Wehrli Reto · Nationalrat · 2010-06-16
Wehrli Reto · Nationalrat · Schwyz · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-06-16
Wortprotokoll
Im Frühjahr 2009 haben die Räte mit dem Bundespatentgericht die Schaffung eines neuen erstinstanzlichen Spezialgerichtes beschlossen. Es wird patentrechtliche Verletzungs- und Rechtsgültigkeitsfragen beurteilen. Damit können wir auf nationaler Ebene eine von Fachkreisen seit Längerem monierte Lücke schliessen. Neben Qualität und Rechtssicherheit ist vorab die spezifische Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Schweiz ins Blickfeld zu rücken. Das Bundespatentgericht soll ein Faktor im internationalen Standortwettbewerb sein. Von der Vortrefflichkeit seiner Richterinnen und Richter wird abhängen, ob diese Chance genutzt wird, denn Patentprozesse sind anspruchsvoll und erfordern Fachkenntnisse, die an den vielfältigen Schnittstellen von Technik und Recht liegen.
Die Gerichtskommission hat ihre Wahlvorbereitungen deshalb mit besonderer Sorgfalt betrieben. So hat sie bereits in einem frühen Stadium Experten kontaktiert und sich intensiv mit der Zahl der Richterinnen und Richter befasst, ihrem Anforderungsprofil und ihrer notwendigen Spezialisierung. Völlig unbestritten war, dass politische Kriterien für die Wahl des Spruchkörpers keine Rolle zu spielen hätten. Gestützt auf Artikel 9 Absatz 4 des Patentgerichtsgesetzes beschloss die Kommission, Vertreter des IGE und der Fachorganisationen in die Vorauswahl der Kandidaturen einzubeziehen.
Ebendieser Vorauswahl hat sich eine Subkommission der GK auf sehr gründliche Weise angenommen. Sie hat jede einzelne Bewerbung für die nebenamtlichen Richterstellen geprüft, diskutiert und kritisch beurteilt. Im Zentrum standen - wie später auch für die Gesamtkommission - Qualifikation und Erfahrung der Bewerberinnen und Bewerber, naturgemäss mit hauptsächlichem Augenmerk auf Patentprozesse, Patentstreitigkeiten und -verletzungen.
Dank der grossen Zahl von über 80 Bewerbungen konnte die Kommission eine echte Auswahl treffen. Wir sind überzeugt, dass mit der Wahl der 31 von uns vorgeschlagenen Personen für eine nebenamtliche Stelle jene Bewerberinnen und Bewerber Einsitz am Gericht nehmen werden, die sich über die beste fachliche Eignung ausgewiesen haben. Wie vom Patentgerichtsgesetz verlangt, verfügen alle von der Kommission vorgeschlagenen Personen über fundierte Kenntnisse auf dem Gebiet des Patentrechts. Die Mehrheit von ihnen ist technisch gebildet; auch dies entspricht einer gesetzlichen Vorgabe. In sprachlicher Hinsicht sowie bezüglich der Vertretung einzelner Fachgebiete folgt unser Vorschlag den Bedürfnissen des Gerichtes.
Die Kandidaten für die beiden hauptamtlichen Richterstellen haben wir im Plenum der Kommission angehört und geprüft. Mit Herrn Dieter Brändle kann die Kommission einen erfahrenen, anerkannten und international vernetzten Richter als Präsidenten des Gerichtes vorschlagen. Als zweiten hauptamtlichen Richter schlägt Ihnen die Kommission Herrn Tobias Bremi vor. Als Patentanwalt verfügt auch er über grosse Erfahrung in Patentstreitigkeiten und einen umfassenden technischen Background, und auch er ist international bestens vernetzt. Die Gerichtskommission ist überzeugt: Mit diesen beiden Personen als hauptamtliche Richter wird das Patentgericht über optimale Startbedingungen verfügen.
Ich bitte Sie, den Wahlvorschlag der Gerichtskommission zu unterstützen und dem Bundespatentgericht damit die personellen Voraussetzungen für den Weg in eine erfolgreiche Zukunft zu genehmigen.