Inderkum Hansheiri · Ständerat · 2001-03-06
Inderkum Hansheiri · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-03-06
Wortprotokoll
Sie haben einen schriftlichen Bericht erhalten, auf den ich grundsätzlich verweisen möchte. Die Kommission hat mich gebeten, hierzu noch einige Ausführungen zu machen. Der Text der Motion Hubmann im Einzelnen ist Ihnen bekannt. Es ist Ihnen auch bekannt, dass der Nationalrat mit Beschluss vom 14. Juni 2000 die Motion mit 77 zu 44 Stimmen überwiesen hat. Der Bundesrat hatte beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
Nach Auffassung der SPK ist die Motion im Rahmen der allgemeinen Diskussion über die Einbürgerung junger Ausländerinnen und Ausländer, über die Gestaltung der Einbürgerungsverfahren und natürlich insbesondere im Rahmen des Schlussberichtes der Arbeitsgruppe "Bürgerrecht" vom 20. Dezember 2000 sowie der vom Bundesrat formulierten Vorstellungen vom 31. Januar 2001 zu diskutieren. Danach kann generell Folgendes festgestellt werden:
1. Die Einbürgerung vor allem hier aufgewachsener junger Ausländerinnen und Ausländer soll erleichtert werden.
2. Die Einbürgerungsverfahren sollen sich vermehrt an rechtsstaatlichen Kriterien orientieren, insbesondere am Diskriminierungs- und Willkürverbot, aber auch an der Grundrechtsbindung der staatlichen Behörden, dem rechtlichen Gehör, der Rechtsweggarantie.
Was nun die einzelnen Elemente der Motion Hubmann anbetrifft, so kann festgestellt werden - wenn man berücksichtigt, dass diese im Falle einer Umsetzung natürlich noch der Konkretisierung bedürften -, dass diese sich im Grossen und Ganzen innerhalb des Rahmens sowohl des Schlussberichtes der Arbeitsgruppe "Bürgerrecht" vom 20. Dezember 2000 als auch der Vorstellungen des Bundesrates vom 31. Januar 2001 bewegen. Es sei aber nicht verschwiegen - unser Kommissionspräsident hat das bereits angedeutet -, dass es auch in der SPK einige Stimmen gab oder gibt, denen einzelne Elemente dieser Motion klar zu weit gehen. Dies kommt ja unter anderem auch in der Tatsache zum Ausdruck, dass wir Stimmenthaltungen haben. Aber die Kommission erachtet es nicht für angezeigt, deswegen die Motion einfach abzulehnen. Eine derartige Haltung könnte, ja müsste vor allem auch mit Blick auf das laufende Vernehmlassungsverfahren als eindeutig falsches Signal gedeutet werden. Aus dem gleichen Grund aber kann der Vorstoss nach Auffassung der SPK nicht in der verpflichtenden Form der Motion überwiesen werden. Nach Auffassung der Kommission ist jetzt eine Auslegeordnung für Vorschläge erforderlich, welche sich im Rahmen der allgemeinen, bereits erwähnten Zielsetzung, nämlich der erleichterten Einbürgerung für junge Ausländerinnen und Ausländer sowie der vermehrten Ausrichtung der Einbürgerungsverfahren nach rechtsstaatlichen Kriterien, bewegen. Diese Auslegeordnung soll dann im Rahmen der laufenden Vernehmlassung eine Wertung erfahren, sodass wir schliesslich zu tragfähigen Lösungen kommen können.
Aus diesem Grund - nicht zuletzt auch deshalb, weil der Bundesrat selber beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln - beantragt Ihnen die Kommission mit 8 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen, den Vorstoss als Postulat zu überweisen.