AB 111789
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2010-09-15
Wortprotokoll
Ich empfehle Ihnen, diesen Antrag abzulehnen. Es geht hier eigentlich um den Grundsatz, den wir schon beim vorherigen Artikel angesprochen haben, nämlich um den Föderalismus. Die Kantone haben jetzt die Kompetenz, Mindestumfang und qualitative Anforderungen festzulegen. In der Praxis ist es eigentlich so, wie sich Herr Landolt das wünscht: Die Zusammenarbeit funktioniert, man spricht sich ab, man legt Mindestumfang und qualitative [PAGE 1261] Anforderungen fest und kommt damit aus unserer Sicht zu guten Lösungen. So gesehen kann man die bisherige Lösung weiterführen und die Kompetenz grundsätzlich bei den Kantonen belassen. Bei der Zusammenarbeit haben wir die nötigen Einflussmöglichkeiten; das funktioniert eigentlich. So gesehen ist eine solche Änderung nicht nötig.
Es wäre zwar konsequent, wenn Sie, wie bei Artikel 12, auch hier die Kompetenz verschieben würden, aber ich muss auch hier auf den Föderalismus hinweisen, auf den Ausgleich zwischen Bund und Kantonen. Es ist nicht angezeigt, in einem Gesetz die Kompetenzen zu verschieben, wenn es nicht nötig ist, in einem Bereich, in dem die Zusammenarbeit eigentlich funktioniert.
Ich bitte Sie also, den Antrag Landolt abzulehnen.