Fluri Kurt · Nationalrat · 2010-09-13
Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2010-09-13
Wortprotokoll
Demokratie und Rechtsstaat verlangen nach einem bestimmten Verfahren und brauchen eine bestimmte Zeit. Es ist klar, dass wegen dieser Anforderungen die möglicherweise notwendige Handlungsfähigkeit behindert werden kann. Die vorliegende Initiative versucht, dort einen Ausweg, gewissermassen die Quadratur des Zirkels, zu finden, wo die Handlungsfähigkeit speziell gefordert ist und wo die Gefahr besteht, dass wegen diesem Druck die Demokratie und der Rechtsstaat potenziell vernachlässigt werden. Das kann dann der Fall sein, wenn vom Staat rasche Handlungsfähigkeit verlangt wird, damit grösserer Schaden abgewendet werden kann, aber unter den herrschenden Umständen die Zeit fehlt, um die an sich notwendige gesetzliche Grundlage für notwendiges Handeln des Staates zu schaffen.
Wir sind der Auffassung, dass der Bundesrat zwar das Recht behalten soll, ausnahmsweise ohne zeitliche Verzögerungen Verordnungen oder Verfügungen zu erlassen; wir sind aber auch der Meinung, dass Demokratie und Rechtsstaat es verlangen, dass die normale demokratische Kompetenzordnung so rasch wie möglich wiederhergestellt wird. Heute haben wir ein Ungleichgewicht. In den Artikeln 184 und 185 der Bundesverfassung und in den Artikeln 28 und 34 des Finanzhaushaltgesetzes hat zwar der Bundesrat die nötigen Kompetenzen für dringliche Massnahmen, aber auf der anderen Seite fehlt das Gegengewicht, nämlich Vorschriften, welche die raschestmögliche Wiederherstellung der normalen demokratischen Kompetenzordnung gewährleisten. Die Vorlage versucht, dieses Gleichgewicht wiederherzustellen.
Die Kommission empfiehlt Ihnen mit grosser Mehrheit, die Vorlage so zu verabschieden. Unsere Fraktion empfiehlt Ihnen, mit Ausnahme der Bestimmung in Artikel 7d RVOG überall der Mehrheit zu folgen, bei diesem Artikel 7d aber meiner Minderheit.
Die parlamentarische Initiative Schelbert nimmt ein früheres Anliegen wieder auf, das auch ein Anliegen unserer SPK war, das aber im Ständerat keinen Rückhalt gefunden hat. Wir haben deshalb darauf verzichtet, zum wiederholten Mal zu verlangen, dass ausserordentliche Finanztransaktionen zum Voraus dem Parlament zur Beschlussfassung vorgelegt werden müssen. Als Kompensation finden Sie in unserem Antrag zu Artikel 28 Absatz 3 FHG eine Regelung, wonach ein Viertel der Mitglieder eines Rates für die nachträgliche Genehmigung einer Ausgabe von über 500 Millionen Franken die Einberufung einer ausserordentlichen Session verlangen kann. Sie finden das detailliert in Ihrer Fahne. Das Anliegen der Initiative Schelbert kann deshalb als Änderungsantrag zu diesem Gesetzentwurf eingebracht werden. Er wurde aber in der Kommission mit 16 zu 10 Stimmen abgelehnt. Heute liegt er Ihnen wieder als Minderheitsantrag vor; Sie sehen das in der Fahne.
Die Kommission empfiehlt Ihnen aber mit 16 zu 9 Stimmen, der Initiative keine Folge zu geben und in diesem Sinne den früheren Beschlüssen des Ständerates zu folgen, dies in der Hoffnung, dass wir damit, zusammen mit dem Ständerat, das Gleichgewicht zwischen den Anforderungen von Demokratie, Rechtsstaat und Handlungsfähigkeit herstellen können.
Wir bitten Sie deshalb, auf die Vorlage einzutreten - das ist ja auch nicht bestritten -, mit einer Ausnahme den Mehrheiten zu folgen und der parlamentarischen Initiative Schelbert keine Folge zu geben.