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Wyss Brigit · Nationalrat · 2010-09-13

Wyss Brigit · Nationalrat · Solothurn · Grüne Fraktion · 2010-09-13

Wortprotokoll

Die Fraktion der Grünen begrüsst den nun endlich vorliegenden Gesetzentwurf über die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte. Wir sind natürlich auch damit einverstanden, dass dieser Entwurf möglichst rasch beraten und verabschiedet werden soll. Der nun vorliegende Gesetzentwurf ist ein seit Langem und mit viel Ungeduld erwartetes Instrument, das helfen soll, künftig problematische Situationen, wie sie in den Fällen Mobutu und Duvalier entstanden sind, zu lösen.

Im Entscheid Duvalier ist das Bundesgericht Anfang dieses Jahres zur Auffassung gelangt, dass die geltenden Kriterien für die Gewährung von Rechtshilfe in solchen Fällen zu streng sind. Der nun vorliegende Entwurf ist nach Ansicht der grünen Fraktion aber immer noch zu streng. Es gibt Fälle, in denen ein Rechtshilfegesuch eben nicht nur ergebnislos verläuft, sondern aus verschiedenen Gründen gar nicht erst unterbreitet wird. Man könnte sich natürlich auf den Standpunkt stellen, dass es definitiv nicht mehr das Problem der Schweiz ist, wenn ein Staat - aus welchen Gründen auch immer - kein Rechtshilfegesuch einreichen will. Gerade diese Fälle aber haben international ein enormes Echo ausgelöst und die Schweiz und ihren Finanzplatz diskreditiert. Wir sind deshalb überzeugt davon, dass das vorliegende Gesetz auch anwendbar sein muss, wenn das Herkunftsland kein Rechtshilfegesuch stellen kann oder will.

Das vorliegende Gesetz kommt subsidiär immer dann zur Anwendung, wenn ein Rechtshilfeverfahren zwischen der Schweiz und dem ersuchenden Staat scheitert. Scheitern kann einerseits bedeuten, dass das Strafverfahren zu keinem Ergebnis führt. Scheitern kann andererseits auch bedeuten, dass ein Staat bewusst darauf verzichtet, ein Rechtshilfegesuch einzureichen. Oft bleiben ehemalige Diktatoren politisch und gesellschaftlich einflussreich und können Bestrebungen des Herkunftslandes, ein Rechtshilfeverfahren anzustrengen, und damit auch alle schweizerischen Rückführungsbestrebungen mit Leichtigkeit blockieren. Auch in diesem Fall wird also der Gerechtigkeit nicht Genüge getan. Deshalb muss es möglich sein, dass die Schweiz immer dann, wenn das Herkunftsland nicht handelt, selbst ein [PAGE 1184] Verfahren zur Blockierung, Einziehung und Rückerstattung von unrechtmässig erworbenen Vermögenswerten eröffnen kann. Wir sind uns der rechtlichen Probleme in diesem Punkt sehr wohl bewusst, aber wir sind klar der Meinung, dass sie sich überwinden lassen.

Der Bundesrat selber wollte ursprünglich auch die Fälle berücksichtigen, "in denen ein Land wegen Missständen im Rechtssystem offensichtlich nicht in der Lage ist, um Rechtshilfe zu ersuchen". Es erscheine sinnvoll, "eine verwaltungsrechtliche Regelung für Fälle von in der Schweiz gesperrten Vermögenswerten zu finden, die offensichtlich unrechtmässig erworben wurden, jedoch nicht über internationale Rechtshilfe in Strafsachen zurückerstattet werden können, weil offenkundig ist, dass es aufgrund der mangelnden Funktionsfähigkeit des Justizsystems des betreffenden Landes nicht möglich ist, ein Rechtshilfeverfahren durchzuführen". Für die Fraktion der Grünen hat sich an dieser Einschätzung nichts geändert.

Mit dem erwähnten Änderungsantrag kann das Paradox, das der Gesetzentwurf jetzt noch aufweist, gelöst werden: Das Gesetz soll ja in denjenigen Fällen zur Anwendung kommen, in welchen die Bundesbehörden mit einer geschwächten oder unkooperativen Regierung zusammenarbeiten müssen; gleichzeitig kann es aber nicht sein, dass die Kooperation eine Vorbedingung ist.

In diesem Sinne bitte ich Sie, auf das Gesetz einzutreten und den Antrag der Minderheit bei Artikel 1 zu unterstützen.