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Schenk Simon · Nationalrat · 2010-09-15

Schenk Simon · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-09-15

Wortprotokoll

Im Namen der Kommissionsminderheit und im Sinne des Sportes bitte ich Sie dringend darum, im Zweckartikel bei Absatz 1 Buchstabe d die Variante des Bundesrates zu unterstützen.

Bereits beim Eintreten habe ich mich dahingehend geäussert, dass der Sport nicht instrumentalisiert werden soll, indem man Formulierungen zu Anliegen ins Sportförderungsgesetz aufnimmt, die bereits durch andere Gesetze geregelt sind. Genau dies wird hier mit der Variante der Mehrheit gemacht, weil ja das Anliegen der Gleichstellung sowohl in der Bundesverfassung wie auch im Gleichstellungsgesetz verankert ist. Zusätzlich zitiere ich noch die Ethik-Charta im Sport, in der die Gleichstellung auch enthalten ist. Dort steht im ersten von sieben Punkten unter dem Titel "Gleichbehandlung für alle!": "Nationalität, Alter, Geschlecht, sexuelle Orientierung, soziale Herkunft, religiöse und politische Ausrichtung führen nicht zu Benachteiligungen." Diese Charta ist nicht irgendein Alibipapier. Immerhin ist sie vom Dachverband Swiss Olympic und vom Baspo erarbeitet und von den über 80 Sportverbänden einstimmig gutgeheissen worden. Seit 2006 sind die Sportverbände verpflichtet, mindestens 15 Prozent der durch Swiss Olympic an die Verbände ausgeschütteten Gelder für die Umsetzung der in der Charta enthaltenen Grundsätze einzusetzen.

Die Formulierung, wie sie der Bundesrat vorschlägt, genügt vollumfänglich. In der Kommission bin ich mit meinem Streichungsantrag mit 10 zu 14 Stimmen unterlegen. Ich hoffe fest, dass wir dieses Ergebnis hier im Rat drehen können.

Ich bitte Sie, bei Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe d die Kommissionsminderheit und den Bundesrat zu unterstützen.

Zum Minderheitsantrag zu Absatz 1 Buchstabe e: Dass die Unfallprävention im Sport eine wichtige Rolle spielt, ist unbestritten. Von Sportart zu Sportart gibt es diesbezüglich jedoch grosse Unterschiede. Sie sind sicher mit mir einverstanden, dass zum Beispiel ein Tischtennis- oder Schachspieler nicht in gleichem Mass unfallgefährdet ist wie etwa ein Eishockeyspieler, ein Boxer oder ein Downhill-Biker. Jede Sportart braucht eine auf die Sportart zugeschnittene Unfallprävention. So hat man zum Beispiel in "meiner" Sportart Eishockey vor rund zwei Jahren die sogenannte Nulltoleranz eingeführt, damit die Zunahme der Verletzungen aufgehalten werden kann. Neuerdings werden auch Checks gegen den Kopf sehr streng geahndet. Gewisse Risikosportarten unterliegen ganz besonders harten und strengen Auflagen. Wenn jedoch, wie das die Kommissionsmehrheit verlangt, das Verhindern von Unfällen derart prominent im Zweckartikel aufgeführt wird, könnte im extremsten Fall jemand auf die Idee kommen, die These von Sir Winston [PAGE 1251] Churchill wieder aufzunehmen. Er soll ja einmal gesagt haben: "Sport ist Mord!" Konsequenterweise müsste man daraus ableiten, dass die beste Unfallprävention ein Sportverbot wäre. So weit wollen wir es doch hoffentlich nicht kommen lassen.

Ich bitte Sie auch hier, bei Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe e, im Namen der Kommissionsminderheit, des Bundesrates und des Sports, den Streichungsantrag zu unterstützen.

Zur Begründung meines Streichungsantrages zu Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe ebis nehme ich wieder die Ethik-Charta zur Hand. Ich zitiere Punkt 5: "Erziehung zu Fairness und Umweltverantwortung: Das Verhalten untereinander und gegenüber der Natur ist von Respekt geprägt." Ich weiss, es ist nicht ganz so ausführlich wie in anderen Gesetzen, aber die Auflagen in der Ethik-Charta genügen. Hier ist es nicht nötig, den respektvollen Umgang mit der Natur in einem besonderen Artikel noch einmal aufzuführen. Nicht nur in der Ethik-Charta, sondern noch viel verbindlicher in der Bundesverfassung und im Umweltschutzgesetz sind diese Anliegen schon festgeschrieben.

Wenn man dann schon jede einzelne Aufgabe und alle Auflagen, die der Sport zu erfüllen hat, im Gesetz im Detail festhalten möchte, könnte man noch viele andere Sachen, die bereits durch die Ethik-Charta abgedeckt sind, ins Gesetz aufnehmen. Es kann ja wohl nicht sein, dass wir plötzlich auch noch über Artikel abstimmen müssen, mit denen Quoten betreffend Nationalität, Alter, sexuelle Orientierung, soziale Herkunft, religiöse und politische Ausrichtung ins Gesetz eingefügt werden. Das könnte man höchstens beim FC Nationalrat machen, wo vielleicht die Fraktionen gleichmässig vertreten sein sollten. Aber das alles im Sportförderungsgesetz bis ins Detail zu regeln, würde viel zu weit gehen. Das Gesetz soll den Rahmen abstecken, aber innerhalb dieses Rahmens muss sich der Sport selber frei bewegen können; dabei müssen wir dem Sport gewisse Freiheiten gewähren. Einzig die Dopingproblematik ist im Gesetz detailliert geregelt. Das ist auch richtig so, denn immerhin handelt es sich hier um ein sportspezifisches Anliegen. Aber für alle anderen Sachen, namentlich jene, die bereits in anderen Gesetzen ausführlich geregelt sind, hat es im Sportförderungsgesetz keinen Platz.

In Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe ebis geht es um eine überflüssige Auflage. Deshalb bitte ich Sie einmal mehr im Namen der Kommissionsminderheit und im Sinne des Bundesrates und des Sportes im Allgemeinen, meinen Streichungsantrag zu unterstützen. Übrigens: In der Kommission war es eine Zufallsmehrheit mit 13 zu 12 Stimmen. Jetzt haben wir die Gelegenheit, dies zu korrigieren.