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Fehr Mario · Nationalrat · 2010-09-15

Fehr Mario · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2010-09-15

Wortprotokoll

Wir sprechen heute über zwei Gesetze, über das Sportförderungsgesetz, welches im Kern eine Totalrevision des Bundesgesetzes über die Förderung von Turnen und Sport ist, und über das Bundesgesetz über die Informationssysteme des Bundes im Bereich Sport. Bei beiden Gesetzen empfiehlt Ihnen die Kommission einstimmig Eintreten und am Schluss ebenso einstimmig Zustimmung.

Ich glaube, dass schon in diesen Beschlüssen klar zum Ausdruck kommt, dass in der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur die Bedeutung des Sports unbestritten ist. Die gesellschaftliche Bedeutung, der Nutzen von Sport und Bewegung für viele Lebensbereiche des Menschen sind unbestritten. Sport vermittelt Lebensfreude, Lebensqualität, ist ein Beitrag zur sinnvollen Freizeitgestaltung, zu besserer Gesundheit und Integration. Es erstaunt deshalb nicht, dass sich in diesem Land etwa zwei Millionen Menschen in 22 500 Sportvereinen engagieren, dass etwa 350 000 Personen ehrenamtlich arbeiten, dass sich viele sehr engagieren. Ich möchte an dieser Stelle allen diesen Frauen und Männern danken, die sich in den Sportvereinen tagtäglich engagieren.

Wir glauben, dass vom Grundkonzept her die Verantwortung für den Sport bei den Sportverbänden, bei den einzelnen Sportvereinen sein soll und der Staat überall dort eingreifen soll, wo es sinnvoll und notwendig ist. Primär glauben wir, dass für die Erstellung der Anlagen vor allem die Gemeinden, dann aber auch die Kantone zuständig sind. Es gibt nun aber einige Aufgaben, und über diese sprechen wir hier und heute, bei denen das Engagement des Bundes erforderlich ist, wo es erfolgreicher, effizienter, effektiver ist, wenn der Bund eingreift. All die entsprechenden Bestimmungen stützen sich auf Artikel 68 der Bundesverfassung, den verfassungsrechtlichen Auftrag zur Sportförderung.

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Es geht im Kern um folgende Punkte:

Sehr zentral und vom Bundesrat befürwortet - übrigens auch von diesem Parlament in einer der letzten Budgetdebatten - ist die Erweiterung des Programms "Jugend und Sport" auf Kinder ab dem fünften Altersjahr. Bei diesem Punkt, und das ist der einzige Punkt, in dem es um eine neue Ausgabe gehen wird, bei Artikel 6 des Gesetzes, wird dann auch die Ausgabenbremse zum Tragen kommen und zu lösen sein. Das ist einer der zentralen Punkte.

Ein ebenfalls zentraler Punkt ist Sport in der Schule: Hier hat die vorberatende Kommission ein starkes sportpolitisches Zeichen gesetzt, indem sie die Kompetenz für die Festlegung von Umfang und Qualität des Sportunterrichtes an Volks- und Mittelschulen beim Bund belassen will. Lassen Sie es mich hier zu Beginn der Debatte in aller Deutlichkeit sagen: Der Bund hat diese Kompetenz, auch wenn die EDK das anders sieht. Es gibt ein Rechtsgutachten, das klar sagt, dass der Bund hier die Leitlinien festlegen kann. Das ist übrigens auch die Haltung des Bundesrates. Wir sind dann aber einen Schritt weiter gegangen und haben gesagt, der Bundesrat solle nicht nur Umfang und Qualität festlegen, sondern es solle auch bis zum Ende der Sekundarstufe I mindestens drei obligatorische Sportlektionen pro Woche geben. Das ist ein zentraler Bestandteil. Hier weichen wir vom bundesrätlichen Entwurf ab. Hier haben wir ein sportpolitisches Zeichen gesetzt.

Zudem gibt es eine verstärkte Dopingbekämpfung - ein weiterer zentraler Punkt dieser Revision. Wir folgen dabei dem Konzept, dass Dopingsünderinnen und Dopingsünder durch ihre Verbände bestraft werden, während diejenigen, die mit verbotenen Substanzen Handel treiben, vom Staat bestraft werden. Es gibt dort eine Strafverschärfung. Es ist wichtig, dass der Staat hier glaubwürdig bleibt, dass er Doping wirklich wirksam bekämpft.

Ausserdem sind Bestimmungen über die Eidgenössische Hochschule für Sport Magglingen vorgesehen. Es geht auch um den Leistungssport, indem geeignete Rahmenbedingungen für die subsidiäre Unterstützung des Leistungssports geschaffen werden. Es geht auch darum, den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellen Übergriffen zu verstärken.

Insgesamt setzt das Sportförderungsgesetz mit dem Programm für die Kinder ab fünf Jahren, mit den drei Stunden obligatorischem Sportunterricht und mit der verstärkten Bekämpfung des Handels mit Dopingsubstanzen klare Zeichen zugunsten des Sports. Wir glauben, es ist wichtig, dass sich auch die Bundespolitik klar zur Förderung des Sports bekennt. Deshalb hat die Kommission dieser Vorlage einstimmig zugestimmt. Das ist allerdings ein wirkliches Bekenntnis zum Sport in diesem Land.