen, die bestehende Ordnungsfristenverordnung von 1999 dahingehend anzupassen, dass für Gesuche in erstinstanzlichen wirtschaftsrechtlichen Verfahren Prinzipien zur Beschleunigung festgesetzt würden. Man werde sie für die wichtigsten Bewilligungen in den nächsten fünf Jahren einführen und, wenn ohnehin eine Änderung anstehe, Fristen statuieren. Auch werde man schauen, auf welche Art man die bestehenden Bewilligungsverfahren mit klaren und verbindlichen Fristen versehen könne.

Die Kommission begrüsst zwar die Absichtserklärung, bedauert aber gleichzeitig, dass bei den Schlussfolgerungen des Berichtes auf diese Weise das Widerspruchsverfahren gewissermassen in die Ecke gestellt wird. Es wird weiterhin lediglich ausgeführt, in geeigneten Fällen könne die Einführung eines Widerspruchsverfahrens geprüft werden. Wir selbst haben hier im Ständerat - Sie erinnern sich - bei der Cassis-de-Dijon-Vorlage durchaus einen geeigneten Einzelfall gefunden. Der Vorschlag des Widerspruchsverfahrens wurde im zweiten Umgang der Differenzbereinigung mit dem Nationalrat der Hauptsache zuliebe von uns aufgegeben, ohne dass seitens des Bundesrates und der Verwaltung grosse Unterstützung auszumachen gewesen wäre. Es wurde in unserer Kommission denn auch geäussert, im Bericht des Bundesrates werde das Feu sacré für solche bürgernahen Lösungen etwas vermisst. Auch darin liegt eine Begründung dafür, dass sich die Kommission mit 8 zu 2 Stimmen für die Annahme der Motion entschieden hat.

Im Namen der WAK-SR bitte ich Sie, diesen Antrag zu unterstützen.