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Wicki Franz · Ständerat · 2001-03-06

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-03-06

Wortprotokoll

Hier geht es um das Widerrufsrecht. Wie erwähnt hat die Kommission eine differenziertere Lösung für Kredit- und Kundenkarten beschlossen. Auf der Fahne sehen Sie, dass wir in Absatz 1 an der Fassung aus der ersten Lesung festhalten, in Absatz 4 aber die Formulierung vorschlagen: "Kein Widerrufsrecht besteht für die Kreditkarten sowie im Falle von Artikel 10 Absatz 4." Die Ausnahme der Fälle von Artikel 10 Absatz 4 hat ja auch der Bundesrat und mit ihm der Nationalrat in Artikel 11 Absatz 1 vorgesehen. Die zusätzliche Ausnahme, welche Ihnen die Kommission vorschlägt, betrifft also nur die Kreditkarten.