Leuthard Doris · Bundesrat · 2010-09-14
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2010-09-14
Wortprotokoll
Ich bitte Sie namens des Bundesrates wie die Mehrheit Ihrer Kommission, auf die Vorlage einzutreten, den Änderungen des Bundesgesetzes zuzustimmen und auch die Ratifikation des Übereinkommens zu genehmigen.
Die Hochseeschifffahrt ist auf der einen Seite sehr international organisiert, und dementsprechend ist die Arbeitnehmerschaft auch international zusammengesetzt. Auf der anderen Seite sind die kommerziellen Hochseeschiffe mit Abstand das wichtigste Transportmittel: Über 95 Prozent der Güter werden heute per Schiff über die Meere befördert.
In den letzten zehn Jahren gab es Schiffe, die unter Billigflaggen fuhren und versuchten, sich mit unlauteren Wettbewerbsvorteilen zu bewegen. Das kann der Schweiz nicht gefallen. Diesem Missstand will das neue Seearbeitsübereinkommen entgegenwirken. Es ist das Resultat von jahrelanger Arbeit zwischen den Sozialpartnern, zwischen den involvierten Reedereien. Die Schweiz hat von Anfang an sehr intensiv an diesem Übereinkommen mitgewirkt. Es ist denn auch so, dass Ihnen auf schweizerischer Seite sowohl die Gewerkschaft VHTL, heute Unia, als auch der Verband schweizerischer Seereedereien ebenfalls die Zustimmung zu diesem Seearbeitsübereinkommen beantragen. Für sie ist es eine wichtige Errungenschaft, dass man hier auch auf internationaler Ebene, nicht nur in der Schweiz einen Arbeitnehmerschutz hat, der eben allen Reedereien, allen Schiffseigentümern, zu gleich langen Spiessen verhilft.
Es gibt einen Minderheitsantrag, der die Verschiebung beantragt. Herr Scherer hat ihn im Wesentlichen damit begründet, die Schweiz müsse nicht bei den Ersten sein. Ich glaube, für eine politische Behörde ist nicht wesentlich, ob sie jetzt Nummer 3, 10 oder 20 ist. Wir sollten überprüfen: Ist ein Übereinkommen im Interesse der Schweiz? Wenn ja, sollten wir es genehmigen. Dieses Übereinkommen ist im Interesse der Schweiz. Das wird von den Direktinvolvierten, von den Sozialpartnern, von der Mehrheit Ihrer Kommission und vom Bundesrat bestätigt.
Wenn die EU-Staaten das Übereinkommen relativ schnell ratifizieren, sprechen sich auf einen Schlag 27 weitere Staaten für die Genehmigung aus. Dann ist das Quorum sofort erfüllt. Es ist klar, dass solche Verträge zuerst von Seefahrtsnationen mit grossen Flotten genehmigt werden. Das ist mit den 10 Staaten, die bereits ihre Zustimmung gegeben haben, auch hier der Fall. Diese 10 Staaten erfüllen auch bereits die Bedingung, dass die Unterzeichnerstaaten 33 Prozent der Tonnage der Welthandelsflotte stellen. Das Inkrafttreten des Abkommens ist also effektiv nur eine Frage der Zeit. Nachdem die Schweiz schon so intensiv mitgearbeitet hat, ist es wichtig, dass sie die Unterzeichnung nicht ohne Not und ohne materielle Begründung verzögert.
Weil ich nachher nicht mehr gross reden möchte, erlaube ich mir, auch noch ein paar Bemerkungen zum Inhalt anzubringen. Es gibt weltweit 1,2 Millionen Seefahrerinnen und Seefahrer. Diese müssen unter schwierigen Bedingungen arbeiten und sollten entsprechend geschützt sein. Wegen der globalen Natur der Seeschifffahrtsindustrie kommt es heute häufig zu sehr schwierigen Situationen, in denen ein besonderer Schutz für die Seeleute nicht gewährleistet ist. Die Arbeitsbedingungen der Seeleute sind in zahlreichen Abkommen der Internationalen Arbeitsorganisation geregelt. Diese sind aber vielfach obsolet, weil sie nur von wenigen Staaten ratifiziert worden sind. Mit dem vorliegenden Abkommen bringen wir den Schutz der Seeleute à jour, und vor allem weiten wir ihn auf weitere Staaten aus.
Ich möchte in diesem Zusammenhang auf die Möglichkeiten zur Kontrolle Dritter bezüglich Einhaltung der verbindlichen Bedingungen des Seearbeitsübereinkommens hinweisen. Die Überprüfung der Einhaltung des Übereinkommens soll nämlich im Rahmen von Hafenstaatskontrollen auch auf Schiffen von Staaten, die das Übereinkommen nicht ratifiziert haben, vorgenommen werden. Ein ausländisches Schiff, das den Hafen eines Staates anläuft, der das Übereinkommen ratifiziert hat, wird somit an den Anforderungen des Übereinkommens gemessen. Damit haben wir einen globalen Prüfungsmassstab, der verhindert, dass sich [PAGE 1212] Schiffe unter Billigflagge unlautere Wettbewerbsvorteile verschaffen können.
Mit der Ratifikation des Seearbeitsübereinkommens stützen wir die Wirtschaft, ermöglichen den freien Austausch von Import- und Exportgütern und sichern die wirtschaftliche Landesversorgung auch in Krisenzeiten. Die Schweiz unterstreicht damit aber auch ihr Bekenntnis zu fairen Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Beide Sozialpartner stehen dahinter. Zusätzlich bedeutet die Ratifikation des Übereinkommens eine Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Reedereien, da es unfairen Arbeitsbedingungen und damit einem Wettbewerb auf Kosten der Seeleute einen Riegel schieben wird.
Ich empfehle Ihnen daher dringend, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen, auf das Übereinkommen einzutreten und es zu genehmigen.