Maurer Ueli · Bundesrat · 2010-09-15
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2010-09-15
Wortprotokoll
Ich danke Ihnen für die gute Aufnahme der vorliegenden Gesetzesrevision. Wie bereits ausgeführt wurde, geht es um zwei Bundesgesetze, einerseits um das Bundesgesetz über die Förderung von Turnen und Sport, andererseits um das neue Bundesgesetz über die Informationssysteme des Bundes im Bereich Sport. Diese Trennung in zwei Vorlagen war zum Ersten notwendig, um das Sportförderungsgesetz nicht mit allzu viel Fremdem zu beladen, und zum Zweiten ist es eigentlich ein Trend, dass man den ganzen Bereich des Datenschutzes separat regelt, ein Trend, der auch in andere Gesetzgebungsprozesse Eingang gefunden hat.
Sie alle haben den grossen Stellenwert des Sports angesprochen, ich gehe darauf nicht mehr weiter ein. Sport begegnet uns täglich im Alltag, sei es im Sportteil der Zeitungen, sei es in den Programmen von Medien wie Fernsehen und Radio. Die positiven Effekte des Sports sind uns durchaus bewusst. Sport wirkt sich positiv auf die Gesundheit, in der Bildung, auf die Leistungsfähigkeit ganz allgemein aus. Bei der Integration ist Sport ein wesentliches Element. Sport ist wichtig für das Standortmarketing der Schweiz - denken Sie an Grossanlässe -, und Sport ist auch ein wirtschaftlicher Faktor, den man nicht ausser Acht lassen darf.
Es gibt bei der Sportförderung Handlungsbedarf. Wir wissen, dass Kinder und Jugendliche oft an Bewegungsmangel leiden; sie haben Übergewicht und motorische Defizite. Viele haben heute eine verminderte Leistungsfähigkeit. Das wird uns unter anderem bei den Stellungspflichtigen bewusst. Den 80-Meter-Lauf beispielsweise absolvieren die 20-Jährigen heute etwa eine Sekunde langsamer, als es vor zwanzig Jahren der Fall war. Mangelnde Bewegung stellen wir überall fest. Die Förderung von Sport und Bewegung bleibt daher eine Aufgabe im öffentlichen Interesse. Wichtig ist auch in Zukunft: Der Staat fördert nur dann, wenn privates Engagement ausbleibt oder zu schwach ist. In erster Linie sind Gemeinden und Kantone für die Sportförderung zuständig, insbesondere auch im Bereich der Infrastruktur. Der Bund fördert nur subsidiär. Die Aufgabe des Bundes ist es eigentlich, Bewegung und Sport für alle Alters- und Leistungsstufen zu fördern, optimale Bedingungen für die entsprechenden Aktivitäten zu schaffen und die Bedeutung von regelmässiger Sport- und Bewegungsaktivität zu verankern.
Wenn wir hier mit anderen Staaten messen, stellen wir fest, dass das den Bund sehr wenig kostet. Der Bund gibt für die Sportförderung in der Schweiz wenig aus. Es ist festzuhalten, dass die jetzt gesprochenen Mittel grundsätzlich auch in Zukunft reichen. Es geht darum, diese Mittel noch effektiver und effizienter einzusetzen. Was das Parlament bereits vorab beschlossen hat und was jetzt im Gesetz verankert werden soll, sind die zusätzlichen Mittel für die Förderung von "J+S Kids", wie das heisst, also die Förderung von "Jugend und Sport" ab dem fünften Altersjahr. Das wird im Endausbau geschätzte 20,5 Millionen Franken kosten und ist im Finanzplan entsprechend eingestellt.
Einer der Hauptpunkte der Vorlage ist die allgemeine Sport- und Bewegungsförderung; dann geht es in dieser Vorlage um den Leistungssport und schlussendlich auch um Massnahmen gegen Doping.
Zum Grundsatz der Bewegungsförderung für Erwachsene: Wir sind nicht der Meinung, dass der Bund jeden zum Sport bewegen soll. Es gibt hier eine Eigenverantwortung, die auch entsprechend wahrgenommen wird. Es geht darum, die Initiative dann zu ergreifen, wenn die Bewegungsförderung nicht ausreicht und von privaten Akteuren nicht wahrgenommen werden kann. Wir sprechen hier insbesondere von der Leiterausbildung.
Zu "J+S Kids": Der fünfjährige Pilotversuch wurde anlässlich der Euro 2008 von Ihnen beschlossen. Er ist in der Entwicklungsphase. Bis Ende 2009 sind bereits 12 500 "J+S Kids"-Leiter ausgebildet worden. Zurzeit gibt es schweizweit rund 4000 Angebote für Jugendliche ab dem fünften Altersjahr.
