Gilli Yvonne · Nationalrat · 2010-09-15
Gilli Yvonne · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2010-09-15
Wortprotokoll
Es geht jetzt um die Wurst; es geht um die Festlegung der Mindestanzahl von Turnstunden im Schulsport.
Ich möchte an Ihre Eintretensvoten anknüpfen, in denen Sie sich alle für die Förderung von Bewegung und Sport auch bei Kindern und Jugendlichen eingesetzt haben. Folglich ist es nun bei Artikel 12 konsequent, dass in der Schweiz mit diesem Gesetz Rahmenbedingungen geschaffen werden, die es den Schulen nicht erlauben, unter die heute vorgeschriebenen drei Schulstunden zu gehen. Sie haben es gehört: Heute wird in einigen Kantonen das Obligatorium von drei Schulsportstunden nicht eingehalten. Diese Kantone oder die betreffenden Gemeinden handeln meist nicht gesetzeswidrig, noch handeln sie böswillig. Sie haben simpel aufgrund des Kostendrucks kreative Lösungen gefunden, den Turnunterricht billiger zu gestalten, beispielsweise indem sie Jugendlichen an Mittelschulen anbieten, in der dritten Schulsportstunde den Fitnessraum zu nutzen. Wie die Mehrheit der Jugendlichen diese dritte Stunde nutzen wird [PAGE 1256] und heute nutzt, ist in diesem Saal wohl all jenen klar, die Mütter oder Väter von Jugendlichen dieser Altersgruppe sind oder beruflich mit Teenagern arbeiten. In diesem Sinne geht es bei meinem Minderheitsantrag nicht um eine Gängelung der Kantone, sondern um zeitgemässe Rahmenbedingungen, die garantieren, dass unter dem enormen Kostendruck, unter dem einzelne Kantone heute stehen, nicht der Turnunterricht leidet; es geht um Rahmenbedingungen, die garantieren, dass für die Zukunft einzelne Schulstufen wie zum Beispiel die Mittelschule nicht hinter das heutige Angebot zurückfallen, was definitiv nicht das Ziel dieses Gesetzes sein kann.
Es ist bereits von Frau Gadient gesagt worden: Mit der Bewegungsförderung, zu welcher die Anzahl Schulstunden gehört, werden gesamtheitlich betrachtet Kosten in Millionenhöhe gespart. Zu diesen gehören im engeren Sinn die Kosten für die körperlichen Langzeitfolgen von Bewegungsarmut und die Kosten für Unfälle, die geschehen, weil der Körper untrainiert und dadurch ungeschickt ist. Im direkten Schulbereich können mit konsequenter Sportförderung auch andere Hilfeleistungen - Teilleistungsunterstützung bei Teilleistungsschwächen in kognitiven Fächern oder Schulsozialarbeit - gespart werden, davon bin ich überzeugt. Die Vertreter der weiteren Minderheiten werden Ihnen nachfolgend erläutern, dass sie genau das gleiche Ziel verfolgen. Der kleine Unterschied zur bundesrätlichen Version ist aber entscheidend, weil er eben auf die Nennung der konkreten Anzahl Schulstunden verzichtet. Dies gibt Ermessensspielraum, und in welche Richtung dieser Ermessensspielraum in finanziell schwierigen Zeiten genutzt wird, zeigen Ihnen eben jene Kantone, die die gesetzlichen Vorschriften bis heute nicht umgesetzt haben. Zudem ist davon auszugehen, dass Mittelschulen, bei denen Sportstunden im Wettbewerb mit kognitiver Gehirnakrobatik bereits heute benachteiligt sind, diese auch weiterhin unter dem Titel eines notwendigen Übels abbuchen und auf deren Kosten sparen werden.
Es gibt eine lateinische Redewendung: "Mens sana in corpore sano" - in einem gesunden Körper ist auch der Geist gesund. Lassen Sie sich in diesem Sinn nicht durch den liberalen Geist verführen, und unterstützen Sie unsere Minderheit.