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Egger-Wyss Esther · Nationalrat · 2010-09-14

Egger-Wyss Esther · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-09-14

Wortprotokoll

In der Bundesverfassung wird in Artikel 175 Absatz 4 festgehalten, dass bei der Wahl des Bundesrates durch die Bundesversammlung darauf Rücksicht zu nehmen ist, dass die Landesgegenden und Sprachregionen angemessen vertreten sind. Gemäss den beiden Initianten ist dies gerade vor dem Hintergrund der Diskussionen anlässlich der letzten Bundesratswahlen nicht mehr sichergestellt.

Nationalrat Zisyadis verlangt mit seiner parlamentarischen Initiative eine Verfassungsänderung, wonach im Bundesrat immer mindestens zwei Mitglieder der lateinischen Sprachgemeinschaft vertreten sein müssen. Kollege Rennwald will mit seiner Initiative ebenfalls verfassungsmässig festlegen, dass vier Mitglieder des Bundesrates die deutsche Schweiz, zwei die französische und ein Mitglied die italienische Schweiz vertreten. Zudem sollen beide Geschlechter im Bundesrat mit mindestens drei Personen vertreten sein. Die Anliegen der beiden Initiativen sind nicht neu, wurde doch schon verschiedenste Male in beiden Räten über ähnliche Ansinnen debattiert; diese wurden aber auch jedes Mal ganz klar verworfen.

Mit grosser Mehrheit wurden in der Kommission Quoten, insbesondere auch Geschlechterquoten, abgelehnt. Starre Vorschriften, wie sie in den Initiativen gefordert werden, würden den Handlungsspielraum der Bundesversammlung so weit einschränken, dass die Wahlen zu einer Farce verkämen. Es soll die Freiheit erhalten bleiben, die Besten in dieses Amt zu wählen. Ich hoffe, dass wir dies auch in der nächsten Woche tun werden.

Unser Land ist durch die Verschiedenheit von Sprachen und Kulturen geprägt. Der Zusammenhalt der Sprachgemeinschaften und Kulturen der Schweiz soll und muss gepflegt werden; da war sich die Kommission einig. Statt mit starren Quoten soll dies aber viel eher mit dem Dialog zwischen den Landesgegenden und Sprachregionen erreicht werden. Es wurde in der Kommission festgestellt, dass bis anhin bei Bundesratswahlen die Rücksichtnahme auf eine angemessene Vertretung der Landesgegenden und Sprachregionen sehr ernst genommen wurde. Dabei wurde auf die angeregte Diskussion anlässlich der letzten Ersatzwahl in den Bundesrat hingewiesen, bei der die nicht eindeutige Zugehörigkeit eines Kandidaten zur französischen Sprachregion stark ins Gewicht gefallen ist. Es wurde vor allem auch von zweisprachigen Kantonen darauf hingewiesen, dass die Besetzung politischer Ämter ohne Quotenregelung sehr wohl funktioniert.

Die Rücksichtnahme auf die Minderheiten in unserem Land soll deshalb aus freiem Willen erfolgen - wir sind eine Willensnation, da gebe ich den Vorrednern Recht - und nicht erzwungen werden müssen. Ausländische Beispiele zeigen deutlich auf, dass sich derartige Zwänge negativ auf das Zusammenleben von Menschen mehrerer Sprachgemeinschaften auswirken. Wie wir heute sehen, ist der Bundesrat auch ohne solche Vorschriften ausgewogen zusammengesetzt.

In den Reihen der Kommission kamen auch Zweifel auf, ob überhaupt rechtliche Konsequenzen möglich wären, wenn sich das Bundesparlament trotz allem über die Forderungen der beiden parlamentarischen Initiativen hinwegsetzen würde. Die Kommissionsminderheit hielt hingegen nach wie vor daran fest, dass nur durch eine Quote eine angemessene Vertretung der Sprachregionen garantiert werden könne und die offene Formulierung gemäss Verfassung nicht ausreichend sei.

Als noch unrealistischer sah die Mehrheit der Kommission die Geschlechterquote an, wie sie die parlamentarische Initiative Rennwald fordert, da diese eine noch stärkere Einschränkung der Wahlfreiheit der Bundesversammlung vorsehen würde. Die Schweiz wäre das einzige Land in Europa, das die Zusammensetzung seiner Behörde nach Massgabe des Geschlechts regeln würde. In der Kommission wurde darauf hingewiesen, dass eine Volksinitiative mit dem Ansinnen, eine gerechte Vertretung der Frauen generell in den Bundesbehörden festzuschreiben, mit überwältigendem Mehr abgelehnt worden war. Heute nun wieder eine Geschlechterquote festzuschreiben, und dies gar für die Wahl der Mitglieder des Bundesrates, würde wohl kaum verstanden. Vor nicht allzu langer Zeit wurde zudem mit der Abschaffung der Kantonsklausel ein ebenso deutliches Zeichen zugunsten des Wunsches nach grösserer Wahlfreiheit gesetzt. Die Annahme einer oder beider Initiativen würde die Bundesversammlung wohl noch mehr einschränken, als dies früher mit der Kantonsklausel der Fall war.

Die Kommissionsmehrheit lehnt eine verfassungsmässige Einschränkung der Wahlfreiheit denn auch deutlich ab. Es wäre ein klarer Rückschritt, sich wieder verstärkte Regeln oder Zwänge aufzuerlegen, und wohl doch auch ein Armutszeugnis für unser staatspolitisches Verständnis.

Ein Antrag auf Sistierung des Geschäftes wurde mit 18 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung deutlich abgelehnt; dies, weil es bei der Staatsleitungsreform nicht per se um Quoten geht. Falls der Rat die Aufnahme dieser Forderung jedoch wünschen würde, wäre eine speditive Behandlung der Initiativen zwingend, denn die Frist für deren Vorprüfung läuft im November ab. Von der Kommission wurde stark bezweifelt, dass bis zu diesem Zeitraum neue Fakten vorliegen würden.

Oberstes Ziel von uns allen müsste doch eigentlich sein, Qualität vor Quantität zu stellen, anstatt durch Überregulierungen Qualitätsverminderungen zu provozieren. Unser konkordantes System lebt zudem von dieser Freiwilligkeit.

Die Kommission hat die parlamentarische Initiative Zisyadis mit 17 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung und die parlamentarische Initiative Rennwald mit 16 zu 4 Stimmen bei 5 Enthaltungen abgelehnt. Ich bitte Sie im Namen der Mehrheit der Kommission, beiden Initiativen keine Folge zu geben.