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Vischer Daniel · Nationalrat · 2010-09-14

Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2010-09-14

Wortprotokoll

Sie haben die Fraktionsvoten und das Votum der Frau Bundespräsidentin gehört. Sie haben gehört, wie die Fronten verlaufen. Der Ausgangspunkt war der Accord des runden Tischs. Es war ein Accord aller massgeblichen Beteiligten im ganzen Bereich des Mietrechts. Der Bundesrat hat die Vorlage in einem Punkt modifiziert. Es ist ohnehin richtig: Zuständig ist die Politik. Das Vernehmlassungsverfahren hat den Bundesrat zu dieser Modifizierung veranlasst; heute liegt der Ball bei uns. Der Accord spielt aber insofern eine Rolle, als er zeigt, dass es einmal einen Punkt gab, an dem eine tragfähige Lösung möglich war - mit Kompromissen, wie gesagt wurde.

Beim Eintreten geht es jetzt nur darum: Wollen wir den Schrittwechsel mit der Entkoppelung vom Hypothekarzins und dem Wechsel zur Indexmiete? Eine Mehrheit der Kommission - die Kommission entschied mit 10 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung - will das.

Wenn Sie die Voten heute gehört haben, dann haben Sie festgestellt, dass es für die Ablehnung zwei Einfallstore gibt. Die eine Richtung wurde von Herrn Schwander von der SVP vertreten. Unter dem Strich wollen Sie, Herr Schwander, die SVP und wahrscheinlich auch der Hauseigentümerverband einen Schrittwechsel, aber Sie wollen hin zur blanken Marktmiete; das ist eigentlich Ihr Ziel. Es ist klar, ein solcher Schrittwechsel findet hier im Saal und auch im Volk keine Mehrheit. Es ist in gewissem Sinn eine Opposition, die diesen Kompromiss in einem Sinne unterläuft, der auch nicht mehr verfassungskonform wäre. Sie könnten mit Ihrem Modell missbräuchliche Mieten gar nicht mehr verhindern. Das hat der Bundesrat zu Recht mehrmals hervorgehoben.

Die zweite Kritik kommt von Herrn Sommaruga als Vertreter der Asloca und als Vertreter der Mehrheit der SP-Fraktion. Er sagt, gegenüber dem Jahr 2007 bestehe eine neue Situation: Durch die neue Festlegung der Methode der Referenzzinssatzberechnung der Nationalbank sei eine neue Situation eingetreten, es sei nicht mehr mit diesen Hypozinssprüngen zu rechnen. Dem wird zu Recht entgegengehalten: Auch wenn das eine gewisse Glättung bringen mag - niemand weiss, ob dem tatsächlich so sein wird -, wird das auf sieben Jahre hinaus gesehen nichts ändern. Das heisst, Sie haben dennoch im Endeffekt in der Quantität in gleicher Weise ansteigende Hypozinsen, die, wie Sie gehört haben, im Verhältnis von einem Viertelprozent Hypozinserhöhung zu 2,9 Prozent Mietzinssteigerung plus Teuerung abgegolten werden müssen. Deswegen ist es aus Sicht der Mehrheit falsch, wenn Sie dieses Argument nun als Kernargument für das Nichteintreten auf diese Vorlage anführen.

Es hat sich schliesslich gezeigt, dass auch Argumente gegen diese Vorlage im Raum stehen, die weniger den Systemwechsel betreffen als das System der Anfechtung des Anfangsmietzinses. Da muss ich einfach nochmals sagen: Dieser Systemwechsel bringt aus der Sicht der Mehrheit eine Vereinfachung, wie übrigens die ganze Vorlage im Mietrecht. Von dieser Vereinfachung würden alle profitieren. Dass sie unter dem Strich eine Verschlechterung bringt, erhellen die bisherigen Daten nicht, weil in der Schweiz die Anfechtungen der Anfangsmietzinse eigentlich nur einen sehr geringen Teil der mietrechtlichen Auseinandersetzungen beschlugen.

Vor diesem Hintergrund ersuche ich Sie, jetzt auf die Vorlage einzutreten. Eintreten heisst: Jawohl, der Nationalrat will den Systemwechsel, er will die Entkoppelung. Die Schlacht um die Details ist dort zu führen, wo es um die Festlegung der Indexhöhe geht. Ich ersuche Sie einzutreten.