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Thanei Anita · Nationalrat · 2010-09-13

Thanei Anita · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2010-09-13

Wortprotokoll

Ich spreche zu Artikel 5 Absatz 3 und bitte Sie im Namen der SP-Fraktion, der Mehrheit zu folgen. Das ist eine zentrale Bestimmung, sie sieht nämlich vor, dass keine Verjährung der Strafverfolgung oder der Straftat geltend gemacht werden kann. Die Minderheit Nidegger beantragt, dass Absatz 3 gestrichen wird.

Weshalb sind wir gegen dieses Streichen? Es ist oft so, dass das Grunddelikt nach schweizerischem Recht verjährt wäre, nach dem Recht im Ursprungsland aber nicht. Das war z. B. bei den Duvalier-Verfahren in Haiti der Fall. Ein weiterer Punkt ist, dass solche Grunddelikte natürlich sehr oft während der Amtsdauer eines Potentaten geschehen und dieser dann noch zehn oder zwanzig Jahre oder sogar noch länger im Amt ist. Dann wären diese Straftaten nach schweizerischem Recht verjährt, und dieses Gesetz würde praktisch nichts mehr bringen.

Ich bitte Sie also, bei Absatz 3 und auch bei Absatz 2 Litera b der Mehrheit zu folgen.