Schweiger Rolf · Ständerat · 2010-06-17
Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2010-06-17
Wortprotokoll
Es ist wohl die aussergewöhnlichste Berichterstattung, die ich in meinem bisherigen Parlamentarierleben hatte, und es wird wohl auch die aussergewöhnlichste bleiben. Ihre Kommission hat nämlich einstimmig beschlossen, dass man sich den Änderungen des Nationalrates anschliessen sollte. Also bestand die Meinung, das sei ein völliges Routinegeschäft. Das ist es aber nicht - aber schön der Reihe nach: Anfang Woche hörte ich, dass Frau Bundespräsidentin Leuthard die Auffassung vertritt, dass die Umsetzung dieser Motion in einem Punkt, nämlich in der Einführung strafrechtlicher Sanktionen, vorsichtig ausgedrückt zu sehr grossen Problemen führen würde und sie deshalb dem Rat beantragen werde, diese Motion - ich glaube, ich gehe richtig in dieser Annahme - als Ganzes abzulehnen.
Nun ist die parlamentsrechtliche Situation die, dass in Artikel 121 Absatz 4 des Parlamentsgesetzes Folgendes steht: "Nimmt der Zweitrat eine Änderung vor, so kann der Erstrat in der zweiten Beratung der Änderung zustimmen oder die Motion definitiv ablehnen." Wie verhält es sich nun im vorliegenden Fall? Materiell gesehen enthält die Motion betreffend das Kartellrecht zwei Dinge. Das eine ist die Berücksichtigung von Compliance-Anstrengungen der Unternehmen bei der Strafzumessung für die Unternehmen. Unser Rat hat beschlossen, dass solche Compliance-Anstrengungen berücksichtigt werden müssen und im Extremfall sogar bis zu einer Strafbefreiung der Unternehmen führen können. Der Nationalrat hat sich dieser Ansicht nicht angeschlossen, sondern hat gesagt, eine vollständige Strafbefreiung sehe er nicht; hingegen sehe er eine Strafminderung.
Ihre WAK ist der Auffassung, dass man sich in diesem Punkt dem Nationalrat anschliessen sollte, und dies wäre an sich Gegenstand der heutigen Debatte. Dieser Punkt ist sowohl im Parlament wie im Bundesrat unproblematisch. Diese zu diskutierende Angelegenheit ist also an sich unstrittig.
Wenn nun aber die Frau Bundespräsidentin den Antrag stellt, die Motion abzulehnen, wird das zweite Element dieser Motion ins Spiel gebracht. Das zweite Element der Motion ist, dass Leute, die sich an Kartellabsprachen beteiligen, strafrechtlich belangt werden können. In diesem Punkt besteht zwischen Ständerat und Nationalrat Einigkeit. Beide Räte sind der Auffassung, dass solche strafrechtlichen Sanktionsmöglichkeiten geschaffen werden sollen, dies aus verschiedenen Gründe. Der hauptsächlichste Grund ist der, dass man sagt, zur Prävention und zur Verhinderung von Kartellabsprachen sei auch die Drohung an die involvierten Personen, strafrechtlich belangt zu werden, ein taugliches Mittel. Nun ist die Frau Bundesrätin einer anderen Auffassung, und sie wird deswegen beantragen, die ganze Motion abzulehnen.
Um beurteilen zu können, was da genau abläuft, wo die Bedenken sind, warum andere Bedenken haben, welche Positionen wir einnehmen sollen, wäre eine relativ komplexe Debatte in unserem Rat nötig. Deshalb bin ich zum Schluss gekommen - auch angesichts der völlig aussergewöhnlichen Situation -, dass es vielleicht besser wäre, wenn die WAK, in Kenntnis der Einwände, die seitens der Weko vorgebracht werden, diese Sache in aller Ruhe diskutieren würde, um dann im Rat kompetent sagen zu können, worum es überhaupt geht. Es wäre problematisch, wenn aufgrund einer aktuellen Situation, aufgrund einer momentanen Beurteilung seitens des Bundesrates, etwas abgelehnt würde, was die Mehrheit der beiden Kammern im Grundsatz als [PAGE 728] richtig erachtet. Deshalb ist es vielleicht gescheiter, diese Motion eine Session später zu behandeln, als dies heute im Schnellzugstempo zu tun.
Ich lege Wert auf die Feststellung, dass ich diesen Rückweisungsantrag nicht deshalb gestellt habe, weil ich hoffe, einen möglichst geruhsamen Donnerstagnachmittag bei einem Aperitif im Kreise von Freunden zu verbringen, sondern dass es mir wirklich um die Sache geht; sie ist zu wichtig, als dass man sie emotional und im Schnellzugstempo erledigen sollte.