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AB 111812

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2010-09-15

Wortprotokoll

Was Sie von der Kommissionsmehrheit hier schreiben, ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Es stellt sich die Frage, ob es in diesem Gesetz wirklich noch einmal verankert werden soll. Wenn Sportgrossanlässe bewilligt werden, ist die Bewilligung, die erteilt wird, in der Regel durch Kantone, Städte oder Gemeinden bereits mit solchen Nachhaltigkeitskonzepten verbunden. Es wird kein Grossanlass durchgeführt oder bewilligt, ohne dass die verantwortliche Behörde einen umfangreichen Katalog erstellt und der Veranstalter einen entsprechenden Nachweis erbringen muss. Wenn wir das hier im Gesetz haben, werden wir ja gegenüber der bewilligenden Behörde kaum völlig neue Anforderungen stellen können, sondern wir müssen im Wesentlichen deren Auflagen übernehmen. So gesehen schreiben Sie hier eigentlich nichts Neues vor, sondern der Kanton und die Stadt erstellen ihre Auflagen; wir können diese ja nicht übertrumpfen und auch nicht "untertrumpfen". So gesehen würde damit einfach noch einmal festgeschrieben, was ohnehin Brauch ist.

Es gibt auch bereits eine Verordnung des Finanzdepartementes aus dem Jahre 2003 bzw. eine Weisung für die Durchführung von Grossanlässen Dritter mit Bundesunterstützung. Auch dort ist die Nachhaltigkeit geregelt.

Wir beabsichtigen, Ihnen mit einer Botschaft, der die Motion Stahl betreffend die Unterstützung von Grossanlässen zugrunde liegt, im Detail aufzuzeigen, an welche Bedingungen Bundesbeiträge geknüpft sind. Dort gehen wir dann spezifisch in die Details und zeigen auf, was die Voraussetzung dafür ist, dass der Bund das auch unterstützt. Hier ist es eine allgemeine Proklamation. Wir können damit durchaus leben, weil es eigentlich nichts Neues auslöst. Ich möchte einfach vor der Illusion warnen, dass wir dann die Welt neu erfinden und die Kantone und die Städte in die Pflicht nehmen oder ihnen Auflagen machen; das müssen sie selbst wissen. Die spezifische Regelung werden wir aber mit der Botschaft zur Förderung von Grossanlässen vorlegen. Hier, meine ich, sollten Sie darauf verzichten, weil es keinen Sinn hat, etwas ins Gesetz zu schreiben, das ohnehin selbstverständlich ist oder nichts auslöst.