Gadient Brigitta M. · Nationalrat · 2010-09-13
Gadient Brigitta M. · Nationalrat · Graubünden · Fraktion BD · 2010-09-13
Wortprotokoll
Im Namen der BDP-Fraktion beantrage ich Ihnen, auf die Vorlage einzutreten und ihr dann auch zuzustimmen. Wir werden im Übrigen mit Ausnahme von Artikel 4 den Anträgen der Kommissionsmehrheit folgen, und ich werde zu den einzelnen Artikeln das Wort nicht mehr ergreifen.
Von politisch exponierten Personen unrechtmässig erworbene Vermögenswerte beschäftigen verschiedene Länder, welche für ihre qualifizierten Finanzplätze bekannt sind, immer wieder, so auch die Schweiz, und sie stellen in vielerlei Hinsicht seit Jahrzehnten ein Problem dar. Unser Land hat diesbezüglich seit Langem eine proaktive Rolle gespielt und sich dabei vor allem auf zwei Säulen abgestützt: die Prävention und die Rechtshilfe. Ich glaube, man darf auch festhalten, dass sich dies im grossen Ganzen bewährt hat, hat doch die Schweiz in den letzten fünfzehn Jahren rund 1,7 Milliarden Franken zurückerstattet, deutlich mehr als jeder andere Finanzplatz.
Nun hat sich aber bei den letzten Verfahren gezeigt, dass die heutige Regelung im Bereich der Rechtshilfe nicht ausreicht, um die Probleme wirklich lösen zu können, und dass die Grenzen des Systems zu eng sind. Wir sind mit einer zunehmenden Zahl von Staaten konfrontiert, deren staatliche Strukturen versagen bzw. nicht ausreichen, um die Rückerstattung über ein reguläres internationales Rechtshilfeverfahren zu erreichen. Wir waren mit stossenden Rechtshilfeverfahren konfrontiert, die mit dem geltenden Recht nicht gelöst werden können. Deshalb ist unseres Erachtens die vorliegende Gesetzesanpassung nötig. Eine solche entspricht im Übrigen auch dem Wunsch unserer höchsten Gerichtsbehörden, welche die in solchen Fällen geltenden Kriterien zur Gewährung von Rechtshilfe als zu streng beurteilen und sogar eine ausdrückliche Einladung an den Gesetzgeber gerichtet haben, hier tätig zu werden.
Die erforderlichen Anpassungen und Verbesserungen sollen mit der vorliegenden Revision erfolgen. Wir begrüssen dies ausdrücklich. Wichtig sind dabei aus unserer Sicht insbesondere folgende Punkte:
1. Die neue Regelung kann richtigerweise nur subsidiär zum Rechtshilfegesetz stehen, indem sie eben hinsichtlich des Verhaltens einer politisch exponierten Person einen besonderen Weg vorsieht, der die Einziehung von Vermögenswerten, die offensichtlich unrechtmässiger Herkunft sind, auch ohne strafrechtliche Verurteilung ermöglicht. Die befristete Blockierung von Vermögenswerten in der Schweiz erhält damit eine formell-gesetzliche Grundlage.
2. Die Wahrung der Rechte der Betroffenen mit einer Beschwerde ans Bundesverwaltungsgericht und dann auch mit der Möglichkeit einer Anfechtung vor Bundesgericht ist klar festgehalten.
3. Die neue Regelung enthält klare Grundsätze und Begriffe, mit denen man schon Erfahrung hat, indem die Definitionen bereits heute in unserem Recht vorhanden sind. Kollegin Huber hat diese im Detail dargelegt; ich verzichte darauf, dies noch einmal zu wiederholen.
Noch drei Bemerkungen zu einzelnen Bestimmungen:
In Artikel 3 hat der Ständerat die Frist von fünf Jahren, die der Bundesrat beantragt hat, auf zehn Jahre erweitert. Wir unterstützen dies, gibt eine längere Frist doch mehr Spielraum und insbesondere auch mehr Sicherheit.
Bei Artikel 4 wird die BDP-Fraktion mit der Kommissionsminderheit stimmen. Es macht Sinn und ist im Übrigen bei Rechtsverfahren üblich - deshalb auch der entsprechende Antrag des Bundesrates -, dass man versucht, mit den Parteien eine gütliche Einigung zu erreichen.
Schliesslich hat der Ständerat in Artikel 8 als zusätzlichen Punkt die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit im Herkunftsland aufgenommen. Wir begrüssen dies ausdrücklich, denn nur mit einer Verbesserung dieser grundsätzlichen Anliegen und Erfordernisse an einen Staat, mit einer Stärkung der Good Governance ganz generell können in Zukunft weitere solche Fälle vermieden werden.
Der Ständerat hat der Vorlage ohne Gegenstimme zugestimmt. Die BDP-Fraktion beantragt Ihnen, auf diese Vorlage einzutreten und ihr ebenfalls zuzustimmen.