Zu Sport in der Schule: Hier geht es insbesondere um die Qualität des Sportunterrichts in der Schule. Sport in der Schule soll Freude an der Bewegung wecken, Freude an der persönlichen Fitness und am körperlichen Wohlbefinden vermitteln. Die Qualität des Sportunterrichts in der Schule steht zweifellos im Vordergrund. Hier gibt es noch Handlungsbedarf. Sport soll in der Schule nicht nur ein Pflichtfach sein, sondern eben Freude vermitteln. Wir kommen dann bei den Artikeln 12 und 13 in Bezug auf die Verantwortlichkeiten ausführlich darauf zurück.
Ein paar Worte zum Leistungssport: Der Bund unterstützt den Leistungssport seit vielen Jahren - nicht im gleichen Ausmass, wie uns das aus dem Ausland bekannt ist, sondern insbesondere mit der Unterstützung im Bereich der Dienstleistungen, zum Beispiel bei der Forschung, der Leistungsdiagnostik, der Trainerausbildung und seit einigen Jahren auch im Bereich von Spitzensport-RS oder Spitzensport-WK in Magglingen. Mehrere Sportverbände haben ihre Leistungszentren in Magglingen oder in Tenero.
Auch wenn wir in diesem Gesetz jetzt erstmals ein Bekenntnis zum Leistungssport ablegen, ist das nicht eine neue Aufgabe, die auf uns zukommt, sondern das entspricht eigentlich dem, was wir bisher gemacht haben. Es soll auch ein Bekenntnis dazu sein, dass sich der Staat für Spitzenleistungen engagiert und Sportler entsprechend unterstützt.
Spitzensportler sind eine Visitenkarte unseres Landes, das fällt uns immer wieder auf. Persönlich freue ich mich darüber, dass einige dieser Spitzensportler auch ihre Spitzensport-RS bei uns in Magglingen gemacht haben und im Militär entsprechend gefördert werden konnten.
Zu den Massnahmen gegen das Doping: Die Schweiz ist durch das internationale Übereinkommen zu Massnahmen gegen das Doping verpflichtet und muss deshalb auch entsprechende Massnahmen ergreifen. Bund und Swiss Olympic haben ihre Anstrengungen zur Bekämpfung von Doping von Anfang an konzentriert; mit der Gründung der Stiftung Antidoping Schweiz wird die entsprechende Aufgabe heute von einer nationalen Anti-Doping-Agentur wahrgenommen. Das Gesetz enthält nicht nur die Grundlage für die Übertragung von staatlichen Aufgaben auf diese Stiftung, es soll auch für eine möglichst effiziente Zusammenarbeit aller in der Dopingbekämpfung involvierten Stellen sorgen, dies zum Beispiel durch den Austausch von relevanten Personendaten. Neu werden die Strafbestimmungen gegen das Dopingumfeld von Athleten verschärft. In Übereinstimmung mit der internationalen Praxis soll jedoch der Sportler, der sich dopt, nicht durch den Staat, sondern durch den Sportverband sanktioniert werden. Solche Sanktionen sind für den betroffenen Sportler weitaus härter als eine allenfalls bedingt ausgesprochene Geldstrafe.
Mit der Schaffung des Bundesamtes für Sport (Baspo) im Jahr 1999 wurde die Eidgenössische Sportschule Magglingen in ein Bundesamt überführt. Im Betriebsalltag des Baspo sind Sportförderung, Sportpolitik, Lehre und Forschung unter einem Dach vereint. Auf diese Art und Weise werden die Synergien optimal genutzt. Das ist eine Lösung, um die uns andere Staaten durchaus beneiden. An dieser Lösung soll aus sport- und bildungspolitischen sowie aus betriebswirtschaftlichen Gründen festgehalten werden. Das jetzt vorliegende Gesetz schafft die Voraussetzungen, dass sich die Eidgenössische Hochschule für Sport Magglingen [PAGE 1250] akkreditieren kann. Die Akkreditierung soll im Rahmen des künftigen Bundesgesetzes über die Förderung der Hochschulen erfolgen, die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich.
Insgesamt ist es also eine Gesetzesvorlage, die Bestehendes neu regelt, Verantwortlichkeiten festlegt und Grundlagen legt, um der Bewegungsarmut zu begegnen, die Gesundheit zu fördern und den Sport entsprechend zu verankern, ohne überdimensioniert in den Sport einzugreifen. Die Subsidiarität des Bundes bleibt gewährleistet.
Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und ihr zuzustimmen.