Lexipedia

Wasserfallen Christian · Nationalrat · 2010-09-14

Wasserfallen Christian · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2010-09-14

Wortprotokoll

Ich möchte zuerst als Kommissionssprecher einige Ausführungen dazu machen, wovon wir eigentlich sprechen, wenn wir von nichtionisierender Strahlung (NIS) reden. Es ist ja nicht nur so, dass alle Ihre Mobiltelefone, die hier im Saal herumliegen oder herumtönen, elektromagnetische Strahlung verbreiten, nein, das tun auch das WLAN, die Radiowellen, die Mikrowellenherde, die kosmische Strahlung, die Bildschirme usw. Sie sehen, Sie leben am gefährlichsten in diesem Saal, denn Sie haben Bildschirme, WLAN und das Mobilfunknetz, die Sie mit nichtionisierender Strahlung bestrahlen. Es ist aber im Gegensatz zu anderen Strahlungen eine Strahlung, die eine nicht sehr hohe Energiedichte aufweist. Sie ist nicht fähig, Atome, auch Atome des Körpers, zu verändern; das ist auch ein wichtiger Unterschied, den man kennen sollte, bevor man über nichtionisierende Strahlung spricht.

Es gibt aber im Gegensatz zu dem, was die Initiative fordert, bereits solche Grenzwerte, es gibt bereits Merkmale oder Kennzahlen. Bei Mobiltelefonen wird beispielsweise erhoben, welche Strahlungsintensitäten sie aufweisen. Es gibt den SAR-Wert; dieser SAR-Wert ist im Prinzip ein Wert mit der Einheit Watt pro Kilogramm; er gibt also an, wie viele Watt pro Kilogramm Gewebemasse absorbiert werden können. Ich nenne Ihnen einige Zahlen, damit Sie sich auch vorstellen können, wovon wir hier sprechen. Bei einem iPhone 3GS - das haben wahrscheinlich die meisten hier in diesem Saal - sind es 0,89 Watt pro Kilogramm. Das neue Gerät - ich würde Ihnen empfehlen, ein neues zu kaufen - hat nur 0,76 Watt pro Kilogramm, und mein Telefon, das HTC Desire, hat nur 0,75 Watt pro Kilogramm. Sie sehen, diese Angaben sind eigentlich bekannt; der SAR-Wert ist ein wissenschaftlich erhobener Wert, der internationalen Standards genügt. Die Mobilfunkbranche und die Hersteller haben sich darauf geeinigt, mit diesem Wert zu operieren. Dieser Wert genügt. Andere Werte, die jetzt eingeführt werden sollen, haben sehr wahrscheinlich weder einen wissenschaftlichen Wert noch die internationale Akzeptanz. Hier rennen Sie offene Türen ein, das ist alles schon geschehen.

Nun komme ich noch zu den heikleren Punkten der Initiative. Zu den NIS-freien Quartieren: Ich habe eingangs gesagt, es gehe nicht nur darum, dass es in unserem Land Mobilfunkstrahlung gibt. Eigentlich haben fast alle elektrischen Geräte eine gewisse elektromagnetische Strahlung. Es geht also, Herr Girod, nicht nur darum, dass die Gemeindeautonomie respektiert werden muss; nein, es geht auch um die individuelle Freiheit. Wenn Sie nämlich NIS-freie Quartiere haben möchten, dann müssten sich die Leute in diesen Quartieren verpflichten, weder einen elektromagnetischen Herd, also einen Mikrowellenherd, noch einen WLAN-Adapter, noch einen Bildschirm, noch andere Geräte zu haben, die strahlen. Diese Strahlung im Haus drin ist nämlich wesentlich schlimmer als die gesamte nichtionisierende Strahlung der Mobilfunkantennen. Ob Sie das den Leuten dann verbieten wollen, überlasse ich Ihnen. Die Kommissionsmehrheit ist klar der Meinung, dass wir in die persönlichen Freiheiten niemals auf diese Art und Weise eingreifen dürfen.

Nun gibt es auch noch gewisse Strategien, wie in der Schweiz oder im Ausland die Versorgung mit dem Handynetz bereitgestellt werden soll. Die Schweiz hat sich dafür entschieden, viele Antennen mit einer niedrigen Leistung aufzustellen. Das heisst, Sie haben in den Quartieren oder auch in den Landschaften eine im Vergleich mit dem Ausland unterdurchschnittliche Strahlenbelastung, dafür ist sie flächendeckend. Warum ist sie das? Weil alle telefonieren wollen. In Lappland hingegen hat man sich aufgrund der Topografie darauf geeinigt, dass man wenige Antennen aufstellt, aber dafür auf "full power" geht. Das heisst, rund um die Antennen sind die Grenzwerte um ein x-Faches höher als in der Schweiz, was auch nötig ist, wenn man auch einen Fjell-Anwohner mit einem Handynetz versorgen will.

Das sind die beiden verschiedenen Strategien. Das bedeutet wiederum, dass man in der Schweiz nicht einzelne Gebiete und Regionen ausscheiden kann, weil wir eine flächendeckende Abdeckung mit dem Handynetz anstreben, ausser z. B. in der Stadt Bern, wo die Leute am dichtesten wohnen: Dort gibt es zwei, drei, also wenige Antennen, aber dafür leistungsstarke, während es auf dem Land kein Handynetz mehr gibt. Das können Sie fordern, das ist aber schwierig umzusetzen. Die Stadtbewohner leiden darunter, während die Landbewohner vielleicht davon profitieren. Ich würde Ihnen ebenfalls davon abraten. Quartiere ohne [PAGE 1237] nichtionisierende Strahlung auszuscheiden ist, kurz gesagt, ein Ding der Unmöglichkeit, weil die Leute selber strahlungsrelevante Geräte besitzen. Es ist nicht einfach eine Frage, ob es Handyantennen hat oder nicht. Denn es gibt WLAN-, Radio-Strahlung - Geräte, die ebenfalls Strahlung verursachen -, es gibt kosmische Strahlung usw. Es ist daher klar - ich darf zu Ihnen als Kommissionssprecher und Freisinniger sprechen -: Eigenverantwortung ist auch hier das Mass der Dinge.

Sie haben hier beispielsweise die "10 Handyregeln", das ist eine Broschüre aus Österreich. Nehmen Sie sich diese Regeln zu Herzen, und lernen Sie den Umgang auch mit dieser Technologie. Verbote und Staatsinterventionen werden nichts bringen. Sie müssen lernen, mit dieser Strahlung umzugehen. Es gilt, ein Grundprinzip zu beachten - das ist bei allen Strahlungsarten so -, wonach sich mit der grösser werdenden Distanz die Intensität von Strahlung im Quadrat verringert. Das heisst, dass die Strahlung sich viermal verringert, wenn Sie einen Meter mehr Abstand von einem Gerät haben. Beispielsweise ist beim Verbindungsaufbau mit diesen Geräten die Strahlung am grössten. Halten Sie also Ihr Handy einen Meter von sich entfernt, und die Strahlungsbelastung beträgt noch einen Viertel der Intensität, die sie hätte, wenn es direkt am Ohr wäre. Das sind die Grundregeln, die Sie lernen müssen. Persönliche Vorstösse oder Staatsinterventionismus sind hier sicherlich nicht zielführend.

Aus diesem Grund beantragt Ihnen die Kommission, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Wir hoffen, dass Sie lernen, mit Ihren Geräten umzugehen.