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Huber Gabi · Nationalrat · 2010-09-13

Huber Gabi · Nationalrat · Uri · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2010-09-13

Wortprotokoll

Unrechtmässig erworbene Vermögenswerte politisch exponierter Personen stellen sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene ein Problem dar. Das Problem betrifft die Schweiz insbesondere dann, wenn solche Gelder in anderen Ländern veruntreut wurden und dann abgezogen werden und auf internationale Finanzplätze gelangen, zu denen auch die Schweiz gehört. Die Schweiz hat bereits ab Ende der Achtzigerjahre auf diese Situation reagiert und sich dadurch eine führende Rolle in diesem Bereich erarbeitet. Sie hat ein System entwickelt, das auf zwei Säulen beruht, auf der Prävention und auf der Rechtshilfe: Die Prävention wurde in Zusammenarbeit mit dem Bankensektor in Form des Geldwäschereigesetzes [PAGE 1182] verstärkt, die Rechtshilfe beruht auf dem Rechtshilfegesetz, das die Zusammenarbeit mit anderen Staaten bei der Beschlagnahme und Rückerstattung von unrechtmässig erworbenen Vermögenswerten ermöglicht. In den letzten fünfzehn Jahren konnte die Schweiz laut Botschaft des Bundesrates rund 1,7 Milliarden Franken zurückerstatten; das ist deutlich mehr als bei jedem anderen Finanzplatz.

Die zunehmende Zahl von Ländern, deren staatliche Strukturen versagen, hat die Grenzen des geltenden Systems aufgezeigt. Das war namentlich in den Fällen Mobutu und Duvalier so. Es braucht deshalb eine Lösung für die Fälle, in denen ein internationales Rechtshilfeverfahren in Strafsachen mit solchen Staaten ergebnislos verläuft. Mit dem nun vorliegenden Bundesgesetz werden verschiedene parlamentarische Vorstösse umgesetzt, unter anderem das Postulat 07.3459 unseres Fraktionskollegen Ständerat Felix Gutzwiller betreffend Rechtshilfe im Fall von "failing states". Zudem hat das Bundesgericht den Gesetzgeber ausdrücklich eingeladen, hier tätig zu werden.

Das neue Gesetz soll künftig immer dort greifen, wo Staaten nicht in der Lage sind - aus welchen Gründen auch immer -, ein Rechtshilfeersuchen zu verfassen bzw. ein Strafverfahren zu führen, das den Anforderungen unseres Rechtshilfegesetzes entspricht. Das neue Gesetz umfasst drei Instrumente: Sperrung, Einziehung und Rückerstattung. Es kommt also subsidiär zur Anwendung, nämlich nach dem Scheitern eines Rechtshilfeverfahrens zwischen der Schweiz und dem ersuchenden Staat. Es ermöglicht die befristete Blockierung von Vermögenswerten in der Schweiz. Der Bundesrat hat dies, gestützt auf Artikel 184 Absatz 3 der Bundesverfassung, bereits mehrfach gemacht. Werden solche verfassungsunmittelbaren Anordnungen mehrfach verfügt oder gar zur Regel, muss eine formell-gesetzliche Grundlage geschaffen werden. Das ist der Sinn und Zweck dieses Gesetzes, welches die Definition der "politisch exponierten Personen und ihres Umfelds" praktisch wörtlich aus dem bestehenden Schweizer Recht übernimmt. Die Definitionen sind den Geldwäschereiverordnungen der Finma entnommen. Auch das Versagen staatlicher Strukturen, welches das Merkmal eines sogenannten "failing state" ist, entspricht einer bestehenden Definition, nämlich aus dem Römer Statut des Internationalen Strafgerichtshofes.

Kurz und gut: Es ist ein gutes Gesetz, das der Reputation des schweizerischen Finanzplatzes nützlich sein wird. Im Namen der FDP-Liberalen Fraktion ersuche ich Sie, auf diese Vorlage einzutreten. Unsere Fraktion wird in der Detailberatung sämtliche Minderheitsanträge ablehnen, ausser den Minderheitsantrag zu Artikel 4, das ist nämlich der Antrag meiner Minderheit. (Teilweise Heiterkeit)