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Fluri Kurt · Nationalrat · 2010-09-14

Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2010-09-14

Wortprotokoll

Vielleicht, Herr Heer, gibt es doch noch andere, sachliche Gründe, welche die Mehrheit dazu geführt haben, dieser Initiative keine Folge geben zu wollen. Es ist allerdings eine knappe Mehrheit; das Stimmenverhältnis betrug 12 zu 11 bei 2 Enthaltungen. Auch bei der Mehrheit ist es nicht so, dass man hinter diesem Anliegen keinerlei Nutzen sehen würde. Es stellt sich aber die Frage, in welchem Verhältnis Vor- und Nachteile stehen. Schwarz-weiss gibt es selten.

Sie haben gehört, was die Initiative verlangt; Sie haben auch die Begründung gehört - gleich doppelt mit verschiedenen Beispielen. Kurz zusammengefasst gesagt, will die Initiantin ein Register, wobei die darin erfassten Täter eine Meldepflicht hinsichtlich ihres Wohn- und Arbeitsorts und vor allem auch allfälliger Änderungen derselben auferlegt erhalten. Kommen sie dieser Meldepflicht nicht nach, wird das entsprechend sanktioniert, wobei noch festzulegen wäre wie. Sodann wäre das Register laufend mit aktuellen Informationen seitens der Justizbehörden zu versehen, namentlich mit Informationen und Hinweisen bezüglich Entlassung oder Hafturlaub der erfassten Täter. Das ist der Kern dieser Initiative.

Die knappe Mehrheit Ihrer Kommission beantragt, dieser Initiative keine Folge zu geben, weil sie erstens der Auffassung ist, dass es keine weiteren Register mehr brauche und die Justiz- und Strafverfolgungsbehörden ausreichend Kontroll- und Präventionsmittel in den Händen hielten. Zweitens geht der Mehrheit die Initiative zu weit, insbesondere die Liste der Straftaten und der aufzuzeichnenden Daten - eben die Daten bezüglich Wohn- und Arbeitsort, der Änderungen derselben, der Informationen bezüglich Entlassung oder Hafturlaub. Das geht der knappen Mehrheit nicht an sich zu weit, aber sie ist der Meinung, dass der Nutzen dieser Daten nicht dem Aufwand entspricht, diese Daten zu erheben und das Register nachzuführen. Die Mehrheit ist der Meinung, dass der Nutzen eines solchen zusätzlichen Registers anzuzweifeln sei, insbesondere weil die potenziellen Tatorte eines Rückfälligen ja nicht auf dessen Wohn- und Arbeitsort beschränkt sind. Die noch nicht straffällig gewordenen Personen wären ausserdem selbstverständlich auch nicht erfasst.

In Bezug auf die Prävention von Pädophiliestraftaten will die Mehrheit die laufenden Arbeiten verfolgen und abwarten, die z. B. im Zusammenhang mit der parlamentarischen Initiative 08.448, "Berufsverbot für pädosexuelle Straftäter", an die Hand genommen worden sind. Ausserdem erinnert sie an die bestehenden Datenbanken, an das Viclas-System, an die DNA- und Fingerabdruckdatenbank. Mit dem Viclas-System werden genau die von Inhalt und Absicht der Initiative angepeilten Gewaltdelikte, nämlich die sexuell motivierten, erfasst. Dort wird auch über Wohn- und Arbeitsort, Signalement usw. Register geführt.

Eine Minderheit ist der Auffassung, dass die bestehenden Datenbanken nicht genügend präventiv gegen Rückfälle der Straftäter wirken. Sie sieht in der Möglichkeit dieses Informationsaustauschs eben ein geeignetes Mittel, um potenziell gefährliche Personen früher zu erkennen. Sie ist deshalb der Auffassung, dass sich der Aufwand für diese Erhebung rechtfertigt, und sie ist überzeugt, dass dies eine präventive Wirkung entfalten kann. Das ist ein Ermessensbereich, da gibt es wie gesagt weder schwarz noch weiss: Man kann nicht beweisen, dass es keine präventive Wirkung gibt, man kann auch nicht die präventive Wirkung beweisen.

Die knappe Mehrheit der Kommission - bei einem Stimmenverhältnis von 12 zu 11 - ist der Auffassung, dass die Nachteile der Initiative einen möglichen Nutzen überwiegen und dass der Aufwand dafür nicht gerechtfertigt ist